Adressat des Briefes falsch -- zugestellt ?

Hallo, zusammen,
von einem Absender ist Post einem Empfänger zugegangen. Diese Post hat als Adressaten einen falschen Namen, d.h. dieser ist unter der Adresse nicht bekannt.
D.h. auf Post Steht Vorname Person A, Nachname Person A, Adresse Person B ?

Gilt solch eine Post als zugestellt, bzw. dem eigentlichen Bewohner dieser Adresse, also Person B, in den Wirkungsbereich gebracht ?

Darf soll/man da nun reinschauen als Person B ?
Oder bedenkenloses zurück senden an Absender ?

Danke schon mal.

Hallo !

Wie kann denn der Brief für Person B als zugestellt gelten,wenn die dort überhaupt nicht wohnt?

Man darf ihn NICHT öffnen !
Aber man wird natürlich auch nicht bestraft,wenn man ihn irrtümlich als für sich bestimmt öffnet und es erst beim Lesen bemerkt.

Ja,man muss es an Absender/Postboten zurückgeben. Vermerk drauf „Irrläufer“ oder " Unbekannt" ist nicht falsch.

MfG
duck313

Guten Morgen!

Ja,man muss es an Absender/Postboten zurückgeben.

Siehst Du diese Pflicht als eine moralische oder eine rechtliche an? Und wenn rechtlich: Nach welcher Norm?

moin,

Ja,man muss es an Absender/Postboten zurückgeben.

Siehst Du diese Pflicht als eine moralische oder eine rechtliche an? Und wenn rechtlich: Nach welcher Norm?

Dass man ihn nicht behalten darf, sollte wohl klar sein, da man niemals rechtmäßiger Eigentümer des Briefstücks war oder sein wird.

Da die Post die Verantwortung der korrekten Zustellung hat, hätte man nun die Wahl, entweder selbst den Absender/Empfänger ausfindig zu machen und den Brief zu übergeben, oder den ohnehin verantwortlichen Zusteller wieder in die Pflicht nehmen.

Es spräche aber auch nichts dagegen, persönlich den Brief an den intendierten Empfänger zu übergeben…

Gruß,
Michael

Man darf ihn NICHT öffnen !

Hier würde mich die Rechtsnorm interssieren. Das Briefgeheimnis kann es doch wohl nicht sein, denn das spricht nur vom ‚unbefugtem‘ öffnen. Wer aber wollte einem Empfänger die Befugnis verwehren, ein an ihn zugestelltes Schriftstück zu öffnen?

Gruß

Hier würde mich die Rechtsnorm interssieren. Das
Briefgeheimnis kann es doch wohl nicht sein, denn das spricht
nur vom ‚unbefugtem‘ öffnen. Wer aber wollte einem Empfänger
die Befugnis verwehren, ein an ihn zugestelltes Schriftstück
zu öffnen?

zustellung=‚ist an mich‘=‚ich bin befugt‘? kann doch wohl nicht sein. dann könnte der postbote auch behaupten: ‚hab ich aus versehen mir selber zugestellt, also kann ich auch reinschauen‘.

zustellung=‚ist an mich‘=‚ich bin befugt‘? kann doch wohl
nicht sein. dann könnte der postbote auch behaupten: ‚hab ich
aus versehen mir selber zugestellt, also kann ich auch
reinschauen‘.

Das wäre dann aber irgendwie nicht wahr, nicht wahr?

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Eigentlich war die Frage, ob solch ein Brief regulär als zugestellt gilt. Als Adressat steht dort Person A unter der Adresse von Person B. Beide Personen sind dem Absender bekannt, Person B erwartet eigentlich Post vom Versender.

Nun die Frage: Kann bzw. darf Person B davon ausgehen, daß dieser Brief für ihn ist, oder nicht. Der Inhalt könnte womöglich vertraulich sein, d.h. keine Urlaubsgrüße oder so
(Hinweis - geht um Arbeit, Ärger & Geld), womöglich Veträge oder Kündigung, wer weiß das schon.
D.h., ist es rechtlich korrekt, den Brief mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“, an den Absender zurück zusenden ?

