Adoption od Namensgebung?

Ein freundliches Hallo an alle Formuler,

kann mir jemand sagen, seit wann das Gesetzt der Namesgebung statt Adoption in Kraft getreten ist? Soviel ich mich erinnere gibt es das Namensgebungsgesetzt noch nicht solang wie Adoption?
Leider finde ich auch im Internet keinen Eintrag dazu.

Danke schon mal für die Antworten.

Mit freundlichem Gruss S.B.

Hallo Inanna,

was meinst Du mit „Gesetz über Namensgebung“? Wenn Du das Namensänderungsgesetz meinst, mit dem öffentlich-rechtliche Namensänderungen möglich sind, das ist im Januar 1938 in Kraft getreten und hat sich bisher kaum verändert. Wenn Du aber die zivilen Namensvorschriften meinst, also die Regelungen zum Ehenamen und Kindes(familien)namen, die stehen ja im BGB und sind seit dessen Inkrafttreten wirksam, also seit dem 01.01.1900. Die haben sich seit dem allerdings gewaltig geändert.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Adoption sind auch im BGB geregelt und daher gibt es die auch seit 1900, im Wesentlichen bisher auch unverändert.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß HeinzEric