Adoption 1948 und Erben vom leiblichen Vatewr

wurde unehelich geboren und 1948 in Westdeutschland adoptiert. Nun ist mein leiblicher Vater mit dem ich auch immer in Verbindung stand von 1 1/2 Jahren verstorben. Ich war sehr enttäuscht, daß ich bei dem Testament leer ausging, weil mein Vater mir etwas anderes vermittelte. Bis jetzt habe ich das nun so hingenommen doch nun hörte ich von einer Gesetzesänderung für Kinder die vor 1949 geboren wurden.Wer weiß darüber mehr. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
lokroed

das ist ein umfangreiches und rechtliches thema. hier empfehle ich im nächstgelegenen amtsgericht einen rechtspfleger um rat zu bitten. die auskunft ist kostenlos.
erfahrungsgemäß wird man ohne anwalt hier als privatman nicht viel erreichen.
ich wünsche viel erfolg