Hallo,
in (deutschen) Filmen kann man oft sehen, dass Privatdetektive Personen observieren. Nun darf ein Privatdetektiv meines Erachtens auch nicht mehr als jede andere zivile Person, da er ja keine hoheitlichen Funktionen wahrnehmen darf. Nun kann ich mir vorstellen, dass die Privatsphäre nicht nur durch das Grundgesetz geschützt ist, deren Rechtsadressat nur der Staat und nicht der Bürger ist, sondern auch durch andere Gesetze geschützt wird, die dem Bürger verpflichten, die Privatsphäre des anderen zu beachten.
Wieso darf nun ein Privatdetektiv Fotos machen, wo z.B. der Ehemann mit einer Liebhaberin abgebildet ist? Verstößt das nicht gegen irgend ein Gesetz? Können diese Fotos im zivilen Prozess auch als Beweis dienen, oder unterliegen solcherart gemachte Fotos dem Beweisverbot?
Vielen Dank
Martin Unterholzner