Den ich bereits vor vier Tagen verlinkte, was Dir dank der Übersichtlichtkeit in grösseren Threads entgangen sein wird. Und weil Du sicher nicht der einzige bist, füge ich noch einen ebenfalls bereits erwähnten, zweiten ehemaligen BVerfG-Richter hinzu.
Die Frage muss umgehend vor das BVerfG, allein schon aus Gründen der Rechtsklarheit. Man stelle sich vor, dass ein paar hundert (baldige) Homo-Ehepaare erst in zwei Jahren erführen, dass ihre Ehe für ungültig erklärt werden muss, wei sie verfassungswidrig zustandekam.
Btw ist es dem kafkaesken Wahlzirkus zu verdanken, dass die AfD sich als „Retter der (tradierten) Ehe“ in Pose wirft und vollmundig ihre Absicht bekundet, einen Gang nach Karlsruhe prüfen zu wollen. Nicht etwa wegen ihrer Position die ebenso legitim ist wie der konträre Wille, die Homo-Ehe politisch durchzusetzen. Aber die AfD hat gar keine Befugnis zur Beschwerde. Keinem AfD-Mitglied ist durch die etwaige Änderung ein Grundrecht verletzt worden. Damit bliebe, falls ich nicht irren sollte, nur der Weg einer Normenkontrollklage seitens des Bundesrates (kann man wg. R2G-Übermacht vergessen) oder eines Bundeslandes.
Bayern ist bereits aufgerufen worden und hetzerisches Gezetere über angebliche Homophobie der CSU dürfte wg. jahrzehntelang eingeübter Feindbildfunktion auch nicht lange auf sich warten lassen.
Gruß
vdmaster