Adressauskunft von der Post?

Hallo,

hat jemand Erfahrung von Euch inwiefern man über die Deutsche Post
an Adressdaten einer „gesuchten Person“ kommt inklusive evtl.
Nachsendeaufträge etc.
Was kostet das? Muss man einen Titel nachweisen?

gruß, Trobi

Hallo Trobi,

die Anschriftenüberprüfung durch die Post mit der Nachfrage, ob ein Nachsendeantrag existiert, kostet bei einer einfachen Anfrage nur das Porto für die Antwort.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich wüsste nicht dass das geht, die schaffen es doch nicht mal einen Brief zuzustellen, wenn der Name auf dem Couvert falsch geschrieben ist.
Die haben keine Adressverzeichnisse (vom Telefonbuch mal abgesehen, aber das ist heutzutage ein anderer Konzern)sondern tragen die Briefe nur nach der Strasse sortiert dorthin und wenn kein passender Name auf dem Schild steht, dann gibts eben keine Post, oder wenn die Hausnummer nicht stimmt, gibts auch keine, es sei denn der einzelne Postbote ist findig und kennt seine Pappenheimer. Wenn die Urlaubsvertretung kommt, dann siehts schon wieder anders aus.
Solche Infos gibts allenfalls beim einwohnermeldeamt, und da auch nur, wenn derjenige gemeldet ist und gegen eine weitergabe nicht widersprochen hat.

Gruß Susanne

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Besten Dank für den schnellen, kompetenten Hinweis.
Schön zu sehen, dass es hier neben Stammtischgeschwätz
auch noch qualifizierte Antworten gibt

Gruß, Trobi

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Hallo Susanne,

Ich wüsste nicht dass das geht, die schaffen es doch nicht mal
einen Brief zuzustellen, wenn der Name auf dem Couvert falsch
geschrieben ist.

Sicher geht das ! Jedenfalls ca. 6 Monate nach dem Umzug, wenn ein Nachsendeauftrag gestellt wurde (nur die Wenigsten verlängern diesen nach 6 Monaten). Danach darf die Post keine Auskünfte mehr geben.

wenn kein passender Name auf dem Schild steht, dann gibts eben
keine Post, oder wenn die Hausnummer nicht stimmt, gibts auch
keine, es sei denn der einzelne Postbote ist findig und kennt
seine Pappenheimer. Wenn die Urlaubsvertretung kommt, dann
siehts schon wieder anders aus.

Wie gesagt, die Frage ist, was darf der Zusteller an fehlerhaften Anschriften zustellen ! Die Grenzen sind hier verständlicherweise sehr eng gezogen, denn kein Schmidt möchte dass seine Zahlungsaufforderung beim Schmitt landet.

Solche Infos gibts allenfalls beim einwohnermeldeamt, und da
auch nur, wenn derjenige gemeldet ist und gegen eine
weitergabe nicht widersprochen hat.

Die neue Anschrift bekommt jeder (natürlich gegen Gebühr), der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Dieser Weitergabe kann man nicht widersprechen.

Viele Grüße
Elton

Einfachste Methode: Brief schreiben, mit Vorausverfügung versehen und absenden.
Text für die Vorausverfügung: Wenn verzogen, bitte nicht nachsenden sondern mit neuer Adresse zurück.

Das bearbeitet die Post auch…

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Die haben keine Adressverzeichnisse (vom Telefonbuch mal
abgesehen, aber das ist heutzutage ein anderer Konzern)sondern

ich glaube, die wären schön blöd, wenn sie die Adressinfos, die sie tagtäglich zu Hunderttausenden bekommen, nicht systematisch sammeln würden. Mit solchen Daten kann man nämlich richtig Geld verdienen.

Gruß, Trobi

Die haben keine Adressverzeichnisse (vom Telefonbuch mal
abgesehen, aber das ist heutzutage ein anderer Konzern)sondern

ich glaube, die wären schön blöd, wenn sie die Adressinfos,
die sie tagtäglich zu Hunderttausenden bekommen, nicht
systematisch sammeln würden. Mit solchen Daten kann man
nämlich richtig Geld verdienen.

Da beklagt sich ja der richtige über das allgemeine Stammtischgeschwätz.

Schon mal was von Datenschutz gehört?

Gruß
Christian

Schon mal was von Datenschutz gehört?

Ja, und was sagt uns das jetzt ?
Ganz offensichtlich verdienen sie doch Geld damit.

Gruß, Trobi

Hallo,

wenn kein passender Name auf dem Schild steht, dann gibts eben
keine Post, oder wenn die Hausnummer nicht stimmt, gibts auch
keine, es sei denn der einzelne Postbote ist findig und kennt
seine Pappenheimer. Wenn die Urlaubsvertretung kommt, dann
siehts schon wieder anders aus.

