Acker bis an Weg gepflügt

Hallo,

ein Landwirt hier hat mal wieder seinen Acker bis ganz unmittelbar an den Wegesrand gepflügt, sicherlich über die Grenzsteine hinaus, die natürlich fehlen. Die angrenzenden Wege sind betonierte Feldwege und auf dem Acker sind in Wegesnähe die Schottersteine zu erkennen, die unter dem Weg herausgepflügt wurden.

Ich finde sowas alles andere als ok und würde das gerne zur Anzeige bringen. Aber wo? Und gibt es dabei noch irgendwas zu beachten?

Ich bin Euch dankbar für Eure Tipps und wünsche Euch schonmal ein wunderschönes Weihnachtsfest!

Jochen

Hallo,

Ich finde sowas alles andere als ok und würde das gerne zur
Anzeige bringen. Aber wo?

in jeder größeren Stadt, hat die Staatsanwaltschaft für soetwas einen Notdienst.
Einfach anrufen, die kommen sofort raus!

Und gibt es dabei noch irgendwas zu
beachten?

Ja!
Auf dem Weg dorthin, würde ich direkt alle Falschparker und Ampelrotläufer aufschreiben und zur Anzeige bringen.
Dann ist das ein Abwasch.

Ralph

Hallo netterMann,

danke für Deine nette Antwort.

Gibt es auch einen Notdienst, um schnippische Leute aus dem Forum zu verbannen?

Im Ernst, ich habe höflich gefragt und habe versucht, die Frage auch noch zu begründen. Es *ist* ein Problem, dass sich kein stabilen Wegrandbiotope bilden können. Mehr noch als Rückzugsgebiet für Nützlinge dient es der Biotopvernetzung, die für die Erhaltung vieler Arten notwendig ist. Außerdem habe ich angedeutet, dass der Weg beschädigt wird. Das ist kein Privatweg, und Bau, Pflege und Unterhaltung dieser Wege kostet Dein Geld. Vielleicht kann ich den Landwirt ja mal nach seiner Kontonummer fragen, damit Du ihm das zur Restauration nötige Geld gleich direkt überweisen kannst?

Ach ja, und das mit den Falschparkern ist doch ein alter Hut. Ich habe natürlich überall schon diese Billig-Kameras aufgestellt und die Auslöser mit Fäden verbunden, die ich an die Gehwegränder gespannt habe. So entgeht mir kein Gehwegparker mehr :smile:

Bleiben nur noch die Schattenparker. Und die Einfahrtfreihalter. Oder die Mittelspur-Fahrer. Und vielleicht auch die Analogtelefonierer, Beipackzettelleser, Dieselhandschuhtanker, Einfahrtfreihalter, Flaschenöffnerbenutzer, Grill-an-Föhner, Handbuchleser, Instantkaffeetrinker, Joghurtbecher-Auswascher, Klobürstenbenutzer, Lamettabügler, Mauspadbenutzer, Nägelfeiler, Ohrenputzer, Problemfilmgucker, Radarfallenwarner, Strohhalmtrinker, Toastabkratzer, Unterhosenwechsler, Verfallsdatumleser, Warmduscher (natürlich!), Xenonlicht-Allergiker, Yahoo-Searcher, Zahnseide-Nutzer, und all die anderen…

Jochen

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Hallo Jochen,

auf dem Weg zu Deiner Frage bist DU an einem Infofenster vorbeigekommen.
Dort sind zwar nicht die Regeln für die Ackerpflege vorgegeben, aber die Regeln für die Fragen im Forum.

Ich würde in einem ähnlichen Fall beim Tiefbauamt nachfragen, ob der Weg der Stadt gehört. Die sollten sich dafür interessieren, ob das Allgemeineigentum beschädigt wird.

Hier pflügen die Bauern übrigens auch gerne bis an den Rand, weil die sonst zurückbleibenden Pflanzen sich immerweiter in den Acker ausbreiten und die eigentlich dort anzubauenden Pflanzen/Gemüse durchwachsen - und den Ertrag mindern.

LG Ulli

Hallo,

Gibt es auch einen Notdienst, um schnippische Leute aus dem
Forum zu verbannen?

Ja, die Moderatoren!

ich zweifel ja gar nicht daran, dass du hier ein Problem siehst.
Ich glaube dir sogar, dass hier ein großes Problem ist.

Wenn ein Mensch mit offenen Augen durch den Tag geht, sieht er immer wieder solch große Probleme.
z.B. zerstörte Wegrandbiotope, Falschparker, Stromverschwender, Obdachlose, Hausierer, Schwarzfahrer etc.

