Hallo,
folgende Situation.
Kleine AG (WP werden gehandelt in Dt.) mit weltweit 4-5 Standorten.
Nun entschließt sich die AG, einen Standort zu schließen wegen schlechter Finanzieller Lage der AG.
Den MA wird mitgeteilt, dass dies geschieht und sie alle betriebsbnedingt gekündigt werden.
Frage - wäre die AG hier nicht verpflichtet, eine AD-HOC Meldung herauszugeben, dass dies geplant ist?
Zumindest zu dem Zeitpunkt, an dem den MA eine entsprechende Kündigung zugeht, wäre dies doch nötig oder?
Man stelle sich vor, jemand dem gekündigt wurde erzählt dies in seinem Bekantenkreis, worauf hin hier z.B. PUTs gekauft werden von der AG. Dies wäre dann ja schon Insiderwissen oder?
Wir reden hier von einer Niederlassung, die ca. 1/3 der AG Mitarbeiter beherbergt. Das ist doch nichts, was die AG „verschweigen“ darf oder?
- Frage. Der Grund für die Schließung der Niederlassung ist eine Rückabwicklung für ein größteres Projekt (einstelliger Millionenbereich). Hier ist noch nichts final (keine Klage) aber klar ist, dass die Rückabwicklung folgt und der Kunde hier entsprechende Entschädigung verlangen wird.
Ist nicht auch hier eine Ad-hoc Mitteilung nötigt, wenn eines der größten Projekte der Firma rückabgewickelt werden soll und der Kunde bereits den Vertrag gekündigt hat?
Danke für eine möglichst baldige Sicht der Dinge …