Adoption des eigenen kindes

ich will, dass mein freund(nicht der vater meines kindes) mein kind adoptiert…weil ich mit ihm in die schweiz gehen will und nicht will,dass der kindsvater da ein wort mitspricht…

würde da eine hochzeit reichen,oder muss eine adoption sein?

weiß da jemand bescheid?

Kommt sicherlich drauf an, ob du das Alleinige Sorgerecht hast oder nicht, da sich das dann auch auf das Auffenthaltsbestimmungsrecht des Kindes auswirkt.

Auf jeden Fall ans Jugendamt wenden und dort mal nachfragen, beim Anwalt würde diese Auskunft kostenpflichtig sein.

hallo
ich bin zwar keine fachfrau aber so weit ich weiss muss adoptiert werden.
mein vater hat früher eine frau geheiratet die einen sohn mit in die ehe brachte. damit dieser den gleichen namen tragen konnte wie meine stiefmutter - sprich den namen meines vaters- musste mein vater den jungen adoptieren. denke bei dir wirds auch so sein. kannst aber ganz einfach über die stadtinformation erfahren. weiss ja nicht wo du her kommst. bei uns in duisburg ist es die ´94000 da kann man solche fragen beantwortet bekommen. gibts bei euch sicher auch. oder halt standesamt. denke aber das das nichts am sorgerecht ändert. kommt meiner meinung nach drauf an wer das sorgerecht hat. wenn er mitsprache hat ändert auch die adoption nichts soweit ich weiss. es sei denn du hast alleiniges sorgerecht
viel glück
sandra
lieben gruss
sandra

Der Vater muß dazu sein Einverständnis geben ansonsten geht es nicht

Hallo Jana!

Ist das Kind ehelich geboren? Ist der Kindsvater als Vater eingetragen? Oder registriert?
Bezahlt er Unterhalt für das Kind (würde dann wegfallen).

Ansonsten muß der Freund, das Kind tatsächlich adoptieren.
Einfach beim zuständigen Jugendamt anfragen.

L.G. Conny

Ich habe mich mit solchen Fragen noch nicht auseinandersetzen müssen. Aber ich vermute, dass eine Hochzeit nicht ausreicht und der Freund das Kind tatsächlich adoptieren muss. Genaueres weiß ich leider nicht - es findet sich aber bestimmt jemand, der sich damit auskennt. Ansonsten würde ich mal auf der Gemeinde-/Stadtverwaltung nachfragen, ich glaube, dass dies die richtige Behörde dafür wäre.

also der vater is eingetragen,aber ich habe das alleinige sorgerecht,er hat mir aber schon angedroht,das geteilte sorgerecht einzuklagen…

also informiere ich mich mal in meiner stadt…

ich danke euch für die vielen antworten

Hallo Jana Maria,

das wird so nicht gehen, wie Du Dir das vorstellst. Zur Adoption brauchst Du die Einwilligung des leiblichen Vaters - und wenn ich Dich richtig verstanden habe, liegt hier das große Problem.
Ansonsten wende Dich doch mal an das Jugendamt - die sind viel besser als ihr Ruf und echt kompetent in solchen Fragen (zumindest „mein“ Jugendamt).

LG

Uwe

Hallo,

durch ihre (neue) Hochzeit wird der Zivilstand ihres Kindes nicht verändert. Das heißt das eingetragener Vater und Mutter in jedem Falle unverändert bleiben. Daher müßte in jedem Falle eine Adoption durchgeführt werden. Dies dürfte nach meinem Wissenstand jedoch ohne Einwilligung des leiblichen Vaters zumindest schwierig werden.

Viel Erfolg

Grüße
Bernd Reichel

Die Frage ist zwar schon ne Weile älter, aber da in manchen der Antworten solch ein haarsträubender Blödsinn (entschuldigt bitte den Ausdruck!) steht, möchte ich noch kurz was dazu schreiben. Ich kenne zwar das Adoptionsrecht nicht in allen Details, habe mich aber als Adoptionsinteressierte ein bisschen mit den grundsätzlichen Fragen beschäftigt.

Grundsätzlich müsstest Du in Deinem Fall erst Deinen Freund heiraten. Dann könnte er unter bestimmten Voraussetzungen die Adoption seines Stiefkindes beantragen. Wichtigste Voraussetzung ist das Einverständnis beider Elternteile. Gegen den Willen des Vaters wäre eine Adoption nur möglich, wenn das Vormundschaftsgericht schwerwiegende Gründe sieht, dessen Einwilligung zu ersetzen. Genauere Auskünfte kann Euch das örtliche Jugendamt geben.

Mit einer Adoption werden grundsätzlich alle rechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil gekappt - auch bzw. insbesondere das Sorgerecht, der Unterhaltsanspruch und das Erbrecht. Der Adoptivvater übernimmt juristisch (und hoffentlich auch tatsächlich) alle Rechte und Pflichten eines Kindsvaters.

Auch ist eine Adoption in aller Regel nicht rückgängig zu machen und somit absolut eine Entscheidung für’s Leben, die für Kind und Eltern von größter Wichtigkeit ist. Deshalb ist sie genau so gründlich zu überlegen wie sonst auch die Entscheidung ein Kind zu bekommen.