Adoptiert werden

Hallo Zusammen,

ich möchte aus emotionalen und wirtschaftlichen Gründen gerne von meinem Stiefvater adoptiert werden (er hat meinen „Antrag“ auch schon angenommen :wink:.

Wohin wendet man sich da? Mein ersten Gedanke war das Jugendamt, aber ich bin „schon“ 26 Jahre alt, insofern kommt mir das etwas merkwürdig vor.

Muss mein leiblicher Vater in meinem Alter der Adoption eigentlich noch zustimmen?

Dank und Gruß
Yasmin

Erwachsenenadoption
Hallo Yasmin,

ich möchte aus emotionalen und wirtschaftlichen Gründen gerne
von meinem Stiefvater adoptiert werden (er hat meinen „Antrag“
auch schon angenommen :wink:.

*grins* Na, wenn der werdende Herr Papa zugestimmt hat… Jetzt mal ernsthaft: dazu zwei Urteile

Anforderungen an Erwachsenenadoption
Voraussetzung für die Genehmigung einer Erwachsenenadoption ist, dass der Annehmende die Absicht hat, mit dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis zu begründen. Hieran bestehen ernsthafte Zweifel, wenn der Anzunehmende nur ca. fünfzehn Jahre jünger ist als der Annehmende. Dies gilt insbesondere, wenn der Asylantrag des „Adoptivkindes“ kurz vorher abgelehnt wurde.
Beschlüsse des BayObLG vom 23.11.1999 und 10.07.2000 1 Z BR 103/99 und 52/00 FamRZ 2001, 119

und:

http://www.ra-kotz.de/adoption.htm

Wohin wendet man sich da? Mein ersten Gedanke war das
Jugendamt, aber ich bin „schon“ 26 Jahre alt, insofern kommt
mir das etwas merkwürdig vor.

Das Jugendamt ist - trotz Deines ‚fortgeschrittenen‘ *fggg* Alters - die beste Anlaufstelle… Und wenn die sich quer stellen: Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts.

Muss mein leiblicher Vater in meinem Alter der Adoption
eigentlich noch zustimmen?

Nein. Ab einem bestimmten Alter (14? 16? *grübel*) muß sogar das Kind mit der Adoption einverstanden sein.

Beste Grüße

Tessa

Das Jugendamt ist - trotz Deines ‚fortgeschrittenen‘ *fggg*
Alters - die beste Anlaufstelle… Und wenn die sich quer
stellen: Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts.

Hallo Tessa,

endlich - die Lösung aller Probleme ist in Sicht! Ich lasse mich adoptieren! Es gibt nur wenige Bedingungen, die meine zukünftigen Eltern zu erfüllen haben: Geld! Richtig viel Geld müssen sie haben. Alt sollten sie sein, am besten sehr alt und sehr krank. Ach ja, und sonst keine Kinder oder anderes, erbberechtigtes Kroppzeug.

So werde ich also inserieren. Da findet sich bestimmt ein älteres, tatteriges Ehepaar. Muß ich dann auch zum Jugendamt? Ich mein’, ich fühl mich ja noch richtig taufrisch. Und schließlich kann es nicht angehen, daß bestimmte Jahrgänge einfach so ausgeschlossen werden. Könnte die Sache klappen?

In froher Erwartung auf eine fette Erbschaft

Wolfgang

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Ach Duuuuuuuu…
… Du willst ja wieder nur an die Kontovollmacht! *fggg*

Greetings

Tessa