Frage zur Spekulationssteuer (Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft):
Angenommen, man bekommt ein landwirtschaftliches Grundstück geschenkt (das davor allerdings in Privatbesitz befindet, also kein Betriebsvermögen mehr war) und verkauft dieses innerhalb von 10 Jahren wieder. Fällt dann eine Steuer an? Und wie wird der Gewinn angesetzt, wenn das Grundstück ohne Gegenleistung verschenkt wurde?