Hallo,
Der Vermieter ist während des Mietverhältnisses einmal umgezogen und hat seine neue Adresse nicht per Post sondern nur kurz und indirekt (leicht zu übersehen)in einer E-Mail als Fußnote mitgeteilt. Das führte dazu, dass die Kündigung des Mieters nicht fristgerecht ankam. Nun fordert der Vermieter weitere 3 Monaten Miete.Nun die Frage: In wiefern ist der Vermieter dazu verpflichtet die Adressänderung mitzuteilen? Reicht eine formlose E-Mail mit dem Hinweis auf Umzug, muss dies per Post erfolgen und hat der Mieter nun das Recht auf die von ihm verfasste Kündigung zu bestehen?
MfG
Hallo
Ich kann mir vorstellen, dass das Problem hierbei ist, dass die Kündigung de facto nicht bei dem Vermieter ankam. Wurde es denn per Brief oder per Einschreiben geschickt? Bei einem Einschreiben (mit Rückschein) hätte man den Nachweis: Er hat es bekommen oder man bekommt zeitnah die Info, dass das Schreiben nicht zugestellt werden konnte.
Inwieweit der Vermieter eine neue Adresse mitteilen muss, weiß ich nicht (Aushang im Treppenhaus, Mieter persönlich anschreiben…). Da können hoffentlich andere mehr dazu sagen.
Gruß
-Thunderbird-
Hallo
Ich kann mir vorstellen, dass das Problem hierbei ist, dass
die Kündigung de facto nicht bei dem Vermieter ankam. Wurde es
denn per Brief oder per Einschreiben geschickt? Bei einem
Einschreiben (mit Rückschein) hätte man den Nachweis: Er hat
es bekommen oder man bekommt zeitnah die Info, dass das
Schreiben nicht zugestellt werden konnte.
Die bekommt man auch, wenn man einen nicht eingeschriebenen Brief an eine alte Adresse schickt und kein wirksamer Nachsendeauftrag besteht - bei korrekter Absenderangabe.
Gruß
smalbop