… ohne Pachtvertrag gibt es nach dieser Zeit ein stillschweigendes Nutzungsrecht oder kann jetzt mit sofortiger Wirkung ein neuer Pächter gesucht werden.
Hallo!
… ohne Pachtvertrag gibt es nach dieser Zeit ein
stillschweigendes Nutzungsrecht oder kann jetzt mit sofortiger
Wirkung ein neuer Pächter gesucht werden.
Pachtverträge, deren Dauer zwei Jahre übersteigt, sind schriftlich abzuschließen.
Die Nichtbeachtung dieser Formvorschrift führt dazu, dass der Vertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen wurde und einer zweijährigen Kündigungsfrist unterliegt.
Auszugsweise aus: http://www.juraforum.de/lexikon/pacht-agrarrecht
Gruß
Wolfgang