ADAC - Zahlung wegen Abschleppen

Hallo,

mein Roller sprang nicht an, daher habe ich den ADAC gerufen (habe ADAC-Plus) . Der kam und las Fehler aus, konnte aber nicht helfen das Ding wieder zu starten bzw. zu reparieren. Er dann : Es muss in die Werkstatt. Ich: Ja, habe noch Garantie, da Fahrzeug neu. Der Laden wo ich den Roller gekauft habe ist in Musterfeld.

Der ADAC rief dann den Abschleppdienst. Alles bestens denk ich. Dann wurde in dem Zweirad-Shop mit Werkstatt ohne mein Beisein von dem Inhaber verlangt, dass er 70 euro bezahlt. Andernfalls nimmt er das Fahrzeug wieder mit.
Der Zweirad-Shop bezahlt, da ich ja vorher gesagt hatte dass der Roller kommt.
Mich ärgert, dass der Abschleppdienst mir nichts sagt und der ADAC auch nicht.

Stattdessen wird der Zweirad-Shop genötigt zu zahlen.

Das kann es doch nicht sein. Ich schreibe dem ADAC dass es so nicht geht. Wenn dann muss man m i r das sagen und i c h entscheide ob ich Mehrkosten haben will weil der Zweiradshop weiter weg ist als die nächste Werkstatt. Außerdem ist der Roller neu und hat noch Garantie sag ich. Folglich bringe ich ihn da hin wo es gekauft wurde, und hätte ich gewusst dass ich selbst zahlen muss, dann hätt ich den Abschleppdienst nicht in Anspruch genommen.

DEr ADAC sieht es nicht so. Geht gar nicht darauf ein.

Die möchten dass ich jetzt von der Zweiradshop einen Nachweis erbringe, aus welchem sie ersehen können, dass die Reparatur über Garantie abgewickelt worden ist. Sowie dass die Garantiereparaturen über den Zweiradshop laufen müssen. Ich habe dem ADAC schon die Quittung über den neu gekauften Roller geschickt.

Damit sollte es doch klar sein, weil man bekommt fĂĽr Neufahrzeuge ja Garantie? Hat jemand einen Tipp? Es nervt nur noch.

LG, Melli

Wir reden über Sachmängelhaftung. Wenn der Verkäufer tatsächlich für den Schaden am Roller haftet, dann muss er auch die dir entstandenen Kosten übernehmen (*). Der ADAC zahlt das Abschleppen nur, wenn kein anderer dafür zahlungspflichtig ist.

Ich denke, dass der ADAC sich auf dieses Subsidiaritätsprinzip beruft.
Sobald klar ist, dass die Reparatur auf Grund der Sachmängelhaftung (oder einer eventuell bestehenden Garantie - diese ist stets freiwillig) erfolgte, entfällt die Leistungspflicht des ADAC.

(*) Allerdings hast du eigenmächtig gehandelt, wenn du ohne Zustimmung des Verkäufers den ADAC Abschlepper beauftragt hast. Du musst dem Verkäufer den Mangel melden und ihm die Chance geben, selber für den Transport zu sorgen.

Wo ist jetzt das Problem ?
War die Werkstatt zu weit weg ? Denn der ADAC schleppt doch in die nächstgelegene Werkstatt kostenfrei ab, wenn er nicht vor Ort reparieren kann.
Und was hättest Du stattdessen gemacht wenn man dir gesagt hätte, kostet aber 70 € ? Hättest du dann verzichtet und den Roller nach Hause geschoben ? Und dann ? Freunde gefragt ob sie den Roller in Werkstatt bringen können mit Hänger oder Transporter?

Offenbar ist man vom ADAC doch bereit die 70 € zu erlassen wenn Du nachweist der Roller musste wegen Garantie zum Händler zurück.
Kann sein, das musste er gar nicht. Garantien gelten üblich weltweit, innerhalb D ganz bestimmt. Anders wenn Du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen wolltest (eigentlich nur innerhalb der ersten 6 Monate sinnvoll). Die bietet nur der Händler wo man gekauft hatte !

MfG
duck313

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So hab ich das garnicht gesehen. Also dass der Verkäufer für den Transport zu sorgen hat… wieder was gelernt.

Hi,
also wenn man mir gesagt hätte dass ich zuzahlen muss, hätt ich mir tatsächlich die Mühe gemacht den Transport anders zu organisieren, ja. Die Vorgehensweise von denen zusammen mit dem Abschlepper ist halt nicht normal.