Adoptionsvoraussetzungen

Hallo,

ich habe gestern mit einer Freundin darüber diskutiert und möchte folgendes nun von Experten wissen: wenn man einen Adoptionsantrag stellt werden ja viele Frage gestellt. Mich interessiert v.a. die Voraussetzungen bzgl. der Wohnungsgröße.
Ein kinderloses Paar hat meist eine 2-Zimmer-Wohnung. Dass das für eine 3-köpfige Familie nicht ausreicht ist ja klar. Muss aber dann schon bei Antragstellung eine 3-Zimmer-Wohnung bewohnt werde nur, um die Wohnungsbesichtigung „heil“ zu überstehen und überhaupt in den Kreis der möglichen Adoptiveltern zu kommen? Das heißt ja noch lange nicht, dass man eins bekommt und dafür eine für 2 Leute zu große und v.a. teurere Wohnung zu beziehen? Es dauert ja teils Jahre und wenn man Pech hat kommt man nie in den Genuß ein Kind adoptieren zu können.

Wie werten die Jugendämter sowas, wenn man nur eine 2-Zimmer-Wohnung hat, aber angibt sofort umzuziehen wenn es „Ernst“ wird? Oder verlangen die grundsätzlich schon bei Antragstellung eine perfekte Familienwohnung mit eigenem Kinderzimmer?

Grüße
Jessica

Hi,

bei der Adoptionsbewerbung kommt es nicht auf die Größe der Familienwohnung an.
Bei der Bewerbung werden mehrere Gespräche, teils im Jugendamt, teils in der Wohnung der Adoptivbewerber geführt.

Da ist die Wohnung noch das geringste Problem zudem man, wenn man ausdrücklich nur eine Baby möchte, ein Kinderzimmer zumindest in den ersten Monaten nicht wirklich nötig ist.

Btw: in meinen 10 Jahren Jugendamt (120.000 Einwohner) waren es insgesamt 3 Kleinstkinder"adoptionen" (In Anführungszeichen deshalb, weil es zunächst nur ein Pflegekind ist) , soviel zur Wahrscheinlichkeit einer Adoption eines deutschen Babys in Deutschland

Grüße
miamei

Hallo,

danke für Deine Antwort. Es ging ja nur um die geforderte Wohnungsgröße und nicht darum wie wahrscheinlich es ist dann tatsächlich ein Kind zu bekommen :smile:

Grüße
Jessica