Wenn man etwas bestellt und der Shop per DHL versendet, ist normalerweise auch der Versand an deine Packstation möglich.
Diese Packstation ist zwar für den Versender anonym, solange aber die Bestellungen im voraus bezahlt sind, ist das kein Problem, zumal Versender und Empfänger minutiös verfolgen können, wo sich die (Paket-)Sendung befindet, was für beide einen Nachweis bei Lieferverzug darstellt.
Ein Onlineshop weigert sich plötzlich an eine Packstation zu liefern, weil dieser „erfahren“ hat, das die hinterlegte Adresse bei DHL nicht identisch ist mit der seines langjährigen immerzahlenden Kunden.
1.) Wie kann der Onlineshop von der Adresse eines Packstation-Empfängers erfahren?
2.) Wie kommt der Packstation-Betreiber dazu, personenbezogene Daten an Dritte weiter zu geben?
Ich denke, laut BDSG ist das Speichern von personenbezogen Daten nur zum eigenen Geschäftszweck erlaubt, die Weitergabe bestenfalls an Meldebehörden o.ä. ?
Die Deutsche Post AG verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten nur für den PACKSTATION Service. Die Deutsche Post AG teilt dem vom Kunden beauftragten Versender auf Anfrage mit, ob die der Deutsche Post AG bekannten Daten (Name und Hausanschrift) mit denen der Rechnungsanschrift übereinstimmen, die der Kunde dem Versender mitgeteilt hat. Eine Adressübermittlung findet nicht statt.
Die Deutsche Post AG teilt dem vom Kunden beauftragten Versender auf Anfrage mit, ob die der Deutsche Post AG bekannten Daten (Name und Hausanschrift) mit denen der Rechnungsanschrift übereinstimmen
Trotzdem finde ich das komisch.
Liefer- und Rechnungsadresse müssen doch nicht miteinander übereinstimmen? Ich kann doch was bestellen und jemandem anderes zuschicken lassen? Was spricht denn dagegen?
Die Deutsche Post AG teilt dem vom Kunden beauftragten Versender auf Anfrage mit, ob die der Deutsche Post AG bekannten Daten (Name und Hausanschrift) mit denen der Rechnungsanschrift übereinstimmen
Trotzdem finde ich das komisch.
Liefer- und Rechnungsadresse müssen doch nicht miteinander
Es geht ja nicht um Liefer und Rechnungsadresse, sondern quasi um zwei unterschiedliche „Rechnungsadressen“, die Lieferadresse ist ja in Vertretung die Packstation durch die DHL.
übereinstimmen? Ich kann doch was bestellen und jemandem
anderes zuschicken lassen? Was spricht denn dagegen?
Ist Sache des Händlers. Wenn er in dem Fall keine Geschäfte machen möchte, kann er mE. nicht gezwungen werden…
Ich kenne einige Händler, die bei jeder neuen Lieferadresse eine besondere Abwicklung fordern (zB Vorauskasse, erneute Eingabe der Finanzdaten usw.)
Hallo,
dhl teilt dem Versender die Adresse nicht mit, ob der Versender sie dhl zum Abgleich mitteilt, wird in dessen Vertragsbedingungen stehen.
Wozu das dienen soll, erschließt sich mir aber auch nicht. Es ist ja nicht verboten die Bestellung etwa von einen Zweitwohnsitz aus zu erledigen. Wer möchte schon, daß die Rechnung für das Geburtstagsgeschenk für die Ehefrau im heimischen Briefkasten landet, wenn man mit der Packstation inzwischen eine einfache Möglichkeit hat sich die Sendung selbst nicht nach Hause schicken zu lassen.
OT: bei einer Firma, die bei Versand an Packstationen ähnliche Probleme gemacht hat, werde ich nichts mehr bestellen, obwohl ich dort langjähriger zufriedener Kunde war
Es geht ja nicht um Liefer und Rechnungsadresse, sondern quasi
um zwei unterschiedliche „Rechnungsadressen“, die
Lieferadresse ist ja in Vertretung die Packstation durch die
DHL.
Es geht nicht um unterschiedliche „Rechnungsadressen“, sondern unterschiedliche „Anmeldeadressen“ bei unterschiedlichen Dienstleistern, was aber für die Abwicklung des Geschäfts (Transport an eine Packstation) völlig unerheblich ist, da der Packstation-Empfänger seit gut 10 Jahren ordnungsgemäß die Rechnungen bei seinem Debitor begleicht.
Es ist richtig, das es vor einiger Zeit Betrugsfälle mit der Packstation gegeben hat.
Aus diesem Grund kann man Sendungen nicht mehr nur mit PIN&:stuck_out_tongue_winking_eye:ostnummer abholen (was man leicht weitergeben oder abgreifen kann), sondern nur noch mit PIN&Kundenkarte.
Für diese Kundenkarte hat sich der Empfänger irgendwann mal per PA ausgewiesen und sie per Einschreiben entgegen genommen.
Ist Sache des Händlers. Wenn er in dem Fall keine Geschäfte
machen möchte, kann er mE. nicht gezwungen werden…
Sehe ich auch so.
Ich habe deshalb beim betreffenden Shop, ein bekannter Elektroversand aus Buggingen, meine Mitgliedschaft gekündigt und die Sperrung/Löschung meiner Daten nach §35 BDSG eingefordert.
Die Frage war, ob es rechtmäßig ist, das bei einem Paketversand Adressdaten mit einem Dienstleister abgeglichen werden dürfen, obwohl dies für die Abwicklung des Auftrages nicht notwendig ist?
Es dürfte dann ja auch nicht möglich sein, meine eigenverantwortliche und bezahlte Bestellung jemandem aus Bequemlichkeit zuschicken zu lassen, wie hier bereits angesprochen.
Es geht nicht um unterschiedliche „Rechnungsadressen“, sondern
unterschiedliche „Anmeldeadressen“ bei unterschiedlichen
Dienstleistern, was aber für die Abwicklung des Geschäfts
(Transport an eine Packstation) völlig unerheblich ist,
Es bleibt aber dem Lieferanten überlassen, ob das für ihn unerheblich ist oder nicht.
Gruß
loderunner
Der Versender braucht doch nur die Nr. der Packstation im Internet suchen und weiß, welche Adresse dazu gehört. Wenn diese von der Echt-Adresse des Bestellers augenfällig abweicht können leicht entsprechende Verdachtsmomente wie Betrug etc. auftreten.