Hallo wwwler,
nur mal ne frage,wir haben in unsere Fa.einen neuen Mitarbeiter,soweit so gut.
Jezt die streitfrage,er lebte Jahrelang in Ratzeburg,und ist nun nach Hamburg gezogen,
er hatte dort auch seine Stamm KFZ Werkstatt,wenn er jetzt eine Autopanne in HH hat,
Schleppt ihn dann der ADAC von Hamburg zu seiner Stammwerstatt nach Ratzeburg?
Abschleppen und Kostenübernahme nach Panne oder Unfall zur
nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt bis zu 300,- EUR
inkl. Gepäck und Ladung
… wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass die Abschleppdienste da durchaus auch mal Fünfe gerade sein lassen und heimatnah „liefern“, wenn es in Grenzen (ich nehme an der 300€) bleibt - bei mir waren es zweimal knappe 20 km …
na geeignet ist nun mal die in Ratzebursch!
Alle anderen Werstätten machen nur Quatsch!
Blöd wir es nur, wenn die geeignete Werkstatt in München ist. Da kann es sein, der ADAC läd dich am Dreieck Drammetal ab, weil da die 300,-€ erreicht sind!
Im Übrigen ist die nächst geeignete Werkstatt ein nicht zu unterschätzendes Merkmal.
In den meisten billig-Schutzbriefen von Versicherungen lautet es nämlich: in die nächst gelegene Werkstatt!
Der Unterschied beim Abschleppen nach Panne/Unfall besteht nur im Geltungsbereiche - D bzw. Europa/Mittelmeer. Die Begrenzung auf ‚nächste geeignete Werkstatt‘ und ‚300€‘ ist genau gleich. ‚Kostenloser Transport zur Werkstatt nach Wahl‘ entspringt vermutlich Deiner Phantasie?
Gruß
Alfred
es mag sein, daß das theoretisch laut irgendwelchen tollen Werbetexten vom ADAC gehen mag - in der Realität funktioniert es jedenfalls nicht, wie ich bereits zweimal selbst feststellen „durfte“.
Meine Stammwerkstatt (freier Meisterbetrieb mit besonderem Schwerpunkt auf ältere Mercedes-Modelle) war ca. 70 km vom Pannenort entfernt, aber der ADAC hat sich schlicht und einfach geweigert, den Wagen irgendwoanders hin als bis zur 5 km entfernten Mercedes-Vertretung zu schleppen.
Darauf habe ich dann dankend verzichtet und den Wagen dann selbst mit Hilfe eines Freundes zur Werkstatt getrailert.
Die andere Situation war anders ausgegangen: hier war ein Garantiedefekt aufgetreten, und ich wollte (wohl verständlicherweise) in die nur 20 km entfernte garantieverpflichtete Werkstatt gebracht werden. Auch hier war laut dem ADAC-Fahrer aber einzig und allein ein Schlepp in die nächste Vertragswerkstatt möglich (die etwa gleich weit entfernt war).
Wie durch ein Wunder hatte er sich dann aber nach Erhalt eines (verlangten) „Trinkgelds“ in Höhe von 20 Euro doch „ausnahmsweise“ dazu bereiterklärt, den Wagen in die von mir benannte Werkstatt zu bringen …
Ach ja, ich bin „plus“-Mitglied seit 1990, und habe beide Male mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen - leider stets ohne Erfolg.
Also: im Verkaufsprospekt vom ADAC mag ne Menge netten Zeugs drinstehen - ob man das hinterher aber auch wirklich bekommt, ist eine völlig andere Frage!
Was nützt es einem, wenn man zwar theoretisch Recht hat, aber praktisch eben doch mit einem havarierten Auto irgendwo zwischen Kleinsiehstmichnicht und Großkleckersdorf steht …???