Adressdatenbanken im Internet

Hallo,
gesetzt den Fall, ein Vertreter der öffentlichen Hand möchte im Internet eine Datenbank zur Verfügung stellen, in der alle AKteure udn Projekte zu einem bestimmten Thema die Möglichkeit haben, sich einzutragen und so anderen Personen die Möglichkeit zu geben, sie themenbezogen zu finden.

  1. Wenn nun in einer Datenerhebung vom Initiator Daten erhoben wurden und diese in die Datenbank eingespeist werden sollen, wie ist hier in Bezug auf Information und Freigabe vorzugehen?

  2. Wenn im Rahmen des DB-Umbaus Daten geändert (Zusammenlegung von Feldern, Löschung einzelner Datenfelder etc.)werden, wie müssen dann die in der DB Genannten einbezogen werden?

Danke

busy

Hallo,

gesetzt den Fall, ein Vertreter der öffentlichen Hand möchte
im Internet eine Datenbank zur Verfügung stellen, in der alle
AKteure udn Projekte zu einem bestimmten Thema die Möglichkeit
haben, sich einzutragen und so anderen Personen die
Möglichkeit zu geben, sie themenbezogen zu finden.

  1. Wenn nun in einer Datenerhebung vom Initiator Daten erhoben
    wurden und diese in die Datenbank eingespeist werden sollen,
    wie ist hier in Bezug auf Information und Freigabe vorzugehen?

habe ich das richtig verstanden?
Name, Anschrift in Verbindung mit weiteren, persönlichen Informationen im Internet veröffentlichen?
Noch besser könntest Du nicht beschreiben, was das Datenschutzgesetz verhindern soll. :wink:

Gruß, Rainer

eben drum…
möchte ich wissen, wie man da rechtlich „wasserdicht“ vorgeht.
Bisher ist es so gelaufen, dass die Daten den Betreffenden mit der Bitte um Korrektur und Freigabe zu Veröffentlichung zugeschickt wurden. Da konnte dann jeder die Daten so korrigieren und kürzen, wie es ihm recht war.

Länderrecht …
Hi,
Datenschutz ist Länderrecht. Wenn ich Dir bein Googlen helfen soll, mußt Du mir das Bundesland verraten.
Algemein dient der Datenschutz dazu, Personen vor der mißbräuchlichen Verwendung der Daten zu schützen. Ich würde im Einzelfall prüfen, wie weit das Gesetz den Bürger da vor Irrtümern schützt. Mindetens ein Widerrufsrecht sollte vorhanden sein.
Eine solche Veröffentlichung könnte/würde vermutlich eine Werbeflut auslösen, zum Teil von unseriösen Anbietern.
Ob das ein rechtliches Problem im Schadensfall bedeutet, kann ich nicht beurteilen, dazu sollte man das Gesetz gelau lesen (oder auch lassen). :wink:
Unter Umständen begünstigt man ja mit einer solchen Datenbank Betrüger. Nicht jeder verwendet die verfügbaren Daten so, wei das gemeint war.
Das bis ins Detail zu klären ist der Job eines Anwalts und sicher nicht in einem Forum zu lösen.
Dazu kommt noch, daß ich kein Jurist bin und nur meine Bedenken von mir gegeben habe. :wink:

Gruß, Rainer