Guten Tag,
Wenn ein uneheliches Kind seine Mutter verliert (die das alleinige Sorgerecht hatte) kann es dann von dem leiblichen Vater adoptiert werden? Wie sieht es aus, wenn das Kind volljährig ist? Nimmt es dann den Nachnamen des Vaters an? Was würde das ganze kosten und wie lange dauert es, bis eine Adoption vollständig abgeschlossen ist?
Würde mich sehr über Antworten freuen, vielen lieben Dank im voraus.
um die Frage rechtlich richtig beantworten zu können, müßte man wissen, wer als Vater in der Geburtsurkunde des Kindes steht.
Steht in der Geburtsurkunde kein Vater, ist eine Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, ggfs Vaterschaftstests und Gerichtskosten sind vom Vater zu tragen.
Steht in der Geburtsurkunde ein anderer Mann als Vater drinnen, muß diese (falsche) Vaterschaft vom Kind oder dem „richtigen“ Vater vor dem Familiengericht angefochten werden. Hier sind ebenfalls Gerichtskosten und Kosten des Tests zu tragen.
Steht in der Geburtsurkunde sowieso schon der „richtige“ Vater drinnen, ist nur eine Namensänderung bei der Gemeinde zu beantragen.
Bei einem minderjährigen Kind gilt wg. des Sorgerechts der §1680 Abs 2 BGB, das Sorgerecht ist dem überlebenden Elternteil zu übertragen AUSSER dies würde dem Kindeswohl widersprechen http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1680.html