Hallöchen,

Können wir in dem fiktiven Fall davon ausgehen, dass es einen Zeitpunkt gab, zu dem A einmal tatsächlich unter der Adresse von B gemeldet war? Dann wäre der Fall nämlich absolut sonnenklar.

Aber selbst wenn nicht - wenn dem B bewusst ist, dass es sich bei Person A um eine beim Absender bekannte real existierende Person handelt, muss B davon ausgehen, dass er eben nicht der intendierte Empfänger ist.

Eigentlich war die Frage, ob solch ein Brief regulär als zugestellt gilt.

Er wurde zugestellt, aber falsch.
Definition des Begriffs Zustellung: "Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten "

Hiermit ist eine natürliche oder juristische Person gemeint, nicht eine Anschrift.
Wohlgemerkt, der Postempfänger kann eine andere Person sein als der Adressat.
Wikimodus an:
Nimmt eine Person eine Sendung ohne Auftrag [des Adressaten] in Empfang, handelt sie entweder in dessen mutmaßlichem Willen (z. B. Nachbar) oder diejenige handelt rechtswidrig.

Durch Öffnen der Sendung macht man die Situation dann als Postempfänger nicht besser.

Nun die Frage: Kann bzw. darf Person B davon ausgehen, daß dieser Brief für ihn ist, oder nicht.

B kann davon ausgehen, dass er gleich zwei Gesetzte auf einmal verletzt, wenn B nun die Sendung öffnet.
Erstens, rechtswidrige Annahme einer Sendung und zweitens Verletzung des Postgeheimnisses.

Der Inhalt könnte womöglich vertraulich sein, d.h. keine Urlaubsgrüße oder so (Hinweis - geht um Arbeit, Ärger & Geld), womöglich Veträge oder Kündigung, wer weiß das schon.

Wer sowas als Absender nicht per Einschreiben verschickt, sollte sich überlegen, was er da tun.
Wer die Zustellung von so etwas erwartet und nicht auf dem Versand als Einschreiben besteht, hat hoffentlich im Fall des Sendungsverlusts keinen hohen Schaden.

B kann davon ausgehen, dass die Sendung für A bestimmt ist - und B niemals das Schriftstück erhalten hat.

D.h., ist es rechtlich korrekt, den Brief mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“, an den Absender zurück zusenden ?

Ja. Es ist sogar das einzig Korrekte, was B in den meisten Fällen tun kann.

Gruß,
Michael

Erstens, rechtswidrige Annahme einer Sendung und zweitens
Verletzung des Postgeheimnisses.

Ist ein Analphabet demnach verpflichtet, vor der Annahme eines Briefes das Lesen zu lernen, oder sich vom Briefträger die Empfängeradresse vorlesen zu lassen, will er nicht das Risiko eingehen, sich wegen rechtswidriger Annahme der Sendung strafbar zu machen? Oder ist die Fähigkeit zu Lesen gar Voraussetzung der Strafbarkeit?

Gruß

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warum nicht? weil das dienstvergehen dann stärker wiegen würde als der verstoß gegen das postgeheimnis?

warum nicht? weil das dienstvergehen dann stärker wiegen würde
als der verstoß gegen das postgeheimnis?

Nein, weil das absurd ist. Wenn jemand einen fremden Brief aufmacht, den er in seinem Briefkasten findet, ist das nachvollziehbar. Wenn ein Briefträger angibt, das Schreiben sich selbst zugestellt zu haben, ist das kaum glaubwürdig.

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Können wir in dem fiktiven Fall davon ausgehen, dass es einen
Zeitpunkt gab, zu dem A einmal tatsächlich unter der Adresse
von B gemeldet war? Dann wäre der Fall nämlich absolut
sonnenklar.

für wen genau?

Aber selbst wenn nicht - wenn dem B bewusst ist, dass es sich
bei Person A um eine beim Absender bekannte real existierende
Person handelt, muss B davon ausgehen, dass er eben nicht der
intendierte Empfänger ist.

muss er? und was genau hätte das denn für folgen?

