ich hoffe irgend jemand kann mir weiter helfen.
Mein Mann würde gern meinen Sohn (8 Jahre, aus meiner vorherigen Beziehung, adoptieren. Da mein Mann eh schon für meinen Sohn aufkommt, möchte er nun auch alle Rechte über ihn haben. Sei es Papere unterschreiben oder Enscheidungen treffen. Mein Sohn akzeptiert ihn als Vater und nennt ihn auch Papa. Denn er ist seit seinem 3. Lebensjahr mit im groß geworden, da er kaum Kontakt zum Kindsvater hatte. Was allerdings nicht an mir lag, denn ich habe dem Kindsvater alle Möglichkeiten offen gelassen!
Da mein Sohn auch endlich so heißen möchte wie wir., löchert er uns ständig mit Fragen.
Kindsvater ist einverstanden mit der Adoption, er hat es sogar selber vorgeschlagen.
Also, kurz um, wir sind uns alle einig!!!
Jetzt meine eigentlichen Fragen:
Wie läuft das Alles ab?
Wo muss ich hin um dies zu beantragen/einreichen?
Ich habe gelesen dass man das beim Notar machen muss.
Was für Papiere müssen wir und der Kindsvater einreichen?
Wie lange kann sich das Alles hinziehen? Denn wir würden gerne alles sehr schnell über die Bühne bringen!
Was wird uns der Spass kosten? Kindsvater und wir wollen uns die Kosten teilen!
Muss der Kindvater dann weiter Unterhalt an unseren Sohn zahlen, oder kann er dann die Zahlungen einstellen?
Einer Adoption durch deinen jetzigen Ehemann steht rein rechtlich nichts im Weg.
Und da ihr die Einwilligung des Kindsvaters habt, sollte alles auch recht schnell gehen können. Das Beste wird sein, ihr sucht euch einen FachAnwalt für Familienrecht in eurer Region (such mal danach im Internet), und lass dich da über die weiteren Schritte beraten.
Je nach dem wo ihr wohnt, kann der Anwalt eventuell auch Notar sein und auch gleich den Antrag bei Gericht stellen. Der sollte auch wissen, ob das zuständige Jugendamt eine Stellungnahme zum Kindeswohl abgegeben muss.
Lasst euch einfach kompetent beraten. Die Anwaltsgebühren können bei mehreren hundert € liegen, der Notar ist relativ preiswert.
Hallo Foxy 81!
Leider bin ich für Deine bürokratischen / organisatorischen Fragen nicht die richtige Ansprechpartnerin. Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus, weil ich mich auch noch nie selber damit auseinander gesetzt habe. Ich selbst bin ein Adoptiv"kind".
Vor Jahren hatte ich jedoch in meinem Freundeskreis einen ganz ähnlichen Fall. Das Kind wurde vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert und bekam auch den gemeinsamen Familiennamen. Der leibliche Vater musste damals jedoch noch so lange weiter den Unterhalt für das Kind bezahlen, bis der Junge mit seiner Ausbildung fertig war.
Die Begründung hierfür war seinerzeit, dass das Kind darunter leidet, als einziges Familienmitglied einen neuen Nachnamen zu tragen und das Kindeswohl hierdurch erheblich gestört sei.
Ob das heute noch genau so ablaufen wird, kann ich jedoch leider auch nicht sagen. Tut mir leid!
Ich wünsche Euch allen dennoch viel Glück bei Eurem Vorhaben!
Liebe Grüße
Ute Angelika Weinand
Meine Antworten finden Sie hinter den folgenden, wiederholten Fragen:
Wo muss ich hin um dies zu beantragen/einreichen? >>> Der Adoptionsantrag muß notariell beurkundet werden. Bei der dortigen Notarkammer oder dem Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) erfahren Sie die Namen der geeigneten Notare (da sich nicht jeder N. damit auskennt!). Er wird Ihnen anraten, zunächst das Jugendamt aufzusuchen, um deren Fragen und Wünsche zu erfahren, da dieses Amt vom Gericht zu dem Antrag befragt wird.—
Was für Papiere müssen wir und der Kindsvater einreichen? >>> Alle Original-Standesamtsurkunden der Beteiligten und das Scheidungsurteil.----
Wie lange kann sich das alles hinziehen? Denn wir würden gerne alles sehr schnell über die Bühne bringen! >>> Dies wird n i c h t „schnell über die Bühne gehen“ !! Die Bearbeitungszeiten sind in den Bundesländern und Kreisämtern sehr unterschiedlich.—
Was wird uns der Spass kosten? Kindsvater und wir wollen uns die Kosten teilen! >>> Wenn das Kind kein (oder geringes) Vermögen besitzt, sind die Kosten weit geringer als die eines kurzen Sommerurlaubs.—
Muss der Kindvater dann weiter Unterhalt an unseren Sohn zahlen, oder kann er dann die Zahlungen einstellen? >>> Da mit der A. das Verwandtschaftsverhältnis fortfällt, entfällt auch die Unterh.pflicht.—
Übrigens: Der Notar verschlingt Sie nicht, wenn Sie ihn nach seinen Gebühren, den Formalitäten und den rechtlichen Folgen befragen. Alle Fragen hierzu sind notarkostenneutral!!
Ich hoffe, Ihnen hinreichend Infos gegeben zu haben. Wünsche Erfolg!
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann