Adoption wieder rückgängig

Lieber Experte/in,
ich habe vor ca. 20 jahren den Sohn meiner damaligen lebensgefährtin adoptiert. Da wir uns seit vielen Jahren auseinandergelebt haben, geht unser Bestreben dahin, daß wir unsere Verbindung lösen möchten. Ist dieses Vorhaben irgendwie möglich.

Ich freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße
Ralf Bruhn

Lieber Ralf Bruhn,

da ich mich im Adoptionsrecht nur ungenügend auskenne, verzichte ich auf eine einläßliche Antwort. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieso der adoptierte Sohn gewissermaßen „bestraft“ werden soll für einen Vorgang, an dem er kaum direkt teil hatte. Ist denn übrigens in den vergangenen 20 Jahren keine Beziehung zwischen ihm und Ihnen entstanden ?

mit freundlichen Grüßen,

Walter Schäppi

Hallo Herr Schäppi,

danke für die Antwort.
Doch, es war eine gute Beziehung vorhanden. Seine Mutter und ich haben uns vor 3 Jahren getrennt. Ich habe mich immer bemüht ihm trotzdem ein guter Freund und Vater zu sein. Aber vor einigen Wochen bekam ich eine SMS in der er mir mitteilte, dass ich nicht mehr sein Vater bin und er nichts mehr mit mir zu tun haben möchte. Und das alles ohne Grund. Ich habe ihn niemals bestraft oder ausgeschimpft. Er hat immer alles bekommen was er wollte. Ich habe ihm wirklich nie etwas getan. Ich bin sehr erschüttert.

Viele Grüsse
Ralf Bruhn

Hallo

Ich gehe davon aus, dass es um das deutsche Recht geht. Als Schweizer Rechtsanwalt kenne ich dessen Feinheiten nicht, weshalb Sie sich wohl einen andern Experten suchen müssen. Nach Schweizer Recht kann eine Adoption grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Das das von Ihnen geschilderte Auseinanderleben würde nie und nimmer genügen.

MfG

HB

Hallo Ralf Bruhn,

zuerst einmal herzlichen Dank fürs Vertrauen in mich. Sodann tut es mir leid, dass sich Ihre Beziehung zum Adoptivsohn so unerfreulich gestaltet. So kann ich die Erschütterung gut nachvollziehen. Doch glaube ich nach wie vor, dass das Adoptionsrecht für derartige Vorkommnisse keine Handhabe bietet. Es ist mehr ein psycho-familiäres Problem. Auch wenn es Sie sehr hart ankommt, bleibt Ihnen wahrscheinlich nichts Anderes als loszulassen. Ihnen bleibt die Genugtuung, gut für Ihren Adoptivsohn gesorgt zu haben.

mit freundlichen Grüßen,

Walter Schäppi

Hallo Ralf,

ich verstehe die Frage irgendwie nicht so ganz. Meinst du Verbindung zu deiner Lebensgefährtin oder willst du die Adopption „rückgängig“ machen?
Gib mir bitte Bescheid
Gruß
Klaus

hallo,

großes Thema. Adoption bedeutet, jemanden an Kindes statt anzunehmen. Man wird unterhaltspflichtig und das „Kind“ ist auch erbberechtigt. Und Kinder wird man nicht los. Die kann man nicht entsorgen!

Es sei denn, jemand anderes adoptiert es!

Dies wäre nach meinem Wissen der einzige Weg.

mfg

JK

Hallo Klaus,

es geht um die Adoption. Mein Adoptivsohn (30 J), für den ich sehr viel getan habe, den ich nie in irgend einer Form bestraft habe, möchte die Verbindung lösen.
Frage: Ist dies irgendwie möglich?
Viele Grüsse
Ralf

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich will mein Kind ja nicht loswerden. Mein Adoptivsohn, der mittlerweile 30 Jahre alt ist, möchte die Verbindung lösen. Er hat alles von mir bekommen, wurde nie für etwas bestraft. Aber er möchte das ich nicht mehr sein Vater bin. Meine Frage lautet nur: Ist das irgenbdwie möglich?
Viele Grüsse
Ralf Bruhn

Hallo Herr Bruhn,

wirklich fundiert kann ich zur gestellten Frage nichts sagen. Meine Juristenlogik sagt mir aber, dass ein solches rückgängig Machen nicht möglich ist. Denn durch Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet.

Vergleich - bei allem Unterschied: Zu meinem (leiblichen) Kind kann ich das Verhältnis auch nicht ablösen oder auflösen.

Auch ob die damalige Adoption aus irgend welchen Gründen vielleicht angefochten werden könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich halte aber auch das für höchst unwahrscheinlich. Es widerspräche dem Prinzip.

Gruß,
Tronicrot

Hallo Ralf,

wenn dein adoptierter Sohn jetzt 30 ist und er vor 20 Jahren adoptiert wurde, so war er also noch Kind (das ist nicht unwichtig, denn es gibt auch die Adoption bereits volljähriger Personen!!).
In deinem Fall gilt: Adoptiert ist adoptiert!!
Aus der Nummer kommt man nur ganz ausnahmsweise raus, nämlich nach § 1760 und § 1763 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Beide Vorschriften treffen jedoch auf deine Konstellation nicht zu.
Somit müsste es -soweit ich es aus deinem Vortrag beurteilen kann- bei dem bisherigen Adoptionsverhältnis verbleiben.
Ich hoffe, dass ich dir mit meinen unverbindlichen Ausführungen etwas weiter geholgfen habe.
Gruß
Klaus aus dem eiskalten Schwaben