Actio Tributoria - Sklavenbankrott

Meine Frage was versteht man genau darunter und wie würde das an einem realen Beispiel berechnet werden? Kennt sich hier vielleicht jemand aus.

mfg kathrin

Meine Frage was versteht man genau darunter und wie würde das
an einem realen Beispiel berechnet werden? Kennt sich hier
vielleicht jemand aus.

mfg kathrin

Hi Kathrin!
Es geht hier um die Haftung aus Geschäften von Gewaltunterworfenen. Wenn einem Gewaltunterworfenen ein peculium für ein Handelsgeschäft oder einen gewerblichen Betrieb eingeräumt wurde, dann wurde dieses peculium zu einem Sondervermögen, über das im Falle der Überschuldung eine Art Sonderkonkurs eröffnet wurde, der das restliche Vermögen des Gewalthabers nicht berührte. Konkurs bedeutet hier, dass die Gläubiger nach dem Verhältnis ihrer Forderungen und nicht nach ihrer Reihenfolge befriedigt wurden. Dieser Konkurs wurde vom Gewalthaber abgewickelt, der unter den Gläubigern rangierte und wie diese nur die „Konkursquote“ erhielt. Wenn nun der Gewalthaber einen Gläubiger dolo malo benachteiligt hat, steht diesem Gläubiger die actio tributoria auf den Unterschied zu der Summe offen, die er bei gleichmäßiger Verteilung hätte erhalten müssen. Der Gewalthaber trug also das Risiko der richtigen Verteilung mit.
Schau dir in diesem Zusammenhang die adjektizischen Klagen an, insbesondere die actio de peculio vel de in rem verso.
Dieses Prinzip der Risikotragung bei Forderungsverteilung findet sich übrigens auch im modernen österreichischen Versicherungsrecht (§ 156 Abs. 3 VVG).
Denk dir einfach mal selbst ein Berechnungsbeispiel aus.
Grüße, Peter

leider finde ich besagten § im ris nicht :frowning: und meinen kodex öffentliches recht, wo das vielleicht stehen könnte hab ich leider nciht hier