Ich habe ein Problem damit, alles sofort anzeigen zu wollen!

Der Landwirt, dessen Vorfarhen den Weg eventuell selbst angelegt haben jetzt anzeigen zu wollen, halte ich für ein Problem von Leuten die große Probleme haben.

Tut mir leid, auch wenn ich alleine mit meiner Meinung stehe.

Sei ein Mann, gehe auf den Hof des landwirtes, und sprech ihn mal direkt darauf an, das er den Lebensraum tausender Lebewesen gerade zerstört hat.

Ralph

Hallo Ayla,

auf dem Weg zu Deiner Frage bist DU an einem Infofenster
vorbeigekommen.

Ja, Du hast Recht. Mein Fehler. Das schien mir in diesem Fall so schwachsinnig, aber gut, die Rechtswissenschaften sind halt so ein Bereich für sich…

Um doch dem Hinweis gerecht zu werden, nochmal in hoffentlich akzeptabler Form:

Wohin muss eine Person sich am besten wenden und was ist zu beachten, wenn die Person die zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen möchte, dass Landwirte über die Ackergrenzen hinweg pflügen und dabei auch noch die Unterfütterung betonierter Feldwege ausgraben?

Besser so?

Ich würde in einem ähnlichen Fall beim Tiefbauamt nachfragen,
ob der Weg der Stadt gehört. Die sollten sich dafür
interessieren, ob das Allgemeineigentum beschädigt wird.

Danke für Deine Antwort.

Hier pflügen die Bauern übrigens auch gerne bis an den Rand,
weil die sonst zurückbleibenden Pflanzen sich immerweiter in
den Acker ausbreiten und die eigentlich dort anzubauenden
Pflanzen/Gemüse durchwachsen - und den Ertrag mindern.

Ja, das ist mir klar.

LG & frohe Weihnachten, Jochen

Hallo,

Ich habe ein Problem damit, alles sofort anzeigen zu wollen!

Wer sprach denn von „sofort anzeigen wollen“?

Sei ein Mann, gehe auf den Hof des landwirtes, und sprech ihn
mal direkt darauf an, das er den Lebensraum tausender
Lebewesen gerade zerstört hat.

Um dem Hinweis (s. o. im Thread) gerecht zu werden, bleibe ich mal in der abstrakten Formulierung, der geneigte Leser möge es die Darstellung eines rein hypothetischen Sachverhalts auffassen:

Die Person beobachtet das schon seit vielen Jahren. Die Person hat mit dem Landwirt gesprochen. Der Landwirt war sehr unhöflich und auch in keinster Weise einsichtig. Die Person hat mit dem Ortsbeirat gesprochen und hat das „Problem“ bei Sitzungen thematisiert. Schon vor Jahren. Seither steigt die Zahl der Landwirte, die rigoros bis direkt an die Wegränder pflügen, und es steigt die Zahl zerbrechenden Betonplatten. Streckenweise sind ganze Bush- und Baumreihen auf öffentlichen Grünstreifen über die Jahre hinweg dem Pflug zum Opfer gefallen. Offensichtlich ist der Ortsbeirat zu sehr involviert und an einer Änderung des Verhaltens nicht interessiert. Offensichtlich ist ein fruchtbares Gespräch mit den Landwirten nicht möglich.

Ach ja, um noch ein mutmaßliches Mißverständnis aufzuklären:

Mit „Anzeige erstatten“ meinte ich nicht zur Polizei rennen und eine Strafverfolgung anzuzetteln, sondern die zuständige Behörde - welche auch immer das sein mag; das war ja die Frage - davon in Kenntnis zu setzen, damit die sich die Sache mal ansehen, vielleicht auch mit den Landwirten reden und die Sache gütlich wieder in Ordnung zu bringen.

Jochen

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Hallo Jochen,

ich antworte gleichzeitig im Forum und als mail, weil dein Forumsbeitrag gelöscht werden wird.

Feldwege stehen in der Regel im Eigentum von landwirtschaftlichen Verbänden, z.B. Feldmarksinteressentenschaft, Separationsgemeinschaft o.ä.

Das bedeutet:
a) Das die Feldwege nicht in öffentlicher Hand sind, obwohl sie mit Einschränkungen der Bevölkerung zur Nutzung und Erholung offen stehen.
b) Das der „Feldwegeverband“ über die Feldwege entscheidet.

