Adoptionsgesetz 1946 - 1948 und Erbrecht

Hallo zusammen,

wenn jemand zwischen 1946 und 1948 adoptiert wurde, welches Adoptionsgesetz galt da oder an wen muß man sich wenden um das raus zu bekommen?

Der Fall ist so: Ein junger Mann wurde mit 18 Jahren adoptiert. Er wurde in Westdeutschland in Niedersachsen als Sohn eines polnischen Ehepaares geboren. Sie bestanden darauf das die Arbeitgeber (beide Westdeutsche) ihn adoptieren sollten und gingen zurück nach Polen. Er wuchs bei dem deutschen Ehepaar auf und wurde schließlich mit 18 Jahren adoptiert.
Es gab nie wieder, seit dem Wegang, Kontakt mit den leibl. Eltern.
Der Junge wuchs hier auf, heiratete und wurde Vater eines Sohnes.
Jahrzehnte später starb seine Frau, ein paar Jahre später folgte er ihr und nun ist auch noch der Sohn gestorben. Er selber hat keine Familie, so das jetzt seine Tanten, Onkels usw. beerben.
Da diese aber nicht wissen nach welchem Adoptionsgesetz damals adoptiert wurde, wissen sie nicht ob von der polnischen Seite auch ein Erbrecht besteht.
Der Rechtsanwalt meinte er könne nicht helfen, da er darüber keine Auskunft bekommen würde.
Dieses Wissen ist aber sehr wichtig für das Nachlassgericht.

Bitte, kennt sich jemand damit aus und kann helfen?

Vielen Dank im voraus.

Die notarielle Adoptionsurkunde befindet sich beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz der Beteiligten) und natürlich beim amtierenden Notar; ferner beim Standesamt (Geburtsorte des Kindes und der Adoptiveltern), vielleicht auch beim Gemeindeamt/Einwohnermeldeamt. Hieraus ergibt sich das geltende Recht. Notfalls können Sie einen Notar mit der Klärung beauftragen; dieser kann sich notfalls beim Notar-Institut (Bundesnotarkammer), welches mit Sicherheit Adopt.-Fragen beantworten kann, schlau fragen.
Wie und wo Sie Erfolg haben werden, würde mich interessieren. Bitte um Echo.

Danke schon mal für die Antwort.