achträgliche Rückerstattung GEZ-Gebühren RF

Hallo Ihr netten Helferlein,

ich bin Betreuer meiner Mutter die an schwerer Demenz, Schizophrenie, Wahnvorstellungen und übelsten Depressionen leidet. Aus diesem Grund hat sie auch die Pflegestufe 2.
Im April 2011 stellte ich beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf das Merkzeichen RF-Befreiung für Mamas Schwerbehindertenausweis. Dieser wurde natürlich in erster Instanz abgelehnt – die erforderlichen Bedingungen wären nicht erfüllt! Was folgte war mein Widerspruch, harter Kampf und schlussendlich die Bewilligung des RF-Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis meiner Mutter. Der anschließende Bescheid des Landesversorgungsamtes für Schwerbehindertenrecht enthielt ferner ein Blatt „für die Behörde“ (gemeint ist GEZ) indem Mama zeitlich unbefristet und rückwirkend ab April 2011 des Merkzeichen RF zuerkannt wird.
Dieses Schreiben „für die Behörde“ (gemeint ist GEZ) faxte ich am 29. Feb. 2012 zusammen mit einem Begleitschreiben an die GEZ. Darin bat ich um sofortige RF-Befreiung, Löschung aller Daten, erklärte die Rücknahme der Einzugsermächtigung für das Konto und bat um Rückerstattung der Gebühren ab April 2011. Die Originale schickte ich einige Tage später via Post hinterher. Eine frühere Antragstellung bei der GEZ hätte nach meinem Dafürhalten keinen Sinn gemacht. Denn schließlich war Mutter ja nicht befreit – das hätte die GEZ also nicht akzeptiert.
Nach gut einer Woche erhielt ich Post von der GEZ. Die bestätigte die RF-Befreiung ab 01.03.2012. Ferner steht in dem maschinengeschriebenen Serienbrief ein Verweis auf die Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Gebührenbefreiung (Art. 4 Staatsvertag Rundfunk). Ferner findet sich dort der Passus „eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig“.

Meine Frage lautet nun: Hat jemand von Euch mit einer ähnlichen Konstellation schon Erfahrungen gemacht? Ich habe leider sehr häufig über Google die Antwort gefunden dass die GEZ generell kein Geld heraus rückt. Einige wenige (z.B. Paula25 hier im Forum) behaupten jedoch dass man die zu viel entrichteten gebühren sehr wohl zurück erlangen kann. Wenn ja würde ich gern die näheren Umstände/Bedingungen dafür erfahren.

Für Eure Mühen danke ich Euch schon jetzt
Viele Grüße
mihoe

Hallo,
bei dieser Frage und Konstellation kann ich leider gar nicht weiter helfen.Du kannst dir aber auch Hilfe holen beim Schwerbehindertenbeauftragten der Stadt, in der ihr/deine Mutter wohnt!
Viel Erfolg und liebe Grüße!

Probleme sehe ich darin, dass nicht vorzeitg ein Befreiungsantrag bei der GEZ gestellt wurde.
Sonst hätte man sagen können, ich habe bereits 2011 eine Befreiung beantragt und habe jetzt erst die Bescheinigung der anderen Behörde bekommen.

Ich würde hartnäckig fragen, warum eine nachträgliche Befreiung abgelehnt wird und ggfs. soweit möglich, Widerspruch einlegen und jeden Schriftverkehr mit Einschreiben per Rückschein durchführen.

Leider habe ich selbst keine Erfahrung mit einem solchen Fall.

MFg

Hallo, kenne pers keine ähnliche Konstellation, aber meine Erfahrung aus vielen Fällen — Erstattung/Änderung erst ab Antragsmonat möglich, ich glaube - so leid es mir tut - kämpfen lohnt hier nicht- spare Deine Kräfte : LG BD

Hallo Ingelein61, trotzem danke! VG mihoe

Hallo MoJa - danke für die Antwort VG mihoe

Hallo biker-zwo - danke für die Antwort VG mihoe

Hallo, kenne pers keine ähnliche Konstellation, aber meine
Erfahrung aus vielen Fällen — Erstattung/Änderung erst ab
Antragsmonat möglich, ich glaube - so leid es mir tut -
kämpfen lohnt hier nicht- spare Deine Kräfte : LG BD

Hallo ich denke das ist eine Sache die du nur mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt bestreiten kannst.
Es ist ziemlich schwierig bis auswegslos von der GEZ Geld zurück zu erhalten.
Was die haben, haben sie.

Viel Erfolg - Barbara Natzschka