Hallo zusammen,
Ziel ist es eigentlich, den Nachnamen abzulegen und den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Die Adoption fand 1983 im Kindesalter von 3 Jahren statt. Die zuständige Behörde teilte mit, daß dies rechtlich nicht möglich ist und nur erreicht werden kann, wenn man die komplette Adoption auflöst.
Das Familiengericht gab Auskunft, man bräuchte für den Antrag eine notarielle Beurkundung.
Kennt sich damit jemand aus? Was kostet das, wie lange dauert das und das Familiengericht sagte auch, daß die Adoptionseltern ebenso angehört werden müßten…
Grund des Anlasses: die Adoptionseltern haben alles falsch gemacht, was man falsch machen kann, so daß es psychisch eine Last ist, diesen Namen noch zu tragen.
Danke & viele Grüße
smiladonna
Hallo,
große Hoffnungen kann ich dir keine machen.
Bei http://adoption.de/
findest du Berichte von Menschen, die ähnliches seit Jahren versuchen.
Vielleicht bekommst du dort einen zielführenden Tipp.
Gruß
Elke
Gibt es nicht die Möglichkeit zum Bürgeramt zu gehen und seinen Namen beliebig ändern zu lassen?
Und dann wählt man rein zufällig den Nachnamen den man vor der Adoption hatte.
Ich kenn mich da nicht aus, ich werf das einfach mal in den Raum.
Hallo,
Gibt es nicht die Möglichkeit zum Bürgeramt zu gehen und
seinen Namen beliebig ändern zu lassen?
Nein, das gibt es in Deutschland nicht. Es braucht trifftige Gründe um einen Namen zu wechseln.
Gruß
Elke
Hallo.
Gibt es nicht die Möglichkeit zum Bürgeramt zu gehen und
seinen Namen beliebig ändern zu lassen?
Nein, das gibt es in Deutschland nicht. Es braucht trifftige
Gründe um einen Namen zu wechseln.
Also mal schnell jemanden mit passendem Namen suchen und heiraten. Dann den Namen des Partners annehmen.
Später kann man sich ja auch wieder scheiden lassen, den Namen dabei behalten.
SCNR, bitte nicht ernst nehmen.
Sebsatian.