Adressabgleich bei der Schufa ohne Einwilligung?

Hallo,

„jemand“ lässt sich (wie jedes Jahr) seine kostenlose Schufauskunft zuschicken. Hier findet sich die Info, dass ein Internet-Finanzunternehmen, welches die Bezahlvorgänge für einen Buchverlag (letztlich über die Kreditkarte von „jemand“) abwickelt, die Adressdaten von „jemand“ mit dem Datenbestand der Schufa abgeglichen hat. Dies wird weder in den AGB des Unternehmens erwähnt, noch gäbe es eine Einwilligung.

Wäre so etwas ohne Einwilligung von „jemand“ erlaubt?

Wie könnte „jemand“ sinnvoll vorgehen, um sicherzustellen, dass dieses Unternehmen nicht nochmal ohne Einwilligung die über „jemand“ bei der Schufa gespeicherten Daten nutzt?

Vielen Dank für konstruktive Anregungen.

T.

Hallo,

Wäre so etwas ohne Einwilligung von „jemand“ erlaubt?

Nein, wäre es nicht. ich bezweifele allerdings, dass es diese Einwilligung nicht gibt. Die steht inzwichen auf jedem zweiten Formular drauf.

Wie könnte „jemand“ sinnvoll vorgehen, um sicherzustellen, dass dieses Unternehmen nicht nochmal ohne Einwilligung die über „jemand“ bei der Schufa gespeicherten Daten nutzt?

Er könnte alle seine gegebenen Einwilligungen zurückziehen und zukünftig keine neuen mehr ausstellen. Da dann aber seine Bonität für seine Geschäftspartner nicht mehr prüfbar ist, wird dann vieles nicht mehr möglich sein, was heute selbstverständlich erscheint (z.B. ein KFZ anmelden).

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Wäre so etwas ohne Einwilligung von „jemand“ erlaubt?

Nein, wäre es nicht. ich bezweifele allerdings, dass es diese
Einwilligung nicht gibt. Die steht inzwichen auf jedem zweiten
Formular drauf.

In diesem Fall, beinhalten die AGB, denen zugestimmt wurde, eben keine Genehmigung, die Adressdaten mit anderen Quellen abzugleichen.

Wie könnte „jemand“ sinnvoll vorgehen, um sicherzustellen, dass dieses Unternehmen nicht nochmal ohne Einwilligung die über „jemand“ bei der Schufa gespeicherten Daten nutzt?

Er könnte alle seine gegebenen Einwilligungen zurückziehen und
zukünftig keine neuen mehr ausstellen.

Aber in diesem Fall hat doch auch keine Genehmigung vorgelegen. Keine Genehmigung auszustellen scheint ja dann wohl vor der Abfrage nicht wirklich zu schützen?!

Da dann aber seine Bonität für seine Geschäftspartner nicht mehr
prüfbar ist,

Im konkreten Fall ist ja nicht die Bonität, sondern die Adresse von einem Unternehmen (ähnlich, wie vllt paypal) abgeglichen worden, und das für einen Einkauf bei einem Buchverlag, der über die Kreditkarte bezahlt wurde. Und das ohne Einwilligung.

wird dann vieles nicht mehr möglich sein, was heute
selbstverständlich erscheint (z.B. ein KFZ anmelden).

Wer fragt denn hierbei was bei der Schufa ab?

LG

T.

Hallo

Wie könnte „jemand“ sinnvoll vorgehen, um sicherzustellen,
dass dieses Unternehmen nicht nochmal ohne Einwilligung die
über „jemand“ bei der Schufa gespeicherten Daten nutzt?

Das ist nicht möglich, man kann höchstens das Scoring untersagen. Nur falls eine Firma Informationen und Daten an die Schufa übermittelt, muss sie vorher die Einwilligung von „jemand“ einholen (in den üblichen Fällen jedenfalls).

Eine Abfrage von Daten durch die Vertragspartner mit berechtigtem Interesse ist auch ohne Information an „jemand“ erlaubt - was quasi der Sinn und Zweck der Schufa ist.

Grüße,
.L

Hallo

Eine Abfrage von Daten durch die Vertragspartner mit
berechtigtem Interesse ist auch ohne Information an „jemand“
erlaubt - was quasi der Sinn und Zweck der Schufa ist.

Da stellt sich mir nun die Frage, wo das geregelt steht, und wie denn ein berechtigtes Interesse definiert ist.
Wenn ein Finanzdienstleister für einen Buchverlag das Geld über eine Kreditkarte eintreibt, kann ich bislang die Notwendigkeit eines Adressabgleichs nur schwerlich erkennen.

Greetz
T.

In diesem Fall, beinhalten die AGB, denen zugestimmt wurde, eben keine Genehmigung, die Adressdaten mit anderen Quellen abzugleichen.

Zu diesem konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen. Mir fällt eben nur auf, dass in immer mehr Formularen, die man im Geschäftsverkehr vorgelegt bekommt, diese Klausel enthalten ist.

Aber in diesem Fall hat doch auch keine Genehmigung vorgelegen.

Über diese Brücke würde ich eben nicht gehen. Aber wirklich widersprechen kann ich Dir auch nicht.

Im konkreten Fall ist ja nicht die Bonität, sondern die Adresse von einem Unternehmen (ähnlich, wie vllt paypal)

Wenn man aber die Erlaubnis verweigert die Schufa abzufragen, ist die Bonität nicht mehr überprüfbar.

Wer fragt denn hierbei was bei der Schufa ab?

Die KFZ-Versicherung, deren Versicherungsbestätigung man für die Zulassung braucht. Die hat nämlich keinen Bock auf Nicht-Zahler.

Im konkreten Fall ist ja nicht die Bonität, sondern die Adresse von einem Unternehmen (ähnlich, wie vllt paypal)

Wenn man aber die Erlaubnis verweigert die Schufa abzufragen,
ist die Bonität nicht mehr überprüfbar.

Ich kann mich da nur wiederholen. Es ist die Adresse geprüft worden, nicht die Bonität. Wozu auch, die Ware wird ja mit Kreditkarte bezahlt und erst danach versandt. Lediglich hat der Finanzdienstleister geprüft, ob die Adresse des Kreditkarteninhabers korrekt ist. Und da zweifele ich einfach, dass das so erlaubt ist.

Wer fragt denn hierbei was bei der Schufa ab?

Die KFZ-Versicherung, deren Versicherungsbestätigung man für
die Zulassung braucht. Die hat nämlich keinen Bock auf
Nicht-Zahler.

Tja, nun finden sich im vorliegenden Fall in der Schufa-Auskunft aber keinerlei Abfragen von Versicherungen, obwohl unser Titelheld sich alljährlich den günstigsten Vertragspartner heraussucht un dorthin wechselt. Auch der neue Stromlieferant oder Vermieter haben nix abgefragt. Wo also liegt die Ursache für diese Abfrage? Und war sie erlaubt?

T.