Wenn also ein Landwirt bis an den Schotter pflügt, oder mancher Grasweg nach einigen Jahren gar nicht mehr da ist, dann können lediglich die anderen Landwirte des Ortes über den Feldwegverband etwas dagegen sagen oder tun.

Du magst das, wie viele andere auch, für Unrecht empfinden. Gesetzlich ist das aber legal.
Folglich gibt es auch keine Stelle an der das anzuzeigen ist.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

ganz herzlichen Dank!
Die Antwort war wirklich hilfreich.

Du magst das, wie viele andere auch, für Unrecht empfinden.
Gesetzlich ist das aber legal.

Das wußte ich nicht, und darum fragte ich ja. Ich finde das gut, weil ich wieder was gelernt habe. Das justiziables Recht nicht unmittelbar etwas mit persönlichem Rechts-Empfinden zu tun hat, ist mir klar. Damit habe ich kein Problem. Schade bzw. Traurig bleibt ein solches nachhaltig unweitsichtiges Verhalten in meinen Augen schon.

Folglich gibt es auch keine Stelle an der das anzuzeigen ist.

Naja, der Feldwegeverein doch vielleicht. Es kann doch sein, dass der Verein sehr wohl an der Erhaltung intakter Wege interessiert ist, und evtl. dankbar dafür, dass ihm grobe Schädigungen der Wege bekanntgemacht werden. Realistischerweise glaube ich allerdings nicht, dass sich da jemand interessiert. Das wird laufen wie beim Ortsbeirat…

Also, danke nochmal, viele Grüße und ein frohes Fest!

Jochen

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Hallo,
am einfachsten ist es der EU (örtlich dürfte das Landratsamt für die Kontrolle zuständig sein) einen Hinweis zu geben, ob der Landwirt die Fläche korrekt in seinem Mehrfachantrag angegeben hat. Falls er deshalb Abzüge bei den Subventionen bekommt, weil Brachland kein Brachland ist, wird er sich in Zukunft überlegen sowas nochmal zu machen. Ich weiß von einem 2 Meter breiten Streifen, der einem Landwirt enorme Probleme bereitet hat.
Erstmal den Eigentümer zu ermitteln wurde ja schon geraten.

Mit vorweihnachtlichem Gruß,
Rene

Hi,

Ich sag mal so…: Wenn da kein Grenzstein ist, was er aber sein müsste, dann kann auch der Bauer nicht wissen, was er da macht. Deswegen würde ich zur Gemeinde/Stadt gehen und den fehlenden Grenzstein melden und gleichzeitig dein eigentliches Problem/Anliegen ansprechen. Wird was fürs Vermessungsamt.

Aber versteh auch mal den Bauern. Heute nehmen pflüge locker 2 Meter in der Breite und sind durch die versetzte Anordnung der Pflugscharen 3-4 Meter lang. Dieser Versatz in Fahrtrichtung bedeutet dann, dass der erste Pflugschar bereits „am Weg“ ist und der letzte hat noch mind 3 Meter zu pflügen. Wegen den fehlenden Metern ist doch klar, dass die Bauern möglichst weit zum Weg kommen wollen. Beachtet man die Geschwindigkeit, mit der das gemacht wird, dann ist es schon eine reife Leistung, den Pflug genau im richtigen Moment anzuheben, da der Bauer den Pflug nur während der Fahrt aus dem Boden hebt und nicht anhält. Zuwachsen tut die Sache dann schon von alleine wieder, und der Bauer bleibt beim Säen freiwillig so weit vom Weg, dass der „halbe Meter Natur“ erneut gedeien kann.

Der beschriebene Vorgang bezieht sich darauf, dass Feldweg und Bearbeitungsrichtung keuzend sind. Wenn allerdings der Bauer in Wegrichtung am Weg entlang bis zum Weg gepflügt hat, dann ist er wirklich ein A.

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

am einfachsten ist es der EU (örtlich dürfte das Landratsamt
für die Kontrolle zuständig sein)

Nein, für die landwirtschaftlichen Prämien sind die Landwirtskammern zuständig.

…weil Brachland kein Brachland ist,

hier war aber von Pflügen und Ackerland die Rede

Zudem werden die Prämien nach tatsächlich bewirtschafteter Fläche gezahlt und nicht nach Größe der einzelnen Flurstücke, denn die Flurstücke haben nicht immer eine einheitliche Nutzung.

Ich weiß von einem 2 Meter breiten Streifen,
der einem Landwirt enorme Probleme bereitet hat.

