Hi Maria,
Weibliche Person A möchte Person B (weibliche 38jährige) von
männlicher Person C adoptieren, womit Person B und C
einverstanden sind.
Person A ist mit Person C verheiratet.
Wie hoch wären die Kosten, die auf Person A zukommen würden?
Das heißt also, eine Frau will die volljährige Tochter ihres Ehemannes adoptieren, und sowohl Tochter, als auch Ehemann sind einverstanden.
Falls die Tochter verheiratet ist, muss auch ihr Ehepartner einverstanden sein und zustimmen, gleiches gilt für eine Lebenspartnerschaft.
Das Gericht wird prüfen, ob zwischen der Frau und der Tochter ihres Ehemannes ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
§ 1776 (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
Falls der Altersunterschied zwischen Frau und Tochter geringer als normal üblich ist (was ja möglich ist), KÖNNTE es Probleme geben, muss aber nicht.
Die Annahme eines Volljährigen als Kind (die Adoption heißt im Gesetz „Annahme als Kind“) läuft etwas anders als die Annahme eines Minderjährigen, beispielsweise bleiben die alten Verwandschaftsverhältnisse bestehen. In dem geschilderten Fall kann allerdings eine Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen erfolgen, da „der Annehmende das Kind seines Ehegatten annimmt“, das muss allerdings extra beantragt werden.
§ 1772 Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme
(1) 1Das Vormundschaftsgericht kann beim Ausspruch der Annahme eines Volljährigen auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden bestimmen, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen oder eines verwandten Minderjährigen richten (§§ 1754 bis 1756), wenn
…
c) der Annehmende das Kind seines Ehegatten annimmt ….
Am Besten ist es, mit diesem Anliegen zu einem Notar zu gehen, der wird sich um alle Formalien kümmern und auch genau erklären, welches die Voraussetzungen und die Folgen sind.
Die Kosten für eine Annahme als Kind sind lächerlich niedrig, die Notargebühren belaufen sich auf unter 40 EUR (kein Tippfehler), an die Gerichtskosten kann ich mich nicht erinnern, falls überhaupt welche erhoben wurden.
Vorsicht ist geboten bei folgendem Sonderfall: Die Tochter möchte nach der Annahme als Kind heiraten und den neuen Namen weitergeben oder sie möchte vor der Annahme heiraten oder ist bereits verheiratet und möchte den neuen Namen zum Ehenamen machen. Das geht, da ist aber einiges zu beachten, insbesonder, wenn Annahme und Eheschließung zeitlich nahe beieinander liegen oder liegen könnten. Sollte das hier der Fall sein, bitte mich nochmal nach den Details fragen, da kennt auch manche Notar die Fallen nicht.
Falls Du noch Fragen hast, …
Grüße
Sebastian