Eine Frau wird adoptiert. sie ist verheiratet und verliert dadurch ihren alten Geburtsnamen.
Die Adoptivmutter will nun auch den Ehemann adoptieren, damit das Paar bei der Erbschaft Steuern spart.
Ist der Ehemann rechtlich dann der Bruder seiner eigenen Frau ?
Bleibt der alte Familienname (vom Ehemann) bestehen?
Eine Frau wird adoptiert. sie ist verheiratet und verliert
dadurch ihren alten Geburtsnamen.
…aber nicht ihren gewählten Familiennamen
Die Adoptivmutter will nun auch den Ehemann adoptieren, damit
das Paar bei der Erbschaft Steuern spart.
…mhhh, würd ich erstmal mal nachrechnen wollen
Ist der Ehemann rechtlich dann der Bruder seiner eigenen Frau
?
…ja
Bleibt der alte Familienname (vom Ehemann) bestehen?
…kann bestehen bleiben
Ich hab’s jetzt nich nachgeschaut, bin mir aber ziemlich sicher, dass ein Ehepaar nicht adoptiert werden kann. Klingt jedenfalls absurd.
Gruss
Christoph
Bleibt der alte Familienname (vom Ehemann) bestehen?
…kann bestehen bleiben
Sicher?? Wenn der Ehemann ebenfalls adoptiert wird, „verliert“ auch er seinen Geburtsnamen und nimmt den Namen des Adoptierenden an. Möglichkeit wäre nur noch ein Doppelname (Geburtsname mit Adoptierenden-Namen). Den „Geburtsnamen“ allein kann man nicht behalten.
Gruß
caterby
Bleibt der alte Familienname (vom Ehemann) bestehen?
…kann bestehen bleiben
Sicher?? Wenn der Ehemann ebenfalls adoptiert wird, „verliert“
auch er seinen Geburtsnamen und nimmt den Namen des
Adoptierenden an. Möglichkeit wäre nur noch ein Doppelname
(Geburtsname mit Adoptierenden-Namen). Den „Geburtsnamen“
allein kann man nicht behalten.
Hallo caterby,
es ist sehr wahrscheinlich zutreffend, dass die Adoption mit Ehepartner nicht statthaft ist, da dadurch eine rechtlich unzulässige Ehe-Konstellation entstünde. Jedoch muss angenmerkt werden, dass es sich ja nicht um natürliche Geschwister handeln würde.
Muss geklärt werden.
Aber mal was anderes. Wer zum Teufel würde so was tun wollen?
es ist sehr wahrscheinlich zutreffend, dass die Adoption mit
Ehepartner nicht statthaft ist, da dadurch eine rechtlich
unzulässige Ehe-Konstellation entstünde. Jedoch muss
angenmerkt werden, dass es sich ja nicht um natürliche
Geschwister handeln würde.Muss geklärt werden.
Aber mal was anderes. Wer zum Teufel würde so was tun wollen?
Hallo jocki,
ich denke auch, dass dies nicht zugelassen ist, da hier eindeutig die steuerlichen Vorteile in Vordergrund gerückt werden. Grundsätzlich gilt hier auch das Eltern-Kind-Verhältnis.
Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1767.html
Grüße
caterby