Mitte 1967 bin ich von Z.Zt. noch lebenden
Eltern zur Adoption freigegeben worden und
von `Neuen Eltern´ in 1967 adoptiert worden.
Ich weiß sicher, daß zwischen 1965-1970
das Erbrecht für Adoptierte geändert wurde.
Nach neuem Recht bin ich bezgl. der leib-
lichen Eltern nicht mehr erbberechtigt.
Wichtig für mich ist nur, wann genau wurde
dieses Gesetz geändert! Wenn es vor 1967
geändert wurde, wäre ich noch erbberechtig.
Wer kann mir hierzu Angaben machen?
Schöne Grüße aus Wesel.