Hallo
Ich möchte gerne mein Stiefkind (10j und sehr einverstanden) adoptieren und wir haben dafür alles in die Wege geleitet. Jetzt möchte die Mitarbeiterin vom Jugendamt eine Lebensbeschreibung von mir haben.
Bin ich verpflichtet diese Lebensbeschreibung zu verfassen?
Hallo, leider kann ich nicht weiterhelfen, sorry
Der Hintergrund ist der, dass das Ja Angst hat, Kiddies an Vorbestrafte oder Drogensüchtige, Arbeitslose und sonstige „schwierige“ Menschen zu vermitteln. Die brauchen eine ungefähre Sicherheit darüber, dass es dem Kind gut geht. Wenn du diesen „Lebenslauf“ als Angstvertreiber ansiehst und nicht als „Personenprüfung“, dann fällt es vielleicht leichter. Nimm es sportlich. Das JA ist verpflichtet euch durchzuchecken. Die haben die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen, daher die für Euch nervige Fragerei.
Mehr über Sorgerecht und Kindeswohl in meinem Buch.
Gruß Martin
Guten Tag,
ja, dazu sind sie verpflichtet, da es sich hier nicht um ihr leibliches Kind handelt. In diesem Fall muss das Jugendamt prüfen ob es dem Wohl des Kindes entspricht wenn es von ihnen adoptiert wird. Adoption beinhaltet nämlich die Übertragung der elterlichen Sorge. Natürlich ist damit auch zu prüfen ob die entsprechende Person diese Sorge zum Wohl des Kindes ausüben kann.
Ein wichtiger Hinweis vielleicht noch. Diese Überprüfung kommt nicht vom Jugendamt selbst sondern wird in der Regel durch ein Gericht angeordnet. Das Jugendamt ist nur die dazwischengeschaltete Vermittlungs- und Kontrollbehörde.
Viele Grüße!
Mathias Schäfer
Hi,
bei unseren Erfahrungen mit verschiedenen Jugendämtern hat sich gezeigt, dass jedes Amt seine eigenen Regeln hat.
Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, das das Schreiben dieses Lebensberichtes erzwingt, aber letzten Endes ist es das Jugendamt, welches einen Bericht über Sie erstellt, ob Sie geeignet sind ein Kind anzunehmen oder nicht.
Dieser Bericht landet vor Gericht, wo die Adoption vollstreckt wird.
Vielleicht können Sie sich ja entgegenkommen und eine Art Lebenslauf verfassen, über ihre Kindheit, Jugend, Art wie Sie erzogen wurden, einschneidende Erlebnisse.
Und das ganze eben in Kurzform.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
MfG
Hallo.
Das Jugendamt wird vom Familienrichter aufgefordert und ist verpflichtet zu prüfen, ob die Adoption dem Wohl des Kindes förderlich ist. Hierzu benutzen einige Jugendämter die Lebensbeschreibung in Kombination mit einem Hausbesuch. Es ist ratsam, kooperativ zu verfahren, da eine Adoption ohne eine positive Einschätzung des Jugendamtes kaum möglich ist.
Wenn Sie Ihr Stiefkind also weiterhin Adoptieren möchten, werden Sie kaum um die Lebensbeschreibung herum kommen, es sei denn sie haben eine triftigen Grund dafür (z.B. Analphabetismus).
Hallo,
Das gehört zu jeder Adoption dazu. Das Jugendamt und das Gericht müssen sich ja ein Bild machen können, was das für ein Mensch ist, dem sie das Kind anvertrauen.
Erwähnt werden müssen Kindheit, Verhältnis zu Eltern, Geschwistern, Großeltern, Schulzeit, Verhältnis zu lehrern und Freunden, Ausbildung, Verhältnis zu ykollegen und Arbeitgebern, Absvhlüsse, Partnerschaft mit dem jetzigen Partner, evtl beendete Ehen, Verhältnis zu Verwandten, evtl. Leibliche Kinder und besonders die Beziehung zu dem zu adoptierenden Kind.
Hallo,
ja, die erbetene Lebensbeschreibung erleichtert dem Jugendamt die Frage zu beantworten, ob die beantragte Adoption im Interesse des Kindes liegt. Das Jugendamt muß bei jeder Adoption das Kindeswohl gewährleisten und sich ein umfassendes Bild von den Adoptiveltern machen.
Gruß,
Reinhard
Nun, das Jugendamt ist bei jeder Adoption verpflichtet zu prüfen, ob sie dem Wohl des Kindes dient und dementsprechend natürlich auch, ob der Adoptierende geeignet ist. Wahrscheinlich gehört diese Lebensbeschreibung zu deren Prüfung dazu und aus dem Bauch heraus kommt mir das auch nicht unsinnig vor. Warum möchtest Du sie denn nicht verfassen?
Eine Adoption ist ein sehr bedeutender Schritt für das Kind und die Eltern mit großen rechtlichen und emotionalen Folgen. Ich finde es schon gerechtfertigt, dass das Jugendamt da gründlich prüft statt einfach dem Gericht zu empfehlen zuzustimmen.
Hallo und sorry für die späte Antwort.
Hab ja schonmal geantwortet, gerade ebend erst bemerkt, dass ich dieses offline tat.Zu vie Stress nochmals sorry.
Ob du verpflichtet bist weiss ich auch nicht aber ich sehe es jetzt nicht so eng. Solange du kein verurteilter Straftäter bist wofon wir ja nicht ausgehen dürfte das persönlich ja kein Problem sein. Ist halt nur meine Meinung aber interessieren würde es mich auch.
LG und nochmals Sorry