Hallo Ihr alle,
bin sehr gerne auf dieser Seite und habe stets ein offenes Ohr für Erziehungsfragen und Probleme,möchte mich auf diesem Wege nun auch mal von Experten beraten lassen.
Im März/April heirate ich zum ersten Mal in meinem Leben,obwohl ich drei Kinder (10-13 Jahre) mit in die Ehe bringe.Der Erzeuger dieser Kinder hat weder Sorgerecht,noch ein Besuchsrecht,bislang auch noch kein Unterhalt gezahlt.Mein „Zukünftiger“ möchte gerne die volle Verantwortung für die drei übernehmen und die Familie durch eine Adoption zur richtigen Familie machen,was ebenfalls in meinem und besonders im Sinne der Kinder ist.Wie müssen wir da vorgehen,welche Anforderungen stellt das Jugendamt ? Der Vater wird mit Sicherheit nicht sein Einverständnis geben,wahrscheinlich sogar Besuchsrecht fordern,wobei es ihm nicht um die Kinder geht,sondern eher darum,dem „Neuen“ Steine in den Weg zu legen.Wie können wir das verhindern ? Und zum Schluß:Ist eine Adoption schon vor der Eheschließung möglich ? Welche Wege müssen wir gehen ?
Danke schon im voraus ! Gruß Bea
Hallo Bea,
Für dein konkretes Problem bietet sich eher das Rechts-
brett an.
Zur Problematik würde ich dir gerne die Site
http//www.Stiefkindadoption.de
empfehlen.
Oder bei
http//www.adoption.de
mal im Archiv nach Stiefkindadoption suchen.
Ich will dir damit dein Vorhaben nicht ausreden, aber es
gibt sehr einleuchtende Gründe, warum es Gegner von
Stiefkindadoptionen gibt. Und man sollte wirklich alle
Aspekte beleuchtet haben, bevor man sich zu einem solch
extremen Schritt entscheidet.
Grüße
Elke
Hi Bea,
soweit ich weiß, ist eine solche Adoption kein Problem sofern der leibliche Vater der Kinder zustimmt. Mein Bruder hat seine zwei Kinder auf diesem Wege adoptiert.
Wenn das Verhältnis von leiblichem Vater und Kindern schlecht ist, stimmen die leiblichen Väter oftmals recht gerne zu:
Sie müssen dann nämlich keinen Unterhalt mehr zahlen!
Vielleicht kannst Du den Erzeuger Deiner Kinder auf dieser Schiene „überreden“.
Wenn er sich quer stellt, werdet Ihr’s schwer haben. Links hast Du ja nun schon empfohlen bekommen, ich würde beim Jugendamt nachfragen und mich schlau machen. Wenn er Besuchsverbot hat und noch nie gezahlt hat, dürfte er denen ja bekannt sein.
Liebe Grüße,
Nike
Der Vater wird mit
Sicherheit nicht sein Einverständnis geben,wahrscheinlich
sogar Besuchsrecht fordern,wobei es ihm nicht um die Kinder
geht,sondern eher darum,dem „Neuen“ Steine in den Weg zu
legen.Wie können wir das verhindern ?
Es gab kürzlich ein bedeutendes Urteil (bitte frag mich nicht nach Instanz oder Aktenzeichen, hier kann evtl. Google helfen), das klar gestellt hat, dass Adoptionen *gegen* den Willen des anderen leiblichen Elternteils nahezu unmöglich sind. Die im Urteil aufgeführten Gründe waren einleuchtend, auch wenn ich mich kaum daran erinnere
Hier hilft also nur eine einvernehmliche Lösung.
Gruß
Jens
Hallo Bea,
falls der Vater deiner Kinder sein Ok zur Adoption nicht gibt, so bleibt euch aber immer noch der Weg, dass die Kinder wenigstens euren Familiennamen annehmen - auch wenn das der Nachname deines (zukünftigen) Mannes ist! DAS geht nämlich ohne Einverständnis des Erzeugers! So seid ihr wenigstens nach aussen für nicht Eingeweihte eine „ganz normale Familie“.
