Liebe WWW-ler,
meine Lebensgefährtin erwartet ein Kind. Jetzt habe ich gehört, dass
ich als Vater das Kind zusätzlich adoptieren soll/kann. Ist das so?
Wenn ja, was bedeutet das rechtlich?
Gruß
Alex
Liebe WWW-ler,
meine Lebensgefährtin erwartet ein Kind. Jetzt habe ich gehört, dass
ich als Vater das Kind zusätzlich adoptieren soll/kann. Ist das so?
Wenn ja, was bedeutet das rechtlich?
Gruß
Alex
Hi Alex,
warum in aller Welt das eigene Kind adoptieren? Das gehört zu einer der hartnäckigsten Legenden, dass ein unehelicher Vater erst das Recht hat, Vater zu sein, wenn er sein eigenes Kind adoptiert hat.
Ist eine Frau nicht verheiratet, wird sie nach dem Vater des Kindes gefragt - denn irgendwas muss ja in der Geburtsurkunde stehen, wer der Vater ist.
Also wird sie wohl Dich angeben - und Du stimmst dem zu und bist damit in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen und hast alle Rechte und Pflichten, die ein Vater eben hat. Die Gesetzeslage uneheliche Väter betreffend hat sich in den letzten Jahren ja ganz schön geändert, so hast Du als unehelicher Vater z.B. dann auch das Sorgerecht - ohne Adoption.
Ich stell mir grad vor, dass so eine „eigene-Kind-Adoption“ sehr schwierig werden müsste. Immerhin müssen einer Adoption beide Elternteile zustimmen…
grübelnde Grüße
Mücke
Sorgerecht bei unehelichen Kindern
Hallo Mücke,
das
so hast Du als unehelicher Vater z.B. dann auch das Sorgerecht - ohne
Adoption.
stimmt so nicht. Bei nichtehelich geborenen Kindern kann durch eine gemeinsame(!) Sorgerechtserklärung beim Jugendamt oder einem Notar das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile festgelegt werden. Wobei das z.B. nicht gegen den Willen der Kindesmutter möglich ist. Ohne eine solche Erklärung liegt das alleinige Sorgerecht automatisch bei der Mutter.
Das Umgangsrecht ist tatsächlich in den letzten Jahren für uneheliche Väter verbessert worden.
@ Alex
Die Vaterschaftsanerkennung sowie die gemeinsame Sorgerechtserklärung lassen sich bereits vor Geburt des Kindes festlegen. Beim Jugendamt ist das kostenlos.
Schöne Grüße vom
Sams
Sorry
Hallöchen nochmal,
stimmt so nicht. Bei nichtehelich geborenen Kindern
kann durch eine gemeinsame(!) Sorgerechtserklärung beim
Jugendamt oder einem Notar das gemeinsame Sorgerecht für beide
Elternteile festgelegt werden.
Ups, stimmt. Sooo weit sind die Gesetzeshüter dann doch noch nicht 
Sorry!
Mücke
Bei nichtehelich geborenen Kindern
kann durch eine gemeinsame(!) Sorgerechtserklärung beim
Jugendamt oder einem Notar das gemeinsame Sorgerecht für beide
Elternteile festgelegt werden.Ups, stimmt. Sooo weit sind die Gesetzeshüter dann doch noch
nicht
Gott sei Dank !
lg, Dany
Ist eine Frau nicht verheiratet, wird sie nach dem Vater des
Kindes gefragt - denn irgendwas muss ja in der Geburtsurkunde
stehen, wer der Vater ist.
Warum muss da was drin stehen - die Frau könnte ja auch angeben, sie weiß nicht, wer der Vater ist, vielleicht weiß sie es (nach einer Vergewaltigung bspw.) wirklich nicht. Was ist mit solchen Kindern, bei denen die Mutter keinen Vater angibt? Bekommen die dann keine Geburtsurkunde?
Gruß, Miriam
Habe ich in anderem Zusammenhang davon gehört.