Probleme gibt es, wenn der Landwirt mehr Prämie einstreicht als ihm zusteht, also z.B. Prämie für Grünbrache bezieht, aber die Fläche tatsächlich wirtschaftlich nutzt indem er z.B. darauf Heu wirbt.

Das mag in dem von dir geschilderten Fall so sein, aber mit unter den Pflug kommenden Feldwegen hat das nichts zu tun.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

Feldwege stehen in der Regel im Eigentum von
landwirtschaftlichen Verbänden, z.B.
Feldmarksinteressentenschaft, Separationsgemeinschaft o.ä.

„In der Regel“ bedeutet hier „wo?“ Ich denke, dass es regional unterschiedlich ist.
Der Ursprungsposter kommt offensichtlich aus Hessen, und hier ist es gerade nicht so , dass

a) Das die Feldwege nicht in öffentlicher Hand sind, obwohl
sie mit Einschränkungen der Bevölkerung zur Nutzung und
Erholung offen stehen.
b) Das der „Feldwegeverband“ über die Feldwege entscheidet.

Normalerweise sind hier die Feldwege im Eigentum und in der Unterhaltung der jeweiligen Gemeinde. Von daher wird die Suche nach einer Feldmarksinteressengemeinschaft, Separationsgemeinschaft o. ä. nichts bringen.

Wenn also ein Landwirt bis an den Schotter pflügt, oder
mancher Grasweg nach einigen Jahren gar nicht mehr da ist,
dann können lediglich die anderen Landwirte des Ortes über den
Feldwegverband etwas dagegen sagen oder tun.

Wenn ein Landwirt bis an den Schotter pflügt, dann ist nach meiner Meinung schon der Bestand des Weges als „Bauwerk“ beeinträchtigt, von daher hat der Unterhaltungspflichtige ein Interesse daran, dass hier ordnungsgemäss gehandelt wird.

Du magst das, wie viele andere auch, für Unrecht empfinden.
Gesetzlich ist das aber legal.

Was da wo und wie legal ist, und was nicht, ist in Gemeindsatzungen und anderen Werken geregelt und kann sehr unterschiedlich sein. Deswegen ist hier keine Auskunft möglich, wenn icht bekannt ist, wo genau der „Verstoss“ passiert ist.

Folglich gibt es auch keine Stelle an der das anzuzeigen ist.

Folglich würde ich es bei der Gemeinde anzegen.

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo Steffi,

am einfachsten ist es der EU (örtlich dürfte das Landratsamt
für die Kontrolle zuständig sein)

Nein, für die landwirtschaftlichen Prämien sind die
Landwirtskammern zuständig.

Das mag im Allgemeinen stimmen, in Hessen (siehe unten) gibt es diese Landwirtschaftskammern nicht, da ist das Landratsamt schon die richtige Adresse.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
Schlaggrenzen und Flurgrenzen auf Luftbildern werden zumindest in Sachsen den Bauern zur Verfügung gestellt. Auf CD. Selbst bei Kleinstflächen, wenn jemand mal 10 Schafe hält. Förderanträge sind ohne kaum möglich. Da Hessen auch zur EU gehört …

Wenn der Bauer sich nicht an Grenzen hält, ist er dumm. Frage ihn mal, wie er jemand bezeichnen würde, der sich nicht an Grenzen hält!
Zum Glück habe ich es im Umfeld nicht mit dämlichen Bauern zu tun. Da verschwindet auch bei Großgeräten keine Autobahn. Bei einem Feldweg und Gewässerrandstreifen müssen die mit Großgeräten auch nicht viel genauer zielen.
Wenn ein Bauer, der sein Handwerk versteht, Weg(Rand)bereiche) unter den Pflug nimmt, hat er dafür einen vermeintlichen Grund. Ob dieser rational ist, ist eine andere Frage. Man sollte also ihn mal durch jemand fragen lassen, durch den er sich nicht gleich angegriffen fühlt. Wen Bauern an einer Wegseite ständig etwas gegen Bäume (nicht Randstreifen) haben, könnte es z.B. daran liegen, dass dort manchmal Zuckerrüben angebaut werden.

Die prinzipiellen Eigentumsverhältnisse an Wegen und deren Randstreifen sind regional unterschiedlich. Wo die Flurbereinigung (bzw. neu die Flurneuordnung) darüber gegangen ist, sind zumindest die Eigentumsverhältnisse geklärt. Bei neueren Verfahren ist auch die Bewirtschaftung der Randflächen geregelt.
Hier in Sachsen sind die meisten Feldwege in kommunalen Besitz. Nach Flurneuordnung gehört da auch oft noch eine Fläche für Bäume dazu.