Und der Kindsvater ist dann trotzdem noch unterhaltverpflichtet. Sag ihm das doch einfach so. Stell dir vor: er muss für Kinder zahlen die den Namen eines anderen Mannes tragen. Ob ihm das so recht sein wird?
Grüße von
Tinchen
Hallo Ihr alle,
Hallo Bea,
Im März/April heirate ich zum ersten Mal in meinem
Leben,obwohl ich drei Kinder (10-13 Jahre) mit in die Ehe
bringe.
Herzlichen Glückwunsch! "Drum prüfe, wer sich ewig bindet ;o)!
Der Erzeuger dieser Kinder hat weder Sorgerecht,noch
ein Besuchsrecht,bislang auch noch kein Unterhalt gezahlt.
Aber er ist anerkannt der Vater. Damit hat er ein Mitbestimmungsrecht, auch wenn er es nicht ausübt. Ohne ihn wird es nicht gehen.
Mein
„Zukünftiger“ möchte gerne die volle Verantwortung für die
drei übernehmen
Das ist schön und spricht für ihn, kann er das nur als Adoptiervater?
und die Familie durch eine Adoption zur
richtigen Familie machen,was ebenfalls in meinem und besonders
im Sinne der Kinder ist.
Das kann er frühestens 2 Jahre nach eurer Hochzeit. Diese Regelung wurde zum Schutz eingerichtet , um ausschließliche „Versorgungsheiraten“ zu verhindern, auch um den Mann zu schützen. Denn im Falle der Adoption und der evtl. Trennung/ Scheidung ist er voll unterhaltspflichtig für deine Kinder. Adoptierte Kinder haben den gleichen Status wie eigene.
Wie müssen wir da vorgehen,welche
Anforderungen stellt das Jugendamt ?
Da würde ich mich direkt mit eurem Jugendamt in Verbindung setzen. Vielleicht kann euch auch das Familiengericht in 2 Jahren beraten, ob es eine Möglichkeit gibt, den renitenten Vater zu umgehen, wenn er sich nicht verhandlungsbereit zeigt.
Der Vater wird mit
Sicherheit nicht sein Einverständnis geben,wahrscheinlich
sogar Besuchsrecht fordern,wobei es ihm nicht um die Kinder
geht,sondern eher darum,dem „Neuen“ Steine in den Weg zu
legen.
Wie war das denn bisher geregelt? Wenn er ganz plötzliich sein Interesse an den Kindern entdeckt, ist das zweifelhaft und auffällig und sicher durch einen geschickten Anwalt zu lösen.
Abgesehen davon sind deine Kinder in 2 Jahren auch ein End weiter und durchaus mit an der Entscheidung beteiligt. Die Kinder werden auf jeden Fall gefragt, was SIE möchten, wenn sie über 5 Jahre alt sind.
Und in 2 Jahren sieht die Welt sicher schon wieder entspannter aus.
Wie können wir das verhindern ?
Leider eher nicht, nur durch Stärke und Zusammenhalten aussitzen!
Und zum Schluß:Ist eine
Adoption schon vor der Eheschließung möglich ?
Nein
Welche Wege
müssen wir gehen ?
Frag nochmal beim Jugendamt nach!
Ich möchte dir noch etwas zum überdenken mitgeben.
Glaubst du, ihr könnt nur eine richtige Familie sein, wenn er die Kinder adoptiert hat? Grundlage einer „richtigen Familie“ ist doch das Vertrauen und der Zusammenhalt der Familie, da spielt der Status nicht so die große Rolle. Für meine Tochter war wichtig, dass sie so heißt wie wir, und das haben wir beim ersten Termin Standesamt gleich mitbeantragt (Namensänderung kostet 17€). Ich habe testamentarisch festgelegt, dass meine Tochter bei ihrem Vater (meinem Mann, dass ist ihr persönlicher, ihm verliehener Status) bleibt mit allen sozialen Rechten und Pflichten. Damit habe ich sie abgesichert im Falle, dass mir etwas zustößt. Und das Thema Adoption ist bei uns momentan nicht mehr so wichtig.
