Mietwohnung. Ein Nachbar bringt ein Schild an „seinem“ Garagentor an, welches sich vor dem Hauseingang befindet „Achtung !!! Tor öffnet automatisch! Für Schäden wird keine Haftung übernommen! Eltern haften für Ihre Kinder!!!“
Ist das rechtens, der Inhalt korrekt? Oder evtl. Haltlos? Darf er überhaupt solch ein Schild anbringen?
Das Tor wird über eine Fernbedienung gesteuert.
Vielen Danke
Hallo!
Er muss sogar ein Warnschild anbringen um seiner Verkehrssicherungspflicht zu genügen.
Der Hinweis „Keine Haftung für Schäden“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“
ist rechtlich unbedeutend. Er gilt schlicht nicht, bzw. stark eingeschränkt. Kommt immer auf den Einzelfall an.
Eltern haften nämlich nicht (jedenfalls pauschal) für das was ihre Kinder anstellen.
Und eine Haftung für Schäden kann man nicht pauschal ausschließen.
Er muss vielmehr alles tun, damit beim automatischen Öffnen des Tores niemand zu Schaden kommt. So muss vor dem Tor ein Schutzraum vorhanden sein, falls das Tor nach außen schwingt.
Da das immer eine Gefahr darstellt, darf man so ein Tor nicht von innen „blind“ bedienen.
Mit Fernbedienung vor dem Tor stehend schon.
MfG
duck313
„Eltern haften für Ihre Kinder“ ist in dieser Pauschalität natürlich nicht korrekt. Dachte aber, dass dieser Mythos jedem bekannt ist - wird doch auch im TV immer wieder aufgewärmt?^^
Ob man so ein Schild vllt gar nicht anbringen darf, darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Spontan gehe ich aber davon aus, dass es nicht verboten ist.
Der Haftungsausschluss ist in dieser Pauschalität ebenfalls nicht zulässig. Wenn man den Inhalt überhaupt in eine „Vereinbarung“ einbezieht, dann gilt er als AGB - und darin ist so ein pauschaler Ausschluss unwirksam.
Zuletzt bleibt, dass es sich lediglich um einen Hinweis handelt, der niemanden von seinen Sorgfaltspflichten entbindet, und daneben auch nicht wirklich neue Sorgfaltspflichten erzeugt - jemand, der vor dem Tor parkt und das Schild lesen müsste - dies jedoch nicht beachtet - und dessen Wagen vom automatischen Tor erfasst würde, hätte dasselbe Schicksal zu erleiden, wenn kein Schild und/oder keine Automatik vorhanden wären. Es ändert sich gar nichts - und davon ausgehen, dass das Tor sich mal öffnet, muss er so oder so.
Schöne Grüße
Wenn es zutrifft, wie @Donald sagt, dass sogar eine Pflicht besteht, solch ein Schild anzubringen, dann danke ich ihm für seinen Hinweis.
Mietwohnung. Ein Nachbar bringt ein Schild an „seinem“
Garagentor an, welches sich vor dem Hauseingang befindet
"Achtung !!! Tor öffnet automatisch! "
Die Anleitung seines Torantriebes sollte diesen Passus enthalten:
„Sicherheitshinweise
Das sich bewegende Tor stets beobachten und Personen fernhalten,
bis das Tor vollständig geöffnet oder geschlossen ist.“
Wer sein Tor, was in die Verkehrsfläche ragt, „blind“ öffnet, dürfte für den angerichteten Schaden haften, solange der Geschädigte nicht auch selber eine Mithaftung (etwa wegen Fahrlässigkeit, weil er das sich bewegende Tor übersehen hat) zu tragen hat.
Für Schäden wird keine
Haftung übernommen!
Ein derart pauschaler Satz ist definitiv unwirksam. Für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit will er auch nicht haften? Lächerlich!
Eltern haften für Ihre Kinder!!!"
Niemand haftet in Deutschland für das Tun oder Unterlassen eines anderen.
Jeder haftet nur für sich selber.
Eltern haften z.B. dafür, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzen und es dadurch zu einem Schaden kommt. Sie haften dann aber eben nicht „für ihre Kinder“, sonder für ihr eigenes Unterlassen.
Ist das rechtens, der Inhalt korrekt?
Rechtlich und inhaltlich unhaltbarer Nonsens.
Oder evtl. Haltlos?
Darf
er überhaupt solch ein Schild anbringen?
Na klar doch. Er darf auch „Ich bin dumm“ ans Tor schreiben.
Man könnte meinen, er habe das bereits getan 
Das Tor wird über eine Fernbedienung gesteuert.
Ja, das dachte ich mir. Und er möchte gerne ein Tor aus der Ferne öffnen, egal, ob er sieht, dass da ein Hinderniss vor steht oder nicht.
Immerhin:
Wenn er klar darauf hinweist, dass das ein Automatiktor ist, kann er darauf hoffen, im Schadensfall nur 50% des Fremdschadens zu bezahlen.
_Der Nachbar hatte am 15. März 2013 nicht lange mit seinem Wagen vor der fremden Garage stehen wollen. Er wollte nur schnell Holz von einem Anhänger durch seine eigene Garage in den Garten bringen. Und so stand der Anhänger vor seiner, das Auto aber zu einem knappen Meter vor der Garage des Nachbarin. Obwohl er wusste, dass das Tor per Fernbedienung zu öffnen war. Und genau das passierte.
In seinem Urteil sprach ihm der Richter am Dienstag 50 Prozent zu und stellte fest: Die muss die Beklagte zahlen, weil sie sich hätte vergewissern müssen, ob der Platz vor dem Garagentor auch frei ist. Aber den Nachbarn, so der Richter, treffe in jedem Fall die Hälfte der Schuld. Denn er wusste, dass es für das Tor eine Fernbedienung gab und musste damit rechnen, dass es jederzeit geöffnet werden konnte. Und: Er hatte kein Recht, sein Auto dort abzustellen._
Quelle:
Frau öffnete das Tor, ohne hinzusehen: Fernbedienung für Garage beschäftigt Bonner Justiz | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/bonn-z…