ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Auslandskrankenversicherung (Langzeit) beim ADAC. Im Februar hatte ich nun einen Schadensfall, nun wollte ich hier die Erstattung meiner Kosten ca. 950 EUR einfordern.

Ich habe dem ADAC die original Rechnungen, Schadensmeldung sowie Statement des behandeltes Arztes geschickt.

Nun sind die bearbeitenden Mitarbeiter anscheinend damit nicht zufrieden. Sie moechten nun einen anderes Statement wo hervorgeht ob es sich um eine aktue Erkrankung handelt sowie eine Schweigepflichtsentbindung fuer einen deutschen Arzt.

Nun habe ich damit folgende Probleme:

  • Ich halte mich noch im Ausland auf und habe in Deutschland keinen Arzt der mich deswegen behandelt.
  • Ich halte mich in einer anderen Stadt auf und keine Moeglichkeit mehr dies geforderte Statement einzuholen.

Ich habe dem ADAC darauf hingewiesen mit Einreichen der Unterlagen, wenn Sie noch etwas benoetigen sollen Sie dies selbst beim behandelten Arzt einholen.

Was soll ich nun tun? Frist setzten? Anwalt einschalten?

Keine Ahnung… hoffe hier kann mir jemand Tips geben.

Danke und Gruss,
Marc

Hallo,

ich empfehle den ADAC zu kontaktieren.

Da ich die Vertragsbedingungen nicht kenne, ist auch keine
Antwort möglich.

Gruß

Hi, welches Land in dem sich das abspielte oder abspielt?
Simpelster Weg wäre, die deutsche Botschaft aufzusuchen, Sachverhalt schildern und sich von denen einen deutschen Arzt in dem betreffenden Land nennen lassen.
Mit den Unterlagen dahin, diesen von der Schweigepflicht entbinden, Anschrift mit Faxnr. dem ADAC mitteilen.
MfG ramses90

Die Fragen des ADAC erscheinen mir nicht unangemessen.
Ihrem Wunsch, sich die Unterlagen selbst zu besorgen, kann der ADAC ohne Schweigepflichtentbindung nicht nachkommen.
Ein x-beliebiger Arzt im Ausland kann zu dem Thema nichts beitragen.
Hilfreich wäre eine Aussage des Hausarztes, dass es sich um eine akute Erkrankung handelt bzw. sie nicht bei Ausreise schon behandelt wurde.

Hallo Marc,

dieser Versicherer leistet gem. Versicherungsbedingungen, die man beim ADAC herunterladen kann, bei …

§1(1) akuter, unerwarteter Erkrankung, Verletzung und einem unerwartetem Todesfall

… und nicht wenn …

§1(2) Sie vor Reiseantritt wussten oder es für Sie absehbar war, dass Ihnen vor
Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während
des Auslands aufenthaltes behandlungsbedürftig werden; der Ausschluss gilt
auch für die Folgen einer solchen Behandlung (einschließlich Tod)

Der Versicherer hat das Recht zu prüfen, ob Letzteres zutrifft. Wenn das nach Diagnose auszuschließen wäre, würde sicher nicht nachgefragt. Man könnte das Problem durch eine Bescheinigung des Hausarztes in Deutschland lösen (z.B. „… ist bei mir seit … in hausärztlicher Behandlung. Behandlungen wegen … sind in meiner Praxis weder durchgeführt worden, noch liegen mir entsprechende Facharztberichte vor.“)

Viel Erfolg wünscht
oscar.

Vielen Dank fuer die ganzen Antworten. Der Grund warum ich richtig sauer bin ist folgender… haette der ADAC gleich von Anfang an einen mitgeteilt wie der angeforderte Behandlungsbericht auszusehen hat und was fuer Information drin stehen muss, haetten ich auch so einen beim Arzt angefordert. Aber jetzt zu kommen das der ADAC mit irgendwas unzufrieden geht nicht. Da soll sich diese Versicherung schon selbst darum kuemmern. Gerade auch weil ich keine Moeglichkeit mehr habe hier etwas anzufordern.

Die Frage die diesen Verein beschaeftigt ob Akut oder Chronisches Problem sollte eigentlich aus meiner Schadensmeldung klar ersichtlich sein. Es war aktut und da muss man kein Genie sein um dies zu erkennen.

Naja, ich werde dem ADAC dies so mitteilen. Ich bin gepsannt was als naechstes kommt.

Gruss,
Marc