hallo,
hatte ne stammtischdiskussion um herrn ackermann. einige sagen, er wäre angestellter der dt.bank andere sprechen von „freischaffendem“ ?
weiss jemand, wie das dienstverhältnis von ihm gestrickt ist ?
danke und gruße inder
hallo,
hatte ne stammtischdiskussion um herrn ackermann. einige sagen, er wäre angestellter der dt.bank andere sprechen von „freischaffendem“ ?
weiss jemand, wie das dienstverhältnis von ihm gestrickt ist ?
danke und gruße inder
Hallo,
was hat das mit Steuern zu tun?
Auch der Vorstandsvorsitzende einer AG ist ein Angestellter. Bei Ackermann mit einem Fixgehalt (nach Wikipedia) von 1,15 Mio Euro (plus natürlich ein Vielfaches an erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten). Es wäre schon eine komische Konstruktion, wenn ein „Außenstehener“ im Unternehmen so weitreichende Befugnisse hätte.
Cu Rene
Hallo,
was hat das mit Steuern zu tun?
Auch der Vorstandsvorsitzende einer AG ist ein Angestellter.
Bei Ackermann mit einem Fixgehalt (nach Wikipedia) von 1,15
Mio Euro (plus natürlich ein Vielfaches an erfolgsabhängigen
Vergütungskomponenten). Es wäre schon eine komische
Konstruktion, wenn ein „Außenstehener“ im Unternehmen so
weitreichende Befugnisse hätte.
es hat nur was mit steuern zu tun, weil es eben um die einkünfte geht, die er dort erzielt. m.e. sind das eben einkünfte aus nichtselbständiger arbeit, aber ich war mir eben nicht 100% sicher. und bevor ich jetzt die anderen diskutanten abwatsche wollte ich mich lieber absichern.
die meinten nämlich er könne sein gehalt mit „abschreibungen“ runterrechnen und das ist, wie wir alle wissen bei einem arbeitnehmer ja sehr begrenzt möglich.
danke
gruß inder
es hat nur was mit steuern zu tun, weil es eben um die
einkünfte geht, die er dort erzielt. m.e. sind das eben
einkünfte aus nichtselbständiger arbeit, aber ich war mir eben
nicht 100% sicher. und bevor ich jetzt die anderen diskutanten
abwatsche wollte ich mich lieber absichern.
Das ist aber sowas von Wurscht ob es sich um Nichtselbständige oder um selbständige Einkünfte handelt-die Versteuerung ist GENAU GLEICH.
Die SV macht den Unterschied.
Daher hat das mit Steuern überhaupt nichts zu tun.
die meinten nämlich er könne sein gehalt mit „abschreibungen“
runterrechnen und das ist, wie wir alle wissen bei einem
arbeitnehmer ja sehr begrenzt möglich.
Das ist nun auch wieder Käse. Auch ein Selbständiger kann da nix „runterrechnen“. Jeden €, den er abschreiben kann, hat er vorher ausgegeben, den hat er also schon nicht mehr. Und seine Steuerersparniss ist von dem ausgegebenen Geld max 42% + Soli + KiSt.
Und auch da gibts keine Unterschiede zwischen Angestellten und Selbständigen-kaufen sie etwas, das sie für die Tätigkeit brauchen, können Sie es als WK/BA ansetzen/abschreiben.
Mit dem Unterschied, dass der Angestellte seine Arbeitsmittel in der Regel vom AG gestellt bekommt, hierfür also KEINE Aufwendungen hat, und der Selbständige seine Arbeitsmittel selbst kaufen muss.
es hat nur was mit steuern zu tun, weil es eben um die
einkünfte geht, die er dort erzielt. m.e. sind das eben
einkünfte aus nichtselbständiger arbeit, aber ich war mir eben
nicht 100% sicher. und bevor ich jetzt die anderen diskutanten
abwatsche wollte ich mich lieber absichern.Das ist aber sowas von Wurscht ob es sich um Nichtselbständige
oder um selbständige Einkünfte handelt-die Versteuerung ist
GENAU GLEICH.
