Hallo,
ich habe gestern mit einer Freundin darüber diskutiert und möchte folgendes nun von Experten wissen: wenn man einen Adoptionsantrag stellt werden ja viele Frage gestellt. Mich interessiert v.a. die Voraussetzungen bzgl. der Wohnungsgröße.
Ein kinderloses Paar hat meist eine 2-Zimmer-Wohnung. Dass das für eine 3-köpfige Familie nicht ausreicht ist ja klar. Muss aber dann schon bei Antragstellung eine 3-Zimmer-Wohnung bewohnt werde nur, um die Wohnungsbesichtigung „heil“ zu überstehen und überhaupt in den Kreis der möglichen Adoptiveltern zu kommen? Das heißt ja noch lange nicht, dass man eins bekommt und dafür eine für 2 Leute zu große und v.a. teurere Wohnung zu beziehen? Es dauert ja teils Jahre und wenn man Pech hat kommt man nie in den Genuß ein Kind adoptieren zu können.
Wie werten die Jugendämter sowas, wenn man nur eine 2-Zimmer-Wohnung hat, aber angibt sofort umzuziehen wenn es „Ernst“ wird? Oder verlangen die grundsätzlich schon bei Antragstellung eine perfekte Familienwohnung mit eigenem Kinderzimmer?
Grüße
Jessica