Eigentlich war die Frage, ob solch ein Brief regulär als zugestellt gilt.

Er wurde zugestellt, aber falsch.

er wurde NICHT zugestellt.

Definition des Begriffs Zustellung: "Bekanntgabe eines
Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten "

eben.

Hiermit ist eine natürliche oder juristische Person gemeint,
nicht eine Anschrift.
Wohlgemerkt, der Postempfänger kann eine andere Person sein
als der Adressat.

???
also auch der weihnachtsmann?

Wikimodus an:
Nimmt eine Person eine Sendung ohne Auftrag [des Adressaten]
in Empfang, handelt sie entweder in dessen mutmaßlichem Willen
(z. B. Nachbar) oder diejenige handelt rechtswidrig.

da hättest du vielleicht ein wenig mehr fleisch dran lassen sollen. so ohne zusammenhang ist das schlicht unsinn.

Durch Öffnen der Sendung macht man die Situation dann als
Postempfänger nicht besser.

ah so.

Nun die Frage: Kann bzw. darf Person B davon ausgehen, daß dieser Brief für ihn ist, oder nicht.

B kann davon ausgehen, dass er gleich zwei Gesetzte auf einmal
verletzt, wenn B nun die Sendung öffnet.
Erstens, rechtswidrige Annahme einer Sendung und zweitens
Verletzung des Postgeheimnisses.

rechtswidrige annahme? in welchem land spielt das ganze denn deiner meinung nach? nenn doch mal das gesetz, von dem du hier faselst? und lies doch bitte auch gleich mal nach, was genau man unter verletzung des postgeheimnisses versteht. das ist nämlich auch unsinn.

Der Inhalt könnte womöglich vertraulich sein, d.h. keine Urlaubsgrüße oder so (Hinweis - geht um Arbeit, Ärger & Geld), womöglich Veträge oder Kündigung, wer weiß das schon.

und?

Wer sowas als Absender nicht per Einschreiben verschickt,
sollte sich überlegen, was er da tun.

blödsinn.

Wer die Zustellung von so etwas erwartet und nicht auf dem
Versand als Einschreiben besteht, hat hoffentlich im Fall des
Sendungsverlusts keinen hohen Schaden.

jaja.

D.h., ist es rechtlich korrekt, den Brief mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“, an den Absender zurück zusenden ?

Ja. Es ist sogar das einzig Korrekte, was B in den meisten
Fällen tun kann.

nö. er könnte es dem absender auch mitteilen, dass er den brief hat. und dann abwarten, was passiert. er könnte den brief auch dem eigentlichen adressaten zustellen.

Nein, weil das absurd ist.

sicher ist das absurd.

Wenn jemand einen fremden Brief
aufmacht, den er in seinem Briefkasten findet, ist das
nachvollziehbar. Wenn ein Briefträger angibt, das Schreiben
sich selbst zugestellt zu haben, ist das kaum glaubwürdig.

glaubwürdig finde ich aber nicht im gesetz.
was genau hindert den postboten denn, den brief in den eigenen kasten zu werfen? und was, wenn er damit dafür sorgt, dass ihn seine frau findet? und, um noch einen drauf zu tun: was, wenn sie blind ist?

nachvollziehbar. Wenn ein Briefträger angibt, das Schreiben
sich selbst zugestellt zu haben, ist das kaum glaubwürdig.

glaubwürdig finde ich aber nicht im gesetz.

Sehr witzig. Diese vorstehende absurde Einlassung von Dir war doch die Antwort auf die Frage nach der Rechtsnorm, die das Öffnen eines Briefes verbietet, der im eigenen Briefkasten gelandet ist.

Wer einen Umschlag öffnet, der sich in seinem Briefkasten befindet, handelt unbefugt aber vor allem fahrlässig, was nicht unter Strafe steht.

Im konkreten Fall (falls es nur um den gehen sollte), ist die Fahrlässigkeit natürlich nicht mehr gegeben.

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