ja, ab dem moment, wo wir den gewinn bzw. die einkünfte ermittelt haben. dass der weg dorthin bei selbständigen und nichtselbständigen einkünften schon ein anderer ist, brauche ich hier ja nicht näher zu erklären…
Daher hat das mit Steuern überhaupt nichts zu tun.
ja ne, ist klar. die klassifizierung der einkünftsart hat mit steuern nichts zu tun. die 7 einkunftsarten sind ja auch nicht im EStG beschrieben…
die meinten nämlich er könne sein gehalt mit „abschreibungen“
runterrechnen und das ist, wie wir alle wissen bei einem
arbeitnehmer ja sehr begrenzt möglich.Das ist nun auch wieder Käse. Auch ein Selbständiger kann da
nix „runterrechnen“.
brüller…
Das ist nun auch wieder Käse. Auch ein Selbständiger kann da
nix „runterrechnen“.brüller…
Wieso Brüller?
Wie soll denn das aussehen mit dem runterrechnen? Wo soll was herkommen mit dem man runterrechnen kann? Aus dem Nirvana?
Was soll Herr Ackermann denn abschreiben können (falls er selbständig wäre)? Sich selbst abschreiben über die Nutzungsdauer des Anstellungsvertrags?
Die SV macht den Unterschied.
Bei dem Gehalt mit Sicherheit nicht.
Das ist nun auch wieder Käse. Auch ein Selbständiger kann da
nix „runterrechnen“.brüller…
Wieso Brüller?
Wie soll denn das aussehen mit dem runterrechnen? Wo soll was
herkommen mit dem man runterrechnen kann? Aus dem Nirvana?
wollen wir jetzt ernsthaft die unterschiedlichen möglichkeiten diskutieren, die ein arbeitnehmer im gegensatz zu einem freiberufler hat, seine aufwendungen steuerlich geltend zu machen ?
geht doch beim fuhrpark schon los und hört bei der möglichkeit der bildung von rückstellungen auf…
gruß inder
wollen wir jetzt ernsthaft die unterschiedlichen möglichkeiten
diskutieren, die ein arbeitnehmer im gegensatz zu einem
freiberufler hat, seine aufwendungen steuerlich geltend zu
machen ?
Der Unterschied würd mich aber schon interessieren…
Ich find im EStG irgendwie keine Vorschrift über den Abzug von Aufwendungen, die zwischen Arbeitnehmern und Selbständiger unterscheidet…
geht doch beim fuhrpark schon los
Wieso? Ist genau gleich…
und hört bei der möglichkeit
der bildung von rückstellungen auf…
Rückstellungen? Wofür? Für Aufwendungen, die der Selbständige im Gegensatz zum Angestellten tatsächlich hat.
Und was ist mit EÜR? Der ist auch Selbständig, kann aber keine RSt bilden…
gruß inder
geht doch beim fuhrpark schon los
Wieso? Ist genau gleich…
sicher, der arbeitnehmer kann mal eben seinen pkw in der anlage n abschreiben und im gegenzug die 1% regel anwenden…
und hört bei der möglichkeit
der bildung von rückstellungen auf…Rückstellungen? Wofür? Für Aufwendungen, die der Selbständige
im Gegensatz zum Angestellten tatsächlich hat.
ja, klar. rückstellungen können nur für zukünftige aufwendungen gebildet werden…
Und was ist mit EÜR? Der ist auch Selbständig, kann aber keine
RSt bilden…
wer ist auch selbständig ? der EÜR ?
in einer EÜR können keine rückstellungen gebildet werden. das geht nur bei einer bilanz. aber es ist ja für freiberufler nicht verboten eine bilanz aufzustellen…
und bei der EÜR fällt mir spontan noch der investitionsabzugsbetrag (mal unabhängig vom ackermann fall) ein… aber den kann ich als arbeitnehmer sicher auch bilden…
in einer EÜR können keine rückstellungen gebildet werden. das
geht nur bei einer bilanz. aber es ist ja für freiberufler
nicht verboten eine bilanz aufzustellen…und bei der EÜR fällt mir spontan noch der
investitionsabzugsbetrag (mal unabhängig vom ackermann fall)
ein… aber den kann ich als arbeitnehmer sicher auch
bilden…
Dieses Argument ist aber keine Argument, wenn men nicht im Jahr 1 aufhört zu denken.
