Adoption Sohn des neuen Ehemannes

Hallo

Die Vorgeschichte:
Frau hat mit Expartner einen Sohn, heute 5 Jahre alt. Vor 4 Jahren ging die Beziehung auseinander. Gründe: Mann war schlimmer Alkoholiker, gewaltbereit gegenüber seiner Familie und hatte sehr häufig Auseinandersetzungen mit der deutschen Justiz.
Die beiden waren nicht verheiratet.
Nun, nach der Trennung, gab der Erzeuger sein Sorgerecht freiwillig ab, kümmert sich in keinster Weise um sein Kind (also weder Unterhalt noch Umgang mit dem Kind geschweige denn die Nachfrage danach).
Nun hat die Frau eine glückliche Beziehung, ist mit dem auch verheiratet und hat abermals einen Sohn bekommen mit dem neuen Partner. Der neue Partner möchte jetzt den anderen Sohn adoptieren.
Bekannt ist ja, dass der Erzeuger dem zustimmen muss.
Aber die Frage ist: Geht das denn auch, wenn der Erzeuger überhaupt nicht auffindbar wäre? Und selbst wenn er auffindbar wäre, er aber keine Stellungnahme macht? Was passiert dann?
Auch interessant ist, wie erbberechtigt der Sohn ist? Falls der Erzeuger mit horenten Schulden sterben sollte, muss der Sohn dann später alles bezahlen?
Auch wenn der Erzeuger mal ein Pflegefall werden sollte, und er sich die Pflege nicht leisten könnte, muss der Sohn dafür aufkommen?
Kann man irgendwas machen, dass der Sohn nicht mit Konsequenten zu Rechnen hat, die für ihn negativ sein könnten?

Hallo,

da gibt es einige Punkte, die wichtig sind. Das Jugendamt muss hier ggf. zustimmen, denn es geht um das Kindeswohl.
Wenn der „Erzeuger“ die Einwilligung zur Adoption nicht erteilt, kann er dazu gezwungen werden, Voraussetzung: Kindeswohl.
Wenn der Behörde keine ladungsfähige Anschrift des Erzeugers mitgeteilt werden kann, kann die Klage/Aufforderung/Verfügung öffentlich zugestellt werden, d.h., die Klage wird beim zuständigen Amtsgericht öffentlich ausgehängt und gilt damit als zugestellt.

Das ist aber schon ein etwas schwierigerer Vorgang, der nur durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden sollte.

Wenn der Sohn adoptiert wird, hat der Sohn im Falle des Todes des Erzeugers keinen Erbanspruch, muß natürlich auch keine Schulden begleichen, denn mit Adoption erlöschen die Rechte und Pflichten zwischen Kind und Erzeuger. Damit sind auch die untenstehenden Fragen beantwortet, aber hier sollte man wirklich rechtliche Hilfe bei einem Anwalt begehren und die Kosten der anwaltlichen Beratung könnten im Rahmen der Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden, denn juristisch ist hier das Kind der Kläger und in diesem Falle wird dem Kind auch Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Lg

Hallo auch,

Nun hat die Frau eine glückliche Beziehung, ist mit dem auch
verheiratet und hat abermals einen Sohn bekommen mit dem neuen
Partner. Der neue Partner möchte jetzt den anderen Sohn
adoptieren.
Bekannt ist ja, dass der Erzeuger dem zustimmen muss.
Aber die Frage ist: Geht das denn auch, wenn der Erzeuger
überhaupt nicht auffindbar wäre? Und selbst wenn er auffindbar
wäre, er aber keine Stellungnahme macht? Was passiert dann?

dann geht die Sache an ein Familiengericht, das die Entscheidung anstelle des Kindsvaters fällen kann.

Das Jugendamt kann dabei vielleicht helfen, aber die Entscheidung fällt auf keinen Fall das Amt.

Auch interessant ist, wie erbberechtigt der Sohn ist? Falls
der Erzeuger mit horenten Schulden sterben sollte, muss der
Sohn dann später alles bezahlen?

Der Sohn muss auch als nicht adoptierter nichts bezahlen, wenn er rechtzeitig das Erbe aussschlägt oder eine Nachlassinsolvenz beantragt.

Sollte das Kind jedoch vom Stiefvater adoptiert worden sein, besteht auch keine Erbberechtigung.

Auch wenn der Erzeuger mal ein Pflegefall werden sollte, und
er sich die Pflege nicht leisten könnte, muss der Sohn dafür
aufkommen?

Auch hier: Nach Adoption sowieso nicht mehr.

Gruß, Karin