Adreßdatenverschleierung

Liebe/-r Experte/-in,

wie verschleiern manche Domains mit Inhalt für Erwachsene ihre Adreßdaten im (DE)Nic - Eintrag?

Grüße
Sabine

Guten Tag Sabine,

Normalerweise ich dieses nicht rechtlich.
Auch eine (Erwachsenen)-Homepage muss mit Angaben zum Betreiber (Impressum) sowohl auf der Homepage angegeben haben sowie auch in der DeNic-Eintragung.

Der Name des Betreiber muss nicht erwähnt werden, wenn es sich um eine Gesellschaft (Firma) handelt.
Dann reicht die Eintragung des Firmennamens.

Auf der Homepage muss dann im Impressum der Ansprechpartner erwähnt werden.

Viele Grüsse

Marc

Hallo, Denic ist nur für Domains mit den Endungen für .de zuständig. Alle anderen Domains wie .com oder .net werden von anderen Stellen aus vergeben. Wie da etwas verschleiert werden kann, da bin ich leider überfragt.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Seifert
http://www.linkliste.l-seifert.de/webtools.php

…wie verschleiern manche Domains mit Inhalt für …

Die Daten kann man über den Provider entsprechend ändern lassen, ist aber so nicht erlaubt, einige daten sind Pflichtangaben.

www.green-host.de

Hallo Sabine,

das ist sehr unterschiedlich.

Anbei zähle ich einfach mal ein paar Varianten auf, was in solchen Fällen oft gemacht wird:

  • Whois Privacy Service (d.h. der Registrar setzt sich z.B. selber rein und über eine spezielle eMailadresse kann dann der reelle Inhaber kontkatiert werden - andere Variante ist, daß im Whois konkret „Whois Privacy Service“ steht, gibts speziell viel bei US Registraren)
  • Rechtsanwalt in Whois bzw. Treuhänder
  • Eine Limited mit Sitz in DE gründen, diese in Owner-C für .de Domains setzen, Admin-C / Tech-C / Zone-C usw. setzt man ins Ausland
  • Oder genau umgekehrt, Admin-C ist ein Deutscher (z.B. Anwalt oder Treuhänder) und Rest ist eine Firma irgendwo im Ausland

Je nach Situation ist eine andere Konstellation relevant.

Gruß,
Ole.