ADA Schein, was darf ich alles ausbilden?

Hallo Leute,
ich habe vor einen ADA Schein zu machen und wollte nun vorher mal wissen, in welchen Ausbildungsberufen ich dann ausbilden dürfte? Ich habe selber Großhandelskaufmann gelernt.
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Grüße
Stefan

Hallo,

ich habe vor einen ADA Schein zu machen und wollte nun vorher
mal wissen, in welchen Ausbildungsberufen ich dann ausbilden
dürfte? Ich habe selber Großhandelskaufmann gelernt.

Erstmal steht es im Berufsbildungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__30.html

Das ist ein bisschen schwammig, ich denke, wenn es an den „Rand“ dieses Pragraphen geht, dann ist es von einer Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle (wahrscheinlich IHK) abhängig. Dann muß aber die gesamte Ausbildungsstätte betrachtet werden und nicht nur der Ausbilder …
Einen Katalog gibt es sicher nciht.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
also angenommen ich arbeite in einer Firma als Lagerleiter und es gibt aber bei der Firma auch eine Verwaltung, Verkauf, Auslieferung und alles was dazu gehört, darf ich dann im Lager ausbilden? Oder darf ich dann im Einzelhandel ausbilden? Natürlich würde der Azubi so oder so alle Abteilungen kennenlernen. Aber wie wäre die Lage in so einem Fall?
Danke nochmal.

Hallo,

normalerweise kein Problem, wenn Du einen Kaufmannsberuf gelernt hast - „Kaufmannsgehilfenbrief“ nannte man das früher… - und im Betrieb zumindest am Rande mit dem zu tun hast, was die Azubis lernen, dann stellt sich die IHK meist nicht so an. Fachlageristen/ Fachkräfte für Lagerlogistik ebenso wie Kaufleute im Einzelhandel sollten möglich sein. Bei Deiner Anmeldung zur AEVO-Prüfung schreibst Du einfach die Berufsfelder mit rein.

Gruß, FAQ

Hallo auch,

irgendwo im Berufsbildungsgesetz steht was von „…fachlicher Eignung…“.
Das bedeutet, dass du nur das ausbilden darfst, wofür du eine fachliche Eignung hast.
Ergo darfst du als Kaufmann kaufmännische Azubis ausbilden, nicht aber zB. Elektroniker in elektrotechnischen Themen, wohl aber in kaufmännischen Themen (zB. Kostenrechnung).

Gruß Angus

Hallo,

Aber wie wäre die Lage in so einem Fall?

Die Frage wird in so einem Fall sein:

Wer übernimmt die Verantwortung für die Ausbildung?
Wer kann welche Ausbildungsinhalte vermitteln?
Können alle Ausbildungsinhalte vermitelt werden?

Es kommt oft auf den Einzelfall an.

Gruß
Jörg Zabel

das ist relativ einfach
der sog. „ADA-Schein“ ist die befähigung Ausbildungen nach HWO oder BBIG zu planen, durchzuführen und ordentlich abzuschliesen.
Grundsätzlich muss der der den ADA-Schein hat nicht gleichzeitig auch der fachliche Anleiter sein. Für Handwerksberufe schreibt die HWO entsprechend schärferes vor.
Aber lassen wir es mal bei den kaufleuten…
wenn du da im lager die ADA-Prüfung hast dann kannst du der „Ausbilder“ im rechtlichen sinne sein aber musst nicht der fachliche vermittler sein. es können also auch andere berufe ausgebildet werden wenn die fachliche eignung durch andere mitarbeiter die die anleitung durchführen vorhanden ist…