Ich verweise auf einen Teilkommentar, den ich gestern bereits hier http://www.wer-weiss-was.de/t/adoptionsrecht-fur-alle/ schrieb.
Das ist natürlich nur eine Showveranstaltung fürs Stimmvieh. Ich erinnere mich daran, dass die Linkspartei ehedem ebenfalls vollmundig verkündete, sie würde einen Gang ans BVerfG prüfen. Damals ging es um den BW-Einsatz in der int. Koalition gegen den IS/ISIS. Das war noch aussichtsloser, weil in diesem Fall weder ein Bundesland noch ein Viertel der BT-Abgeordneten MHO (mit gewissem Unsicherheitsfaktor) befugt gewesen wäre, eine Beschwerde einzureichen.
Allerdings kann ich mich nicht entsinnen, dass dies damals dem ÖRR auch nur einen Halbsatz wert gewesen wäre.
Und andere Parteien werden dieses Stilmittel der inhalltsleeren Ankündigung ebenfalls schon genutzt haben. Denn der 08/15-Wahlbürger hat einfach keine Ahnung von den Formalien und dem will man ja doch suggerieren, dass man ganz doll eine bestimmte Ansicht vertritt. Etwas Medienrummel ist allemal billiger als eine Flyeraktion.
Mit ziemlicher Sicherheit wird Bayern prüfen lassen, ob die Einführung der Homo-Ehe durch Änderung des einfachen Bundesgesetzes verfassungswidrig ist oder eine Zweidrittelmehrheit von BT und BR erforderlich ist. Und das ist auch gut so, gerade weil mit dem Grundgesetz nicht geschludert werden darf. Allemal besser (es jetzt zu prüfen), als wenn in fünf Jahre Karlsruhe „Überraschung“ ruft und alle Homo-Ehe für unwirksam erklärt.
Gruß
vdmaster