Adoption Volljähriger

Mal angenommen, man adoptiert eine volljährige Person… Ist man dann ggf. zur Zahlung des „Kindesunterhalts“ bis zum Ende der Berufsausbildung verpflichtet?
Wie sieht’s umgekehrt aus, wenn die leiblichen Eltern der adoptierten Person irgendwann pflegebedürftig werden. Ist das Kind dann zum Elternunterhalt verpflichtet oder erlischt diese Verpflichtung bzgl. der leiblichen Eltern durch die Adoption?

Danke für jegliche Auskünfte!

Ich weiß es nicht sicher, aber ich denke, dass das adoptierte Kind alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes durch die Adoption erhält. Demnach hat es, das adoptierte Kind, ein Anrecht auf Unterhalt während der Ausbildung durch die Adoptiveltern und hat auch die Pflicht zum Unterhalt der Adoptiveltern im Umkehrschluß. Es erlischt allerdings der Unterhalt der leiblichen Eltern, bzw. durch die leiblichen Eltern.

Viele Grüße

Hallo,
sorry, aber eine 100%ige Antwort kann ich leider nicht liefern. Dies ist doch ein sehr spezielles Thema und wie sooft sehr vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Beim Elternunterhalt gibt es keine 100%igen Regelungen. Aus dem Bach heraus würde ich jedoch sagen, dass mit Adoption alle Rechte und Pflichten übergeben werden. Würde mich hier von einen spez. Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Grüsse

Da ich einen Hirmschlag habe, kann ich auf Fragen keine Antwort geben.

Gruß Karl Heiliger

Hallo,
zu deiner ersten Frage kann ich keine Antwort geben; das Jugendamt kann es bestimmt.
Wenn Du eine Person adoptierst, dann haben die Herkunftseltern dem zugestimmt, sonst funktioniert das nicht, somit erlischt auch jeglicher Anspruch dieser auf Unterhalt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo,

bei Adoptionen und damit entstehende Unterhaltspflichten bin ich leider überfragt. Tut mir leid, dass ich hier nicht helfen kann!!

Beste Grüße

Die Adoption löst die bestehenden Familienverhältnisse auf - die Eltern sind rechtlich nicht mehr die Eltern, also gibt es auch keine Unterhaltsverpflichtung mehr. Wenn man ein Kind adoptiert ist es das eigene Kind und selbstverständlich ist man dann unterhaltsverpflichtet.

Hallo,

sorry für die späte Antwort:

Ich bin kein Rechtsexperte, ich kann die Sache daher nur durch mein allgemeines Rechtsgefühl bewerten:

Mit dem Adoptionsurteil erlischt normalerweise grundsätzlich jegliches Recht der leiblichen Eltern am eigenen Kind sofern im Urteil nichts weiteres geregelt wurde. D.h. eine Versorgungspflicht dürfte somit nicht mehr vorliegen.

Was den Unterhalt angeht würde ich sagen ja: Als Adoptivelternteil hast du normalerweise alle Rechte und auch Pflichten eines leiblichen Vaters oder einer leiblichen Mutter. Das dürfte auch die Unterhaltspflicht beinhalten.

Wenn du aber ne 100 Prozentig zuverlässige Aussage bekommen willst, solltest du nochmal bei nem Familienanwalt anfragen.

Hoffe dir trotzdem etwas geholfen zu haben.

Gruss

Achim