Achtung Laser -Aufdruck bei Konsumartikeln

hallo,
das gelbe dreieckige Schild „Achtung Laser“:

-welche wirklichen Gefahren enstehen durch ein unachtsames Verhalten mit Lasern?

z.B. CD-Spielern

danke
Friedrich

irreparable verbrennungen der netzhaut des auges
reicht das?

gruß
ann

Lasersicherheit
Hallo,
aus eignenm Erleben im Beruf kann ich sagen, daß da Fragen der
Lasersicherheit viel erster genommen werden als im privaten
Haushalt. Dafür sorgen die Berufsgenossenschaften.
Im privaten Sektor kann aber jedes Kind mit Laserpointern
spielen und auch viel Unfug anstellen, auch wenn diese
Billigimporte das mehrfache der in Dtl. zulässigen Licht-
leistung abstrahlen (was ja noch als Werbewirksam gilt!!!).

Normale Laserpointer werden in die Laserklasse II eingeordnet.
In dieser Klasse dürfen sichtbare Laser (mit einem kollimierten
Strahl) max. 1mW Lichtleistung haben. Dabei geht man davon
aus, daß bei Einstrahlen ins Auge innerhalb einer hundert ms
der Liedschlußreflex schlimmeres verhindert.
Was anders ist es, wenn Kinder mit einem Laser „Mutproben“
machen.

Bei CD/DVD-Playern ist unsichtbares Laserlicht im Spiel.
Deshalb wirkt der Liedschlußreflex natürlich nicht, was die
Sache eh schon gefählicher macht. Die Lichtleistungen liegen
dann auch schon bei ca. 5mW!
Richtig heftig wird’s bei Brennern. da sind 30mW und mehr
normal. Damit kann man sich schnell die Netzhaut verbrennen.

Im eingebauten Zustand darf niemals Laserlicht austreten.
Dafür haften die hersteller. Damit sind solche Geräte in
Laserklasse I einzuordnen.

Bei Betrieb im geöffneten Zustand ändert sich die Laserklasse
sofort zu 3a oder sogar 3b.
Unter diesen Umständen sind in der Firma Laserschutzbrillen
Pflicht und ein Laserschutzbeauftragter muß benannt und qualifiziert werden.
Privat sollte man wissen, was man da tut.
Sonst wird der Spruch „Ein Auge kann man ja mal rikieren“
volle Wahrheit.
Gruß Uwi

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