Adressänderung weil Hauseingang geschlossen wird?

Hallo,

bin neu hier und habe schon eine fantastische Frage für Experten :smile:

Angenommen, ein Vermieter renoviert sein vermietetes Haus. Im Zuge der Renovierung, wird der bisherige (Haupt-)Eingang geschlossen. Zutritt zu der Mietwohnung im ersten Stock ist dann nur noch über den Hintereingang möglich. Dieser Hintereingang geht aber zur einer kleinen Querstraße raus. Das Haus befindet sich mitten einer Häuserreihe, man muss also mindestens 3 Häuser „umlaufen“. Im Erdgeschossen befinden sich Ladengeschäfte.

Die Mieter sind dann eigentlich nicht mehr unter der bisherigen Adresse aufzufinden. Postkasten und Klingel machen nicht viel Sinn, weil man ja mehrere hundert Meter zum Eingang laufen müsste.

Muss der Mieter dann mit einer neue Adresse rechnen? Kann der Mieter die Kosten für den „Umzug“ auf den Vermieter umlegen? Was kann die Behörden dazu sagen? Ist das überhaupt rechtens?

Kann jemand auf diese doch recht ungewöhnliche Frage eine Antwort geben?

Gruß,
Ede

Hier sehe ich kein Problem. Man verwendet einfach die Anschrift: xy-Strasse Nr. 10, Zugang über ab-Strasse Nr. 1.

Danke für den schnell und auch recht einfach Tipp. Ob er sich verwenden lässt?

Nur als reines Beispiel: Die Polizei (kann auch jede andere Behörde sein) sucht einen der Mieter. Gemeldet ist man ja auf die Straße zum bisherigen Haupteingang. Vielleicht noch ein ortsfremder Polizist, weil frisch versetzt. Woher soll dieser oder andere den Zusatz erfahren?

Wenn der Mieter zb. was bestellt, ist es ja kein Problem. Solange die Paketdienste genug Platz auf den Paketscheinen lassen.

Was ist, wenn der Hintereingang keine definitive Adresse hat? Der Zugang zum Innenhof ist zwischen mehreren Garagen. Diese haben keine Hausnummer. Die Türe ist von der kleinen Querstraße kaum zu sehen.

Also müssen die Mieter doch ihre Adresse ändern lassen?

Die Fragen werden nicht weniger :wink:

Gruß,
Ede

Hallo Ede,

ich kenne einige Häuser mit Schildern an der Hauswand "Zugang zu den Häusern Nr. … bis … über Straße „sowieso“. Am besten mit einem Pfeilchen damits jeder findet,

Grüße Ute

Hallo,

Nur als reines Beispiel: Die Polizei (kann auch jede andere
Behörde sein) sucht einen der Mieter. Gemeldet ist man ja auf
die Straße zum bisherigen Haupteingang. Vielleicht noch ein
ortsfremder Polizist, weil frisch versetzt. Woher soll dieser
oder andere den Zusatz erfahren?

Na, meist um so besser, oder? :smile:

Was ist, wenn der Hintereingang keine definitive Adresse hat?
Der Zugang zum Innenhof ist zwischen mehreren Garagen. Diese
haben keine Hausnummer. Die Türe ist von der kleinen
Querstraße kaum zu sehen.

Also müssen die Mieter doch ihre Adresse ändern lassen?

Und wohinein ändern? Siehe oben: keine definitive Adresse?

Und wo kann man da mietrechtlich überhaupt ansetzen?

Gruß
Nita

Danke für den schnell und auch recht einfach Tipp. Ob er sich
verwenden lässt?

Nur als reines Beispiel: Die Polizei (kann auch jede andere
Behörde sein) sucht einen der Mieter. Gemeldet ist man ja auf
die Straße zum bisherigen Haupteingang. Vielleicht noch ein
ortsfremder Polizist, weil frisch versetzt. Woher soll dieser
oder andere den Zusatz erfahren?

Die Anschrift findet sich beim Einwohnermeldeamt bzw. bei der Meldebehörde der jeweiligen Stadt. Von dort nimmt jede Behörde die Adressangaben. Dort sollte man diesen Zusatz ebenfalls angeben. Wenn der Zugang keine Hausnummer hat kann man die nächstgelegene Hausnummer benennen, z. B. „Zugang über Innenhof zwischen xy-Str. 1-3“