Adoption

Liebe/-r Experte/-in,

meine Lebensgefährtin ist rund 13 Jahre jünger als ich. Sie ist Baujahr 1965 und ich bin 1952 geboren.
Unser beider sehnlichster Wunsch ist, dass sie meinen Nachnahmen annimmt. Heiraten geht nicht, weil ich verwitwet bin und meine recht ordentliche Rente dann unser toller Staat BRD kassieren würde. Ich würde auf Hartz IV runterrutschen und meine Liebe würde für mich mitzahlen dürfen und wir könnten auf ein Niveau abrutschen, das indiskutabel ist…

Nun meine Frage:

Darf ich im Alter mit 57 Jahren meine Lebensgefährtin adoptieren, damit sie meinen Namen bekommen kann?
Wenn ja, wie sind dann die weiteren Schritte?

Hauptsache im Ausweis steht bei Ihr mein Nachname. Das weitere bez. Erbschaft etc. wird dann separat geregelt.

Wer mir hier weiterhilft, dem geb ich nicht nur einen aus *ggg* ! 1000 mal danke vorab.

Valeri Stark

Liebe Valerie Stark,
was ist so unendlich wichtig am gleichen Nachnamen? Wenn Du Deine Partnerin adoptierst, bist Du ihre Mutter. Willst Du das wirklich? (Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob irgendein Gericht das Spiel mitmacht). Sollte es wirklich gewichtige Gründe geben, den gleichen Namen zu haben, dann wäre eine Namensänderung vielleicht angemessener als die Herstellung einer Mutter-Tochter-Beziehung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Domnick

Guten Morgen!

Da liegt bei Dir ein Missverständnis vor. Valeri (also ohne „e“ hinten) ist kein Frauenname, sondern ein Männername *ggg*, spricht sich auch nicht wie Walleri, sondern wie Waleeeri. Es ist also keine lesbische Beziehung, wie Du evtl. gedacht hast. Und der gleiche Nachname ist für uns deshalb so wichtig, weil bei der Namensänderung dann hier auf dem Dorf mit Sicherheit nicht von einer Adoption ausgegangen würde, sondern von einer Heirat.

Vielleicht ist der Grund nun verständlicher. Als Lebensgefährtin ist es auf dem Dorf viel schwieriger, als wenn die Leute davon ausgehen, dass eine Heirat stattgefunden habe. Den Grund der Namensänderung müssen sie ja nicht kennen. Dass sie dann rechtlich wie meine Tochter behandelt wird, hat sogar Vorteile. Wäre sie meine Ehefrau und ich würde sterben, würde sie auch ohne Testament mit meiner leiblichen Tochter gleichgesetzt werden. Mit Adoption wäre ein ähnliches Verhältnis im Erbfall geschaffen.

Ich hoffe, das kommt nun besser rüber, warum ich an so etwas gedacht habe.

Viele Grüße
Valeri (

Nach BGB ist eine Adoption nur durch 15 Jahre ältere Personen möglich!
SD

Hallo Valeri Stark,

entschuldigung erstmals für die verrspätete Antwort:

Leider ist eine Adoption eines Kindes in diesem hohen Alter nicht mehr möglich - da Jugendamt macht da nicht mit, es muss sich um des Kindes Wohl kümmern.

Evtl kommt ihr als Pflegefamilie infrage,