Wichtig fuer alle Aktiensparer / Aktionäre, der Fiskus lauscht.
„Falsche“ Freistellungsaufträge können viel Geld kosten, siehe:
Oberfinanzdirektion Koblenz
Verfügung
S-0220 A - St 53 1
AO-Kartei § 85 AO Karte 2
AO:85 AO:85 AO:93/13 EStG:23 EStG:45d/1
Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren im Rahmen des § 23 EStG
Die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG ist im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 (BGBI I S. 402, BStBI I S. 304) erheblich ausgehnt worden. Die Zahl der steuerlich relevanten Veräußerungsgeschäfte hat sich danach merklich erhöht. Um sie zu erfassen, können die Mitteilungen, die die Kreditinstitute nach § 45d Abs. 1 EStG dem Bundesant für Finanzen (BfF) zu machen haben, genutzt werden.
Ergeben sich beispielsweise nach Aktenlage Anhaltspunkte dafür, daß ein Steuerpflichtiger nicht oder nicht vollständig erklärte Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG erzielt hat, kann beim BfF angefragt werden, ob, in welcher Höhe und bei welchen Kreditinstituten der betreffende Steuerpflichtige Kapitalerträge vom Steuerabzug hat freistellen lassen. Die beim BfF verfügbaren Daten zu den Freistellungsaufträgen können durch die Finanzämter direkt (online) abgefragt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rundverfügung vom 05.10.2000 - S - 2400 / O - 2200 A- St 34 3 / St 21 4 / ZD 13 11 -.
Stellt sich heraus, dass Freistellungsaufträge erteilt worden sind, kann - nach vorheriger nochmaliger Befragung des Steuerpflichtigen hinsichtlich des Vorliegens von Veräußerungsgewinnen (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 3 AO) bei den aufgrund der BfF-Daten ermittelten Kreditinstituten gefragt werden, ob Veräußerungsgewinne erzielt bzw. ob und zu welchen Preisen Verkäufe getätigt worden sind. Rechtlich zulässig ist es auch, die nach § 45d EStG gewonnenen Erkenntnisse dazu zu nutzen, im Einzelfall bei den Kreditinstituten gezielt nach Depots der Steuerpflichtigen zu fragen. Die so gewonnenen Erkenntnisse können dann der Steuerveranlagung zugrunde gelegt werden.
Meine Frage: soll man überhaupt irgend etwas angeben?
grüße
Raimund