Adoption des Sohnes meiner Ehefrau

Hallo, ich habe genau vor einem Jahr meine damalige Freundin in Kenya geheiratet. Sie hat einen 2-jährigen
Sohn. Der Vater ist unbekannt.
Seit 01.07.2009 ist nun meine Frau mit Ihrem kleinen Engelchen hier in Deutschland. Sie leben zusammen mit mir in meiner ausreichend großen Wohnung.
Jetzt habe ich mich dazu entschlossen den Kleinen zu adoptieren. Er sagt schon zu meinen Eltern Opa und Oma und genauso ist es mit meinen Onkeln und Tanten.
Welchen Weg muß ich denn nun zuerst gehen und habe ich überhaupt eine Chance auf eine Adoption?
Wie lange würde es denn dauern? Wird er dann auch meinen Namen tragen sowie die deutsche und die kenyanische Staatsbürgerschaft erlangen?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
H. Braun

Hallo Herr Braun,
es tut mir sehr Leid, aber zu diesem Thema kann ich keine Auskunft geben.
Ich hoffe das Sie viele brauchbare Antworten bekommen.
Viele Grüße und viel Glück das es zu einer Adption kommt.
Coca

Hallo Herr Braun -

etwas spät aber besser als nie :wink: Ja, Sie können das Kind Ihrer EHEFRAU adoptieren. Sie müssen mit ihr verheiratet sein und Ihre Ehefrau - als einziges Elternteil des Kindes, das in der Geburtsurkunde geführt wird - muss zustimmen. Dann gibt es eine Anbahnungsphase, die vom Jugendamt begleitet wird. Sie dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber auch auf Antrag verkürzt werden. Am Ende dieses Zeitraumes wird geprüft, ob sich zwischen Ihnen und dem Kind, das Sie adoptieren möchten, ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt hat (dass das bei Ihnen faktisch bereits jetzt der Fall ist, ist für diese Regelung zunächst mal unerheblich :wink:) Wie gesagt: Sie können dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt ja den Fall schildern. Er ist ja nicht blind und hat selbst Augen im Kopf und sieht ja, wie das Kind und Sie miteinander umgehen. Und dann kann er diese Anbahnungsphase auch verkürzen. VERKÜRZEN - aber nicht ganz weglassen.)
Danach müssen Sie dann nochmal zum Jugendgericht, wo dann noch mal geschaut wird, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis gewachsen ist. „Gericht“ klingt schlimmer als es ist - das ist nur ein Formbesuch, da stellt einen niemand auf den Prüfstein oder so. Meine Tochter hat während des Besuches DURCHGÄNGIG gezickt zum Beispiel :wink:))
DANACH erst gratuliert man Ihnen herzlich, dass Sie jetzt Vater sind (Harhar - nicht dass Sie das nicht vorher auch schon gewesen wären - aber die Formalia, Sie wissen schon :wink:) Und dann können Sie wieder nach Hause gehen. Geändert haben wird sich dann weiter gar nichts - Sie waren schon vorher der Vater des Kindes und sind es immer noch -, aber rechtlich stehen Sie dann eben auch in seiner Geburtsurkunde.Kurz: Alles gar nicht so schlimm oder kompliziert. Einfach zum Jugendamt gehen - und zwar zu dritt - und den Prozess in die Wege leiten. Und ihn dann seiner Wege gehen lassen :wink:)

Liebe Grüße - Nika

Hi Nika, vielen herzlichen Dank für Ihre Info. Hat mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen. Erfahrungsberichte
sind mir auch persönlich viel lieber als dieser ganze Paragraphen-Dschungel, wo man als normal denkender Mensch nicht mehr durchsteigt.

Liebe Grüße
H.Braun