Adressat Eigenkündigung?

Hallo,

ein Arbeitnehmer möchte am letzten Tag seiner Kündigungsfrist bei seinem Arbeitgeber kündigen. Der AN ist in einer Filiale beschäftigt, der Filialleiter befindet sich auf Dienstreise. Die Personalabteilung befindet sich in der ca. 200 km entfernten Zentrale.

Wem kann der AN nun seine Kündigung übergeben?

  • Seinem Fachvorgesetzten?
  • Dem Sekretariat in seiner Filiale?
  • Oder muss er in die Zentrale fahren, um die Kündigung dort der Personalabteilung zu übergeben?

Wahrscheinlich empfiehlt es sich, denn Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Gibt es dabei etwas zu beachten?

Gruß,
g7rpysoypi

Nachtrag: Adressat Eigenkündigung?
Nachtrag:

Eine weitere Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte:
Der AN übergibt das Kündigungsschreiben in seiner Filiale einem Betriebsrats-Mitglied. Wäre das auch möglich?

g7rpysoypi

Nachtrag:

Hallo,

Eine weitere Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte:
Der AN übergibt das Kündigungsschreiben in seiner Filiale
einem Betriebsrats-Mitglied. Wäre das auch möglich?

Das ist definitiv die falsche Lösung. Der BR ist mit Sicherheit kein Vertragspartner vom AN. Aber fragen könntest Du den BR wem Du die Kündigung geben kannst.

g7rpysoypi

Michael

Hallo,

Hallo,

Wem kann der AN nun seine Kündigung übergeben?

Wer hat denn den Vertrag unterschrieben.

  • Seinem Fachvorgesetzten?
  • Dem Sekretariat in seiner Filiale?

Einfach im Sekretariat mal Fragen ob es möglich ist die Kündigung dort abzugeben

  • Oder muss er in die Zentrale fahren, um die Kündigung dort
    der Personalabteilung zu übergeben?

Wie wäre es mit dem Postweg?

Wahrscheinlich empfiehlt es sich, denn Empfang der Kündigung
schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Gibt es dabei etwas zu
beachten?

Nö. Was glaubst Du wird der Firma unternehmen um jemanden zu halten der sie verlassen will? Nichts

Gruß,
g7rpysoypi

Gruß Michael

Wem kann der AN nun seine Kündigung übergeben?

Wer hat denn den Vertrag unterschrieben.

Die Geschäftsführung. Allerdings ist in meinem Beispiel an diesem Tag kein Mitglied der Geschäftsführung in der Filiale anwesend. Und der AN möchte am letzten Tag seiner Kündigungsfrist kündigen.

  • Seinem Fachvorgesetzten?
  • Dem Sekretariat in seiner Filiale?

Einfach im Sekretariat mal Fragen ob es möglich ist die
Kündigung dort abzugeben

  • Oder muss er in die Zentrale fahren, um die Kündigung dort
    der Personalabteilung zu übergeben?

Wie wäre es mit dem Postweg?

In meinem Beispiel ist schon der letzte Tag der Kündigungsfrist, deshalb würde die Kündigung über Postweg nicht mehr rechtzeitig in der Zentrale ankommen.

Wahrscheinlich empfiehlt es sich, denn Empfang der Kündigung
schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Gibt es dabei etwas zu
beachten?

Nö. Was glaubst Du wird der Firma unternehmen um jemanden zu
halten der sie verlassen will? Nichts

Das ist natürlich auch ein Aspekt :smile:

Allerdings würde ich schon gerne wissen, wem der AN die Kündigung alles geben kann, damit das Ganze hieb- und stichfest ist.

Grüße
g7rpysoypi

Hallo,

Wem kann der AN nun seine Kündigung übergeben?

  • Seinem Fachvorgesetzten?
  • Dem Sekretariat in seiner Filiale?

Irgend einem, der üblicherweise auch die Post vom Briefträger entgegen nimmt.

  • Oder muss er in die Zentrale fahren, um die Kündigung dort
    der Personalabteilung zu übergeben?

Nein, das ist nicht notwendig.

Wahrscheinlich empfiehlt es sich, denn Empfang der Kündigung
schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Gibt es dabei etwas zu
beachten?

Auf jeden Fall. Der Empfänger muss einfach nur den Empfang der Kündigung mit Datum und Unterschrift quittieren.

Gruß

S.J.

Wem kann der AN nun seine Kündigung übergeben?

  • Seinem Fachvorgesetzten?
  • Dem Sekretariat in seiner Filiale?

Irgend einem, der üblicherweise auch die Post vom Briefträger
entgegen nimmt.

So hab’ ich’s mir auch gedacht. Denn wenn der AN Zeit hätte, die Kündigung per Post in die Zentrale zu schicken, dann wäre die Kündigung ja auch zugestellt, sobald sie im Briefkasten liegt.

Wahrscheinlich empfiehlt es sich, denn Empfang der Kündigung
schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Gibt es dabei etwas zu
beachten?

Auf jeden Fall. Der Empfänger muss einfach nur den Empfang der
Kündigung mit Datum und Unterschrift quittieren.

Ungefähr so wie im nächsten Satz?
„Hiermit bestätige ich, daß ich das Kündigungsschreiben von am erhalten habe“

g7rpysoypi

Hallo,

So hab’ ich’s mir auch gedacht. Denn wenn der AN Zeit hätte,
die Kündigung per Post in die Zentrale zu schicken, dann wäre
die Kündigung ja auch zugestellt, sobald sie im Briefkasten
liegt.

Ganz genaus so sieht es aus.

Auf jeden Fall. Der Empfänger muss einfach nur den Empfang der
Kündigung mit Datum und Unterschrift quittieren.

Ungefähr so wie im nächsten Satz?
„Hiermit bestätige ich, daß ich das Kündigungsschreiben von
am erhalten habe“

Keep it simple: Auf einer Kopie der Kündigung: Erhalten am XX.XX.2007, Unterschrift.

Gruß

S.J.

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