Es geht um ein Ackerlandgrundstück, das an Wohnbebauung direkt angrenzt. Aktuell sieht es mit Bauland schlecht aus, aber ich bin mir sicher, dass es in einigen Jahren eines werden könnte. Nun gibt es Interessenten, der einen Optionsvertrag anbietet. Aktuell würde er den Betrag für Ackerland zahlen, der Vertrag läuft ca. 10 - 15 Jahre und in dieser Zeit versucht der Käufer (Baufirma) es zu Bauland zu machen.
Wird es in dieser Zeit Bauland würde der Verkäufer einen vereinbarten höhren Preis nachgezahlt bekommen. Wenn nicht, dann hat man halt einen Acker verkauft, der später für den Käufer zum Beispiel als Ausgleichsfläche dient oder man könnte wieder vom Kauf zurücktreten und das Grundstück behalten. Für diesen Fall müsste der Verkäufer den Kaufpreis plus Zinsen zurückzahlen. Der Vorschlag des Käufers für den Notarvertrag war 5 % + Basiszinssatz. Ist das nicht zu hoch ?.
Hat hier jemand Erfahrungen ?
Also ich würde das Ackerland noch behalten.
Wo liegt denn der Sinn Ackerland für ein paar Cent zu verkaufen
und wenn es kein Bauland wird, das ganze wieder rückgängig zu machen?
Sinnvoller wäre es doch, zuerst einmal bei der Gemeinde nachzufragen,
ob es evt. in absehbarer Zeit Bauerwartungsland geben könnte,
oder ob hier vielleicht eine Umgehungsstraße oder sonstige Veränderung des Bebauungsplans vorgesehen ist.
Moin,
Wird es in dieser Zeit Bauland würde der Verkäufer einen
vereinbarten höhren Preis nachgezahlt bekommen.
und was passiert, wenn zwischenzeitlich die Firma pleite geht und ein Gläubiger mit dem Land bedient wird, aber vom Rest des Vertrags nichts mehr wissen will?
Ne, behalt das Land mal besser, die Konstruktion erscheint recht windig.
Gandalf
Hallo,
ansich ist das gar nicht so ungewöhnlich, allerdings nur dann, wenn der Bauträger den Status Bauland nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erreichen kann (dazu muss er Eigentümer sein oder werden). Liegt der Acker ohnehin bereits innerhalb des §34 BauGB oder will die Gemeinde selbst einen B-Plan aufstellen, ist es unsinnig.
Wie ein Vorredner bereits anmerkte, muss man sowas zwangsversteigerungsfest machen. Wie das geht (normalerweise übers Grundbuch), sagt Dir ein Notar.
Gruß vom Schnabel