Adoption / Vaterschaftsanerkennung

Hallo liebe Wissende,

Frau X hat zwei Söhne. Herr Z, der Vater des älteren, hat die Vaterschaft anerkannt, die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater des jüngeren Kindes ist unbekannt.

Frau X heiratet Herrn Z. Der möchte das jüngere Kind adoptieren bzw. die Vaterschaft anerkennen, auch wenn er nicht der Vater ist. Da der biologische Vater unbekannt ist, kann doch da keiner was dagegen haben, oder? Wäre eine Vaterschaftsanerkennung rechtswidrig, auch wenn Herr Z nicht der Erzeuger ist (wäre sicher einfacher als Adoption…)?

Danke

Teddy

Hallo!

Da der biologische Vater unbekannt ist, kann
doch da keiner was dagegen haben, oder? Wäre eine
Vaterschaftsanerkennung rechtswidrig, auch wenn Herr Z nicht
der Erzeuger ist (wäre sicher einfacher als Adoption…)?

Nach zügiger Lektüre des Gesetzestextes, kann ich nichts erkennen, was aus rechtlicher Sicht gegen die Anerkennung der Vaterschaft spricht. Ob das allerdings wirklich einfacher ist, als eine „Adoption“, also als die Annahme als Kind, kann ich nicht beurteilen. Mein Vater hat damals meinen (halb-)Bruder auch als Kind angenommen und das ging recht problemlos…Man muss bedenken, dass eine Anerkennung der Vaterschaft natürlich das Risiko birgt, dass theoretisch einmal der wirkliche Erzeuger auf den Plan tritt und versucht, die Vaterschaft anzufechten. Das Risiko geht man bei einer Annahme als Kind nicht ein - denke ich zumindest, ohne speziell in dem Bereich Experte zu sein…

Frank

offtopic
Hi Teddy,

egal, wie ihr das rechtlich macht, bitte verheimlicht
dem Kind gegenüber nie, wie die wirklichen Gegebenheiten
sind.
Seid euch darüber im Klaren, dass das Kind früher oder
später die Wahrheit erahnt oder erfährt.

Zur Info, zum Anlesen würde ich dir gerne die Site
http//www.Stiefkindadoption.de
empfehlen.

Oder bei
http//www.adoption.de
mal im Archiv nach Stiefkindadoption suchen.

Grüße
Elke

Frau X hat zwei Söhne. Herr Z, der Vater des älteren, hat die
Vaterschaft anerkannt, die Eltern haben das gemeinsame
Sorgerecht. Der Vater des jüngeren Kindes ist unbekannt.
Frau X heiratet Herrn Z. Der möchte das jüngere Kind
adoptieren bzw. die Vaterschaft anerkennen, auch wenn er nicht
der Vater ist. Da der biologische Vater unbekannt ist, kann
doch da keiner was dagegen haben, oder? Wäre eine
Vaterschaftsanerkennung rechtswidrig, auch wenn Herr Z nicht
der Erzeuger ist (wäre sicher einfacher als Adoption…)?

Hallo teddy,
Zitat:
_BGB § 1592 Abstammung
Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist._

Die Nr. 2 des § enthält keine Einschränkungen, auch wenn unter dem Gesichtspunkt der Aufenthaltsproblematik manche Ausländerbehörde sich dort eine Einschränkung wünschen würde. Bisher (und hoffentlich auch weiterhin) gilt also: Vater ist entweder der Ehemann bei Geburt des Kindes in bestehender Ehe oder derjenige, der die Vaterschaft anerkennt. Die Anerkennung ist möglich, solange keine andere Vaterschaft besteht. Auf die biologische Abstammung kommt es dabei nicht an, selbst wenn sie bekannt, aber nicht anerkannt ist.
Wenn es sich bei Herrn Z um einen Deutschen oder jemanden mit unbeschränkten Aufenthaltsrecht handelt, wird dort auch niemand Zoft machen, was aber die Wirksamkeit der Anerkennung auch nicht verhindern würde, sobald die Mutter zugestimmt hat.
Die Anerkennung der Vaterschft ist sicherlich wesentlich einfacher als eine Adoption und vor allem kostenlos. Sicherlich sollte man das Kind zu gegebener Zeit darüber aufklären, dass die biologische Abstammung eine andere (ungeklärte) ist. Das Kind kann nach Volljährigkeit die Vaterschaft auch anfechten.

Übrigens ist die Anerkennung der Vaterschaft ohne biologische Abstammung kein neuzeitliches Phänomen. Auch in 100 Jahre alten Geburtseinträgen kann man lesen, dass ein paar Jahre nach Geburt des Kindes eines „unverehelichten Dienstmädchens“ irgend ein Mann die Mutter des Kindes geheiratet hat und das Kind „als von ihm erzeugt anerkennt“. Da kann mir doch keiner erzählen, dass das der biologische Vater des Kindes war.
HeinzEric