Für zu bildende Rückstellungen habe ich in der Zukunft tatsächlich Geldabflüsse. Für gebildete Investitionsabzugsbeträge ebenfalls. Wenn de Arbeitnehmer Geldabflüsse hat, kann er sie auch absetzen. Es ist hier nur eine Verschiebung auf der Zeitachse aber nicht eine Minderung der Steuer.
Gruß
Jörg
verschiebungen auf einer zeitachse sparen u.u. auch steuern. vor allen dingen, wenn man in unterschiedlichen jahren unterschiedliche einkunftsverhältnisse hat…
stichwort: progression
gruß inder
sicher, der arbeitnehmer kann mal eben seinen pkw in der
anlage n abschreiben und im gegenzug die 1% regel
anwenden…
Ja, kann er (zumindest abschreiben), wenn er den PKW entsprechend für Dienstreisen verwendet…
UND-der AN braucht dann den Verkauf des PKW´s nicht zu versteuern, im Gegensatz zum Selbständigen.
Fährt der AN nur zu seiner regelmässigen Arbeitsstätte kann er die Kosten GENAUSO wie der Selbständige nur mit 0,30 € pro Entfernungskm ansetzen…
ja, klar. rückstellungen können nur für zukünftige
aufwendungen gebildet werden…
Ja, aber ob er sie heute oder morgen hat, die Aufwenungen, er HAT sie, das ist der Unterschied…
Und-schon mal davon gehört, dass so ne Rückstellung auch gewinnerhöhend aufgelöst werden muss?
Und was ist mit EÜR? Der ist auch Selbständig, kann aber keine
RSt bilden…wer ist auch selbständig ? der EÜR ?
Brüller…
in einer EÜR können keine rückstellungen gebildet werden. das
geht nur bei einer bilanz.
Ach neee, sach ma…
aber es ist ja für freiberufler
nicht verboten eine bilanz aufzustellen…
In Summe ist bei EÜR und Bilanz das Ergebniss immer gleich, es handelt sich nur um Verschiebungen zwischen den einzelnen Jahren…
und bei der EÜR fällt mir spontan noch der
investitionsabzugsbetrag (mal unabhängig vom ackermann fall)
ein…
…der auch gewinnerhöhend aufgelöst wird…
Bitte einfach mal weiter denken als bis zur eigenen Hutkrempe, und einfach mal das dieses Stammtischgewäsch bleiben lassen.
ja, klar. rückstellungen können nur für zukünftige
aufwendungen gebildet werden…Ja, aber ob er sie heute oder morgen hat, die Aufwenungen, er
HAT sie, das ist der Unterschied…
genau. nehmen wir doch mal die rückstellung für aufbewahrungsverpflichtung. die bilde ich im jahr 0 in höhe von sagen wir mal 15.000 - die schleife ich u.u. 20 jahre mit, und löse sie dann im jahr der betriebsaufgabe gewinnerhöhend auf. wo ist denn da dein geldabfluss ? meine lagermiete zahle ich genau in der höhe jedes jahr weiter. ob ich die rückstellung bilde oder nicht… merkste was ?
Und was ist mit EÜR? Der ist auch Selbständig, kann aber keine
RSt bilden…wer ist auch selbständig ? der EÜR ?
Brüller…
ich habe lediglich deinen sinnfreien satzbau oben zitiert. aber mit schaum vorm mund lassen sich nur schwer klare sätze bilden…
In Summe ist bei EÜR und Bilanz das Ergebniss immer gleich, es
handelt sich nur um Verschiebungen zwischen den einzelnen
Jahren…
und du weisst ja sicher, dass das beratungsmoment des steuerberaters oft darin gelagert ist, im richtigen moment von EÜR auf bilanz umzustellen um eben genau den vorteil der verlagerung des gewinnes auf verschiedene jahre zu generieren.
und bei der EÜR fällt mir spontan noch der
investitionsabzugsbetrag (mal unabhängig vom ackermann fall)
ein……der auch gewinnerhöhend aufgelöst wird…
richtig, aber u.u. auch erst im jahr der investition. vorausgesetzt ich investieren dann auch. im idealfall bilde ich diesen im jahr 1 mit hohem gewinn. löse ihn im jahr 3 mit niedrigem gewinn neutral auf. und jetzt du wieder ???