Wer weiß, wie es in 2 Jahren ist, wenn wir dürfen. Aber jetzt sind wir eine richtige, ganz tolle Familie mit allem Drum und Dran und auch ohne schnelle Adoption glücklich! :o)
Danke schon im voraus ! Gruß Bea
Bitte schön, liebe Grüße
Sabine
Moin Bea,
wie lange lebt ihr vier denn schon zusammen ?
Gruß
Marion
Hallo Marion,
Danke für deine Antwort,habe da ein nicht unwichtiges Detail vergessen,was aber nicht die Hauptursache für den Wunsch der Adoption ist.Mein Partner und ich sind seit drei Jahren zusammen.Dazu kommt,dass es mir gesundheitlich nicht sooo gut geht.Falls mir was passiert,müssten die Kids in ein Heim,da es keine Verwandtschaft meinerseits mehr gibt.Die Adoption wäre also auch eine Art „Absicherung“ und sein Gehalt würde sich um 700 €uro erhöhen.Ich betone aber ausdrücklich,dass es sich um eine in erster Linie „Herzensangelegenheit“ handelt und die anderen Faktoren reine „Nebenwirkungen“ sind . LG Bea
Dazu kommt,dass es mir gesundheitlich nicht sooo gut
geht.Falls mir was passiert,müssten die Kids in ein Heim,da es
keine Verwandtschaft meinerseits mehr gibt.Die Adoption wäre
also auch eine Art „Absicherung“
Hi,
das wäre eventuell eine Frage für das „Rechtbrett“.
Ich bin mir ziemlich sicher dass Du eine Art „Vorsorgevollmacht“ ausstellen kannst. Nicht nur für den schlimmsten Fall sondern auch wenn eines der Kinder im Krankenhaus ist, für Arztbesuche, Auskünfte in der Schule etc. etc.
Viele Grüße
sue
Hallo Bea,
also erstens könnt ihr versuchen deinen Ex mit dem Argument „Unterhaltszahlung“ zu überreden. Fakt ist das er nach einer Adoption keinen Unterhalt mehr leisten muss. Stimmt er ihr nicht zu würd ich mir mal einen Titel für den Unterhalt holen, sofern du den nicht schon hast.
Bei meinem Arbeitskollegen hat dies mit dem Ex seiner Frau auch gut funktioniert.
Was die Wartefrist anbetrifft gibt es da bestimmte Regelungen für die Adoption je nachdem wie lange die Partner schon zusammenleben und ob noch gemeinsame Kinder da sind. Konkete Hilfe wirst du sicher im Rechtsbrett oder bei einem Anwalt finden.
Sollte der Erzeuger jedoch nicht zustimmen habt ihr noch die Möglichkeit einer Namenserteilung, dies sorgt dann dafür das es nicht auffällt das dein Mann nicht der Erzeuger ist. Mein Mann hatte auch eine ebensolche, siehst ja was für einen nette Namen ich heute trage *breit grins*
Es war für ihn und seinen Bruder nie ein Problem, und letztlich entscheidet das handeln darüber wer Vater ist und wer nur Erzeuger ist. Ich hatte sogar zwei Väter !!!
Ach ja was die Personensorge anbetrifft für den Fall das du ins Krankenhaus musst oder so, kannst du dies mit einer sogenannten Personensorgevollmacht regeln, auch jetzt schon. Und natürlich auch testamentarisch für den hoffentlich nie eintretenden Ernstfall. Die Jugendämter sind gehalten sich danach zu richten, am besten von einem Notar beglaubigt. Dies geht aber nur wenn du das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
Kostet zwar etwas Geld ist aber sicher in deiner Situation eine gute Anlage.
Gruß Andrea