Hallo
warum in aller Welt das eigene Kind adoptieren? Das gehört zu
einer der hartnäckigsten Legenden, dass ein unehelicher Vater
erst das Recht hat, Vater zu sein, wenn er sein eigenes Kind
adoptiert hat.
Ich habe von der Geschichte von der Adoption des eigenen Kindes als Möglichkeit für alleinerziehende Mütter gehört, den Vater vollkommen aus der Sache rauszuhalten. Damit erlöschen aber auch Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes an den Vater.
Das war wohl mal eine Zeit lang bei manchen Frauen „in“, das so zu handhaben, jedenfalls wurde öfters davon geschrieben. Das schien damals auch ohne Zustimmung des Vaters zu gehen.
Viele Grüße
Thea
Hallöchen,
Warum muss da was drin stehen - die Frau könnte ja auch
angeben, sie weiß nicht, wer der Vater ist, vielleicht weiß
sie es (nach einer Vergewaltigung bspw.) wirklich nicht. Was
ist mit solchen Kindern, bei denen die Mutter keinen Vater
angibt? Bekommen die dann keine Geburtsurkunde?
Doch klar kriegen die eine und da MUSS was drin stehen und sei es, dass dort steht „Vater: unbekannt“. Aber trotzdem wird die Mutter gefragt, die tragen ja nicht einfach „unbekannt“ ein, nur weil die Frau nicht verheiratet ist.
Mücke
Hallo,
Das gehört zu
einer der hartnäckigsten Legenden, dass ein unehelicher Vater
erst das Recht hat, Vater zu sein, wenn er sein eigenes Kind
adoptiert hat.
Zumindest 1978 war das keine Legende
S.
Doch klar kriegen die eine und da MUSS was drin stehen und sei
es, dass dort steht „Vater: unbekannt“.
Vielleicht war es ein Fehler vom Amt, aber bei meiner Lütten steht nichts von Vater drin…
Grüßle Felicia
Hallo Alex,
Gratulation zum bevorstehenden Nachwuchs.
Man kann (heutzutage) sein eigenes Kind nicht adoptieren. Was du tun kannst und musst, ist die Vaterschaft anerkennen, am besten schon während der Schwangerschaft.
Vereinbart dazu einen Termin mit dem Jugendamt. Dort wird euch auch gesagt, was ihr an Papieren braucht (wenn ich mich recht erinnere, sind das die Geburtsurkunden, Personalausweis und der Mutterpass).
Ihr könnt zudem erklären, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht haben wollt, das wird dann gleich mit gemacht. Pflicht ist das allerdings nicht. In unserem Provinznest hier hatten sie sich erst etwas eng mit der vorgeburtlichen Regelung, aber nach einem Hinweis auf den Gesetzestext wurde uns dann doch bestätigt, dass es möglich sei - „aber völlig unüblich“ (macht nichts).
Ich empfehle auch dringend, das schon vorher zu regeln. Wenn das Baby erst mal da ist, habt ihr besseres zu tun, als dauernd auf Ämtern rumzusitzen, mit 1 Termin ist es ja - zumindest bei uns hier - nicht getan.
Nach der Geburt könnt ihr auf dem Standesamt bei der Anmeldung des Kindes erklären, welchen Familiennamen das Kind haben soll. Standard ist der Name der Mutter, der Name des Vaters kann aber mit Zustimmung beider Elternteile auch erteilt werden. Die Festlegung gilt für ALLE GEMEINSAMEN Kinder.
Viele Grüße, Heike
bei meiner Tochter steht auch nix, auch nicht unbekannt - bin auch nicht gefragt worden… der Hinweis „alleinerziehende“ reichte! Alles weitere lief problemlos per Vaterschaftsanerkennungsurkunde.
Gruß anna
Vielen Dank an alle!
Liebe WWW-ler,
ich werde jetzt beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung sowie
einen Antrag auf Sorgerecht stellen.
Gruß
Alex