Die Frage ist zwar schon ne Weile älter, aber da in manchen der Antworten solch ein haarsträubender Blödsinn (entschuldigt bitte den Ausdruck!) steht, möchte ich noch kurz was dazu schreiben. Ich kenne zwar das Adoptionsrecht nicht in allen Details, habe mich aber als Adoptionsinteressierte ein bisschen mit den grundsätzlichen Fragen beschäftigt.
Grundsätzlich müsstest Du in Deinem Fall erst Deinen Freund heiraten. Dann könnte er unter bestimmten Voraussetzungen die Adoption seines Stiefkindes beantragen. Wichtigste Voraussetzung ist das Einverständnis beider Elternteile. Gegen den Willen des Vaters wäre eine Adoption nur möglich, wenn das Vormundschaftsgericht schwerwiegende Gründe sieht, dessen Einwilligung zu ersetzen. Genauere Auskünfte kann Euch das örtliche Jugendamt geben.
Mit einer Adoption werden grundsätzlich alle rechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil gekappt - auch bzw. insbesondere das Sorgerecht, der Unterhaltsanspruch und das Erbrecht. Der Adoptivvater übernimmt juristisch (und hoffentlich auch tatsächlich) alle Rechte und Pflichten eines Kindsvaters.
Auch ist eine Adoption in aller Regel nicht rückgängig zu machen und somit absolut eine Entscheidung für’s Leben, die für Kind und Eltern von größter Wichtigkeit ist. Deshalb ist sie genau so gründlich zu überlegen wie sonst auch die Entscheidung ein Kind zu bekommen.