Wie gesagt, die Frage ist, was darf der Zusteller an
fehlerhaften Anschriften zustellen ! Die Grenzen sind hier
verständlicherweise sehr eng gezogen, denn kein Schmidt möchte
dass seine Zahlungsaufforderung beim Schmitt landet.

na ich hab da so meine erfahrungen…
zB. es steht auf dem Klingelschild ich/Liebster und auf dem briefkasten aus technischen Gründen (ging nicht ab) nur Liebster, der Brief ist adressiert an ich c/o Liebster und ging dennoch 3 x zurück bevor man mich anrief (na dann tun sie mal so als wärn wir verheiratet „susanne liebster“ funzte dann, war Urlaubszeit)
Gegenbeispiel, auf Arbeit (Unigeb.) b-str 2 bekommen wir immer wieder Post für Ministerium in B-Str. 1 (1 gibt es nicht), das eine Ecke weiter, selber Zustellbezirk, in der 10 zu finden ist. Und ich denk in Ministeriumspost gibts sicher so das ein oder andere schützenswerte und so ein großes Haus fällt auch auf, erst recht wenn die noch richtig adressierte Post bekommen.

Gruß Susanne

Schon mal was von Datenschutz gehört?

Ja, und was sagt uns das jetzt ?
Ganz offensichtlich verdienen sie doch Geld damit.

Die verdienen ihr Geld mit der Zustellung von Sendungen und nicht mit der Speicherung und Weiterveräußerung von Daten. Allein schon die elektronische Erfassung der Adressdaten wäre nach dem BDSG nicht unproblematisch, von deren Veräußerung ganz zu schweigen.

Gruß
Christian

nicht mit der Speicherung und Weiterveräußerung von Daten.
Allein schon die elektronische Erfassung der Adressdaten wäre
nach dem BDSG nicht unproblematisch, von deren Veräußerung
ganz zu schweigen.

Der Link zu dieser Dienstleistung ist doch oben in diesem Thread angegeben.
Natürlich ist das keine „Veräußerung“ im eigentlichen Sinne. Aber ich bezahle Ihnen Geld dafür, dass sie eine Anschrift überprüfen.
Glaube kaum, dass die das ohne „elektronische Erfassung“ mit Karteikarten machen. Die Dame am Telefon hatte jedenfalls sehr schnell meine Adresse - die so nicht im Telefonbuch steht.

Gruß, trobi

nicht mit der Speicherung und Weiterveräußerung von Daten.
Allein schon die elektronische Erfassung der Adressdaten wäre
nach dem BDSG nicht unproblematisch, von deren Veräußerung
ganz zu schweigen.

Der Link zu dieser Dienstleistung ist doch oben in diesem
Thread angegeben.

Na, dann lies doch mal, was in der Leistungsbeschreibung steht. *

Natürlich ist das keine „Veräußerung“ im eigentlichen Sinne.
Aber ich bezahle Ihnen Geld dafür, dass sie eine Anschrift
überprüfen.
Glaube kaum, dass die das ohne „elektronische Erfassung“ mit
Karteikarten machen.

Was Du glaubst, ist ja eher irrelevant. Mir fehlen jedenfalls sowohl Zeit als auch Lust für eine Grundausbildung in Sachen Datenschutzrecht, zumal Du ja an Tatsachen weniger Interesse zu haben scheinst als an Vermutungen und zweifelhaften Schlußfolgerungen.

Gruß
Christian

*
„Es wird nur auf gegebene Sachverhalte zurückgegriffen, z.B. Hausbriefkasten- oder Klingelbeschriftung“

Was Du glaubst, ist ja eher irrelevant. Mir fehlen jedenfalls
sowohl Zeit als auch Lust für eine Grundausbildung in Sachen
Datenschutzrecht, zumal Du ja an Tatsachen weniger Interesse
zu haben scheinst als an Vermutungen und zweifelhaften
Schlußfolgerungen.

Hallo Christian,

wie sagtest Du so schön:
„Die verdienen ihr Geld mit der Zustellung von Sendungen und nicht mit der Speicherung und Weiterveräußerung von Daten“

dann schau Dir doch mal ein paar Tatsachen an, etwa dieses:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

oder jenes

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Was ist das denn anderes als Geld verdienen „mit der Speicherung und Veräußerung von Daten“ ?

Gruß, Trobi

Hallöchen,

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Sollte ich mich mal langweilen, schreibe ich an Herrn Schaar.

Gruß
Christian