Hallo allerseits!
Kann man eigentlich als „erwachsenes Kind“ eine Adoption durch den Stiefvater rückgängig machen? Wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen und wie? Welchen Namen wird man dann bekommen? Kann man dann z.B. den Mädchennamen der Mutter annehmen?
Und wie ist das eigentlich mit dem echten Vater? Der wurde erst vor kurzem von dem betroffenen „Kind“ kennen gelernt. Hat aber wohl kein Interesse an einem Kontakt - und zahlt natürlich auch nicht für das Kind. Hat damals vor 15 Jahre wohl eine „Aufwandsentschädigung“ an den adoptierenden Stiefvater gezahlt, was ich persönlich ziemlich den Hammer finde. Konnte der sich damit wirklich aus der Verantwortung stehlen? Oder ist man als leiblicher Vater einfach so „aus dem Schneider“, wenn das Kind von einem anderem adoptiert wird?
Viele Grüße!
Snoef
Hallo ,
soweit ich weiß, kann man eine Adoption nicht rückgängig machen.
Es gilt ganz genauso wie leibliche Elternschaft. Habe mich danach mal erkundigt, weiss gar nicht mehr genau wo…irgendein Amt, Standesamt oder Bürgeramt.
Ganz schön doof manchmal…
Gruß shockscrew
Hallo,
bei einer Adoption erlischt die Verwandschaft zwischen Kind und leiblichem Vater (und/oder Mutter, je nach Fall). Somit ist der leibliche Vater auch nicht mehr unterhaltspflichtig. Er ist einfach vom Gesetz her nicht mehr mit dem Kind verwandt. Dafür ist der Adoptivvater jetzt mit dem Kind verwandt mit allen Rechten und Pflichten (Unterhalt, Erbrecht).
Ich weiß nicht, ob man das rückgängig machen kann, glaube aber eher, nein. Ist schon doof, wenn man als Baby oder Kleinkind vom Stiefvater adoptiert wird und er sich später als A… herausstellt. Ruf doch einfach mal beim örtlichen Jugendamt bei der sogenannten „Adoptionsvermittlungsstelle“ an. Die können es dir bestimmt genau sagen.
Gruß
Nelly