Adoption eines Erwachsenen

Der A. hat nach dem Tod seiner Frau B., einige Jahre später die C. geheiratet. Bei der Eheschließung des A. mit der C.
waren die Kinder des A. mit der B. noch minderjährig. A. hat mit der C. keine Kinder, auch hat C. keine Kinder und war bei der Eheschließung ledig.
Da A. deutlich älter als C. ist, möchte C. die Vermögen mit in die Ehe brachte, die jetzt erwachsenen Kinder des A. adoptieren.
Ist eine Adoption jetzt noch möglich oder hätte C. die Kinder des A. vor der Volljährigkeit der Kinder adoptieren müssen?

Hallo
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Hallo Karl,
eine Erwachsenenadoption ist möglich. Es gilt darauf zu achten, die Kinder mit Wirkung einer Minderjährigenadoption zu adoptieren. Sie müssen den Familiennamen der Eheleute A+C annehmen. Der erste Weg hierzu führt dich zu einem Notar. Das Verfahren hat bei uns 10 Monate gedauert, kommt aber auch aufs zuständige Amtsgericht an.
Beste Grüße
Diana

Danke Diana für die präzise Antwort. Die Kinder - jetzt schon verheiratet, führen, Sohn Name des A also wie der Name A+C, die Tochter führt den Namen ihres Ehemann.

Freundliche Grüße
Karl