Bitte einfach mal weiter denken als bis zur eigenen Hutkrempe,
und einfach mal das dieses Stammtischgewäsch bleiben lassen.
tief durchatmen, etwas nachdenken vor dem schreiben, dann kommt man auch ohne beleidigungen aus…
Bei einem Gehalt von >1 Mio. hat man eigentlich immer den gleichen Steuersatz nämlich 45%+Soli+Kist.
Gruß
Jörg
richtig, im konreten fall macht es wenig sinn. aber die diskussion ist ja abgedriftet hinsichtlich der gestaltungsmöglichkeiten bei arbeitnehmern vs. freiberuflern/ gewerbetreibenden.
und wer da erzählt, dass es sich nur um „verschiebungen“ handelt und man aus diesen keinen steuerlichen vorteil hat, der sollte sich über fortbildung mal gedanken machen…
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Auflösung des IAB Investitionsabzugsbetrag
Hi !
und bei der EÜR fällt mir spontan noch der
investitionsabzugsbetrag (mal unabhängig vom ackermann fall)
ein……der auch gewinnerhöhend aufgelöst wird…
richtig, aber u.u. auch erst im jahr der investition.
vorausgesetzt ich investieren dann auch. im idealfall bilde
ich diesen im jahr 1 mit hohem gewinn. löse ihn im jahr 3 mit
niedrigem gewinn neutral auf. und jetzt du wieder ???
Der IAB hat nichts mehr mit der Anspar-RL zu tun. Wurde die Anschaffung nicht getätigt, ist die Auflösung rückwirkend im Jahr der Bildung vorzunehmen.
Daneben bitte auch noch mal im § 7g EStG lesen welche Größenmerkmale nicht überschritten sein dürfen, um den IAB überhaupt bilden zu dürfen (z.B. Gewinn unter € 100.000).
BARUL76
Hi !
und bei der EÜR fällt mir spontan noch der
investitionsabzugsbetrag (mal unabhängig vom ackermann fall)
ein……der auch gewinnerhöhend aufgelöst wird…
richtig, aber u.u. auch erst im jahr der investition.
vorausgesetzt ich investieren dann auch. im idealfall bilde
ich diesen im jahr 1 mit hohem gewinn. löse ihn im jahr 3 mit
niedrigem gewinn neutral auf. und jetzt du wieder ???Der IAB hat nichts mehr mit der Anspar-RL zu tun. Wurde die
Anschaffung nicht getätigt, ist die Auflösung rückwirkend im
Jahr der Bildung vorzunehmen.
das weiss ich auch, deshalb schrieb ich ja: „vorausgesetzt ich investiere“…
Daneben bitte auch noch mal im § 7g EStG lesen welche
Größenmerkmale nicht überschritten sein dürfen, um den IAB
überhaupt bilden zu dürfen (z.B. Gewinn unter € 100.000).
auch diese grenze ist mir präsent, deshalb schrieb ich: „(mal unabhängig vom fall ackermann)“
gruß inder
richtig, im konreten fall macht es wenig sinn.
und wer da erzählt, dass es sich nur um „verschiebungen“
handelt und man aus diesen keinen steuerlichen vorteil hat,
der sollte sich über fortbildung mal gedanken machen…
Wir sprachen vom konkreten Fall, bitte nicht beileidigend werden.
Jörg
richtig, im konreten fall macht es wenig sinn.
und wer da erzählt, dass es sich nur um „verschiebungen“
handelt und man aus diesen keinen steuerlichen vorteil hat,
der sollte sich über fortbildung mal gedanken machen…Wir sprachen vom konkreten Fall, bitte nicht beileidigend
werden.
nein, bei deiner ersten antwort ging es schon allgemein um die verschiebemöglichkeiten… oben nachzulesen…