Die Wege und Randbereiche können also in kommunalen Besitz sein (dort fragen) oder auch einer Eigentümergemeinschaft (dann ist die Kommune auch dabei) gehören. Ich möchte wetten, dass auch in Hessen Feldwege mit Fördermitteln ausgebaut wurden. Ob sich die Aufsichtsbehörden nun bei euch Amt für ländliche Neuordnung, Amt für Landwirtschaft oder anders nennen, ist egal. In Sachsen werden mit der Funktionalreform gerade die Landkreise verantwortlich.

Frage bei deiner Kommune, Landratsamt usw. an, ob es, einen
-Wege und Gewässerplan oder einen

  • Landschaftsplan gibt.
    Ersterer ist verbindlicher.

Lass dich nicht beirren. Dir geht es um die Sache. Diejenigen, die gerade meinen, dass Courage etwas Schlimmes ist, sind diejenigen, die dich an anderer Stelle gerne instrumentalisieren würden. Wenn es gerade persönlich passt.

Grüße
Ulf

Hallo,

Normalerweise sind hier die Feldwege im Eigentum und in der
Unterhaltung der jeweiligen Gemeinde.

Steht der Weg tatsächlich im Eigentum der Gemeinde, kann man das natürlich dort melden.
Fragt sich was man damit erreichen kann?

Die Gemeinden haben Tiefbauämter, zumindest aber jemanden der für den Erhalt der gemeindeeigenen Straßen zuständig ist. Diese Leute kennen die Straßen und Wege ihrer Gemeinde sehr gut. Zeigt man solche Zustände an, sagt man ihnen nichts Neues.
Sucht man das Gespräch mit dem Tiefbauamt erfährt man zumindest wie man dort zu solchen Vorfällen steht.

In der Praxis ändert sich wohl selten etwas. Wenn die Gemeinde streng auf ihre Grenzen achten würde wüßten das die Bauern und würden den Weg nicht untern Pflug nehmen.

Aber da kommen wir weg vom Recht, hin zur Praxis.
Wenn es den Eigentümer (egal wie der heißt) nicht stört, wird er es auch nicht verbieten.

Über den Naturschutz hat man zwar größere Chancen, aber nur, wenn die Randstreifen eine entsprechende Widmung haben. Hier in Nds. haben das Wegerandstreifen eher selten.

Gruß Steffi

Hallo Ulf,

Schlaggrenzen und Flurgrenzen auf Luftbildern werden zumindest
in Sachsen den Bauern zur Verfügung gestellt.

Nicht nur in Sachsen. Aber das gibt es noch keine 10 Jahre.
Auch davor wird der Bauer schon ziemlich dicht am Weg gepflügt haben und den Meter der letzten Jahre kannst du auf einem 1:10.000 Luftbild mit 0,1mm nicht erkennen.

Bei neueren Verfahren ist auch die Bewirtschaftung der Randflächen
geregelt.
Hier in Sachsen sind die meisten Feldwege in kommunalen
Besitz. Nach Flurneuordnung gehört da auch oft noch eine
Fläche für Bäume dazu.

Aber hier in den alten Bundesländern gibt es deutlich weniger Flurneuordnungsverfahren und dementsprechend sind hier die Randflächen meist nicht geregelt.

Ich möchte wetten,
dass auch in Hessen Feldwege mit Fördermitteln ausgebaut wurden.

Keine Frage. Ohne Fördermittel ist Straßenbau für Gemeinden heutzutage kaum möglich. Aber die fördernden Stellen überwachen nur, daß die Gelder

  • für ihren vorgesehenen Zweck verwendet werden, also kein Parkplatz statt Gehweg
  • der Bau den Gesetzen und Richtlinien entspricht
  • der Bau in ordentlicher Qualität hergestellt wird, damit die Fördermittel langfristig gut angelegt sind.

Ist das alles ok und der Bau einige Jahre alt interessieren die Fördermittel von damals niemanden mehr.
Kein Bauer wird einen Neubau unterpflügen.

Frage bei deiner Kommune, Landratsamt usw. an, ob es, einen
-Wege und Gewässerplan oder einen

  • Landschaftsplan gibt.

Das kann man auf jeden Fall tun. Hat der Randstreifen dort eine Widmung, kann man gegen das Unterpflügen eine Handhabe